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30 Treffer583 msnur geltende Fassungen
EAS 2695Verzinsung des Geldtransfers zur Erlangung einer neuseeländischen Aufenthaltsbewilligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0051-IV/4/200606.02.2006

…der Geldbetrag wieder in seine Verfügungsmacht gelangt. Tritt aber die österreichische Steuerpflicht solcherart erst nach 2007 ein, dann wird zu erwarten sein, dass das österreichisch-neuseeländische Doppelbesteuerungsabkommen bereits in Wirksamkeit steht, das die steuerliche Erfassung solcher Zinsen Neuseeland vorbehält. Bundesministerium für Finanzen, 6. Februar 2006

EAS 2742Filmdreharbeiten in Neuseeland mit deutschen Darstellern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0394-IV/4/200619.07.2006

Schließt eine österreichische Filmproduktionsgesellschaft mit in Deutschland ansässigen Schauspielern Werkverträge ab, auf Grund derer sich diese Schauspieler zur Mitwirkung an Filmdrehaufnahmen in Neuseeland verpflichten, dann unterliegen die hierfür gezahlten Gagen der Abzugsbesteuerung nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. An Dreharbeiten mitwirkende Schauspieler nur deshalb…

EAS 1125Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlegung nach Australien und Neuseeland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 79/1-IV/4/9711.08.1997

…Artikel 13 des in BGBl. Nr. 480/1988 kundgemachten Doppelbesteuerungsabkommens mit Australien das inländische Besteuerungsrecht im Fall einer nachfolgenden Beteiligungsveräußerung grundsätzlich nicht verloren. Gleiches gilt bei einer Wohnsitzverlegung nach Neuseeland, da mit diesem Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. In beiden Fällen bleibt demnach gemäß § 98 Z…

2025-1.045.496Rechtliche Grundlagen für die internationale Vollstreckungsamtshilfe
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.045.49619.12.2025

…bzw. umfassende Vollstreckungsamtshilfe Die Vollstreckungsamtshilfe in den folgenden DBA entspricht dem Art. 27 des OECD-Musterabkommens, wonach die Vollstreckungsamtshilfe nicht auf die unter das Abkommen fallenden Personen und Steuern oder auf zu Unrecht gewährte Abkommensvorteile eingeschränkt ist. Korea (Art. 26A) Liechtenstein (Art. 25b) Neuseeland (Art…

EAS 2391In Deutschland wegen Unterkapitalisierung nicht abzugsfähige konzerninterne Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/46-IV/4/0309.12.2003

…Ebene des innerstaatlichen Rechts daher als steuerpflichtig zu werten (als steuerpflichtiger Zufluss von Zinsen) dann vermag das DBA-Recht ab 2003 daran nichts mehr zu ändern. Allerdings bestünde die Möglichkeit, die im Verhältnis zu Neuseeland entwickelte Problemlösung auch im Geltungsbereich des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens einzusetzen…

EAS 1254Preisgelder für Auslandstennisturniere
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0102/2-IV/4/9804.05.1998

…USA und Neuseeland, dann unterliegen diese Preisgelder in allen drei Fällen der inländischen Besteuerung. Im Fall Rußlands enthält das Doppelbesteuerungsabkommen - abweichend von den OECD-Prinzipien - keine "Sportlerklausel", sodass Rußland gemäß Artikel 11 Abs. 1 des DBA-UdSSR die Preisgelder steuerfrei belassen muss. Im Fall der…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…4 lit. b sublit. ii MLI). Weiters ist der Schiedsspruch nicht bindend, wenn beide Vertragsparteien des betroffenen DBA für die Möglichkeit einer abweichenden Verständigung gem. Art. 24 MLI optiert haben. In diesem Fall können die zuständigen Behörden innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Übermittlung des Schiedsspruches…

BFG RV/7102573/2018Keine Rückzahlung von auf Pensionseinkünfte der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft einbehaltene Lohnsteuer bei Wegzug nach Bulgarien
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2018

…Internationales Steuerrecht, Pkt. 19.4. Sozialversicherungspensionen, Pistone/Stiastny, Dienstnehmereinkünfte in den österr. DBA Pkt. 4.3.): „Algerien, Belgien, Belarus, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland – 2007, Hongkong, Indonesien, Japan, Kanada, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Mongolei, Nepal, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Philippinen, Rumänien -2005, San Marino, Serbien, Schweden…

BFG RV/7100956/2015Beschränkte Steuerpflicht einer ASVG-Pension bei Wegzug nach Bulgarien.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.06.2016

…Internationales Steuerrecht, Pkt. 19.4. Sozialversicherungspensionen, Pistone/Stiastny, Dienstnehmereinkünfte in den österr. DBA Pkt. 4.3.): „Algerien, Belgien, , Belarus, Bulgarien, China, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland – 2007, Hongkong, Indonesien, Japan, Kanada, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Mongolei, Nepal, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Philippinen, Rumänien -2005, San Marino, Serbien, Schweden…

2025-1.044.717Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen (1. Jänner 2026)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.044.71718.12.2025

…hinausgeht. Als hierfür maßgebliche Rechtsgrundlagen kommen derzeit die RL 2011/16/EU, das multilaterale Amtshilfeabkommen, DBA-Auskunftsklauseln bzw. Abkommen über den Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreements - TIEA) in Betracht. Mit folgenden Staaten und Territorien besteht mit Stand 1. Jänner 2026 eine "umfassende" Amtshilfe: Ägypten, Albanien…

LStR 2002 Rz 7–121.2.6 Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Kirgisistan, Korea, Kosovo (ab 2019), Kuba, Kuwait, Malaysia, Marokko, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Mongolei, Montenegro (ab 2016), Nepal, Neuseeland, Pakistan, Philippinen, Russische Föderation (suspendiert ab 6. Dezember 2023 bis auf Weiteres, wirksam ab 7. Dezember 2023), San Marino, Schweiz, Serbien, Singapur, Südafrika, Tadschikistan, Taiwan (ab 2015…

LStR 2002 Rz 1407–140842.4 Volljährigkeitsalter nach ausländischem Recht (ausgenommen EWR-Staaten und Schweiz)
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…18 | Mosambik | 18 | Myanmar | 18 | Namibia | 21 | Nauru | 18 | Nepal | 16 | Neuseeland | 20 | Nicaragua | 21 | Niger | 21 | Nigeria | 18 | Oman | 18 | Pakistan | 18…

EAS 2224§ 48 BAO und ausländische Unterkapitalisierungsvorschriften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 20/1-IV/4/0311.02.2003

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft die Anlaufverluste ihrer neuseeländischen Tochtergesellschaft durch Hingabe von Gesellschafterdarlehen finanziert und verlieren die Zinsen infolge der Anwendung der neuseeländischen Unterkapitalisierungsvorschriften den Charakter von abzugsfähigen Zinsen und tritt hiedurch der Effekt einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung ein, dann liegen die Rechtsvoraussetzungen für einen Ausgleich…

VB-0336Anlage 7
geltende FassungRichtlinien23.09.2020

Anlage 7 Fangbescheinigung aus Neuseeland [Grafik]   [Grafik]  

UP-52016. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wiedereingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft, es…

UP-520112. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

…der Union - des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (ABl. L 166 vom 30.6.2023, S. 48) Beschluss (EU) 2024/244 des Rates vom 27. November 2023 über den Abschluss - im Namen der Union - des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (ABl…

UP-5201Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

Die Arbeitsrichtlinie Neuseeland (Pazifik), UP-5201 stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

UP-5201Anhang 3
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

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UP-520111. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

11. Schlussbestimmungen 11.1. Ausschuss Der Gemischte Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollbereich (Artikel 3.30 des Ursprungsprotokolls) kann das Ursprungsprotokoll und seine Anhänge ändern. 11.2. Übergangsbestimmungen für Durchgangs- und Lagerwaren Dieses Abkommen darf auf Erzeugnisse angewendet werden, welche diesem Kapitel entsprechen und sich zum…

UP-5201Anhang 1
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

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