…Zulässigkeit einer amtswegigen Aufhebung an sich normieren, enthalten war. Aus der vorliegenden Begründung kann sohin nicht entnommen werden, welche konkreten Sachverhalts- bzw. Tatbestandselemente die Abgabenbehörde zu der streitgegenständlichen Aufhebung nach § 299 BAO berechtigten. Die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründeten konkreten Sachverhaltes…
…eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes ist keine ausreichende Begründung für das Vorliegen der Voraussetzung des § 299 Abs. 1 BAO und kann daher nicht in Hinblick darauf überprüft werden, ob überhaupt ein Aufhebungstatbestand vorliegt, welcher gleichsam auch Teil des Prozessgegenstandes eines…
…wurden, die die Unrichtigkeit des Bescheidspruches aufzuzeigen vermögen. Das bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes stellt keine ausreichende Begründung für das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO dar. Der Aufhebungsbescheid ist daher mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet, der…
…eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes ist keine ausreichende Begründung für das Vorliegen der Voraussetzung des § 299 Abs. 1 BAO und kann daher nicht in Hinblick darauf überprüft werden, ob überhaupt ein Aufhebungstatbestand vorliegt, welcher gleichsam auch Teil des Prozessgegenstandes eines…
…Zulässigkeit einer amtswegigen Aufhebung an sich normieren, enthalten war. Aus der vorliegenden Begründung kann sohin nicht entnommen werden, welche konkreten Sachverhalts- bzw. Tatbestandselemente die Abgabenbehörde zu der streitgegenständlichen Aufhebung nach § 299 BAO berechtigten. Die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes…
…der streitgegenständlichen Aufhebung nach § 299 BAO berechtigen würden, zumal die Abgabenbehörde auch Ausführungen hiezu unterlässt, welche die Unrichtigkeit des Bescheidspruches aufzuzeigen vermögen könnten. Das bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes stellt keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der…
…ob die Bescheidaufhebung rechtswidrig erfolgt ist. Das bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes stellt - nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates - keine ausreichende Begründung für das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO dar. Der Aufhebungsbescheid ist daher mit einem wesentlichen…
…könnten. Das bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes stellt keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzung des § 299 BAO dar. Damit fehlt neben der Darstellung des Aufhebungsgrundes im Aufhebungsbescheid eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Aufhebung nach …
…eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes ist keine ausreichende Begründung für das Vorliegen der Voraussetzung des § 299 Abs. 1 BAO und kann daher nicht in Hinblick darauf überprüft werden, ob überhaupt ein Aufhebungstatbestand vorliegt, welcher gleichsam auch Teil des Prozessgegenstandes eines…
…Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes stellt keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzung des § 299 BAO dar. Die Ausführungen der Abgabenbehörde in den Einkommensteuerbescheiden 2003 und 2004, beide mit Ausfertigungsdatum 5. September 2005, demzufolge die "Aufhebung des…
…eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes ist keine ausreichende Begründung für das Vorliegen der Voraussetzung des § 299 Abs. 1 BAO und kann daher nicht in Hinblick darauf überprüft werden, ob überhaupt ein Aufhebungstatbestand vorliegt, welcher gleichsam auch Teil des Prozessgegenstandes eines…
…eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes stellt keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzung des § 299 BAO dar. Die Ausführungen des Finanzamtes im Einkommensteuerbescheid 2003, demzufolge sonderausgabenbegünstigt im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 lediglich die…
…bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden, konkreten Sachverhaltes stellt keine ausreichende Begründung für das Vorliegen der Voraussetzung für eine Bescheidaufhebung nach § 299 BAO dar. Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass als Begründung für einen Aufhebungsbescheid ein Verweis auf die Begründung eines anderen…
…bloße Zitieren eines Gesetzeswortlautes ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden, konkreten Sachverhaltes stellt keine ausreichende Begründung für das Vorliegen der Voraussetzung für eine Bescheidaufhebung nach § 299 BAO dar. Der Verwaltungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass als Begründung für einen Aufhebungsbescheid ein Verweis auf die Begründung eines anderen…
…betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2006 vom 26. Mai 2008 auf, da das bloße Zitieren einer Gesetzesstelle ohne Darlegung eines die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhalts keine ausreichende Begründung für das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen nach § 299 BAO darstellt. In der Folge wurde mit Bescheid über die…
…Konditionen" die Gewissheit der inhaltlichen Rechtswidrigkeit, die eine Aufhebung rechtfertigt, nicht gegeben (vgl. Differenzwerbungskosten hinsichtlich Übungsgebühren gem. § 72 RGV: VwGH, 27.06.1989, 88/14/0197). Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates stellt das bloße Zitieren des Gesetzeswortlautes ohne Darlegung des die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes…
…Begründung des Aufhebungsbescheides. Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates stellt das bloße Zitieren des Gesetzeswortlautes ohne Darlegung des die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes somit keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO dar. Der Aufhebungsbescheid ist daher mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet…
…Begründung des Aufhebungsbescheides. Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates stellt das bloße Zitieren des Gesetzeswortlautes ohne Darlegung des die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes somit keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO dar. Der Aufhebungsbescheid ist daher mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet…
…Aufhebungsbescheides. Festgehalten wird, dass das bloße Zitieren des Gesetzeswortlautes ohne Darlegung des die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO darstellen kann. Der berufungsgegenständliche Aufhebungsbescheid ist daher mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet. Dieser Begründungsmangel ist im…
…zu folgendem Schluss: "Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates stellt das bloße zitieren des Gesetzeswortlautes ohne Darlegung des die Aufhebung begründenden konkreten Sachverhaltes somit keine ausreichende Begründung für das konkrete Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO dar. Der Aufhebungsbescheid ist daher mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet…