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UFSG RV/0082-G/02Das Arbeitszimmer eines Bundeslehrers im Hochschuldienst
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2003

…strittigen Jahren als Bundeslehrer im Hochschuldienst an der Universität Graz nichtselbstständige Einkünfte vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr/Quästur Universität Graz sowie vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten. Nach Ergehen der angefochtenen Bescheide, die ohne Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung im Wege der Pflichtveranlagung…

UFSL RV/0705-L/06Werbungskosten (Fachbücher/Fachzeitschriften/CDs) bei einem Universitätslehrer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2006

…4.068,12 | | | | - anrechenbare Lohnsteuer | -€ 3.858,90 | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer | € 209,22 Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Bundeslehrer im Hochschuldienst (seit der letzten Dienstrechtsänderung: beamtendienstrechtlich ausgedrückt Universitätslehrer). Strittig ist die Nichtanerkennung von diversen Werbungskosten (Fachbücher…

EAS 2786Entsendung eines deutschen Landesbeamten als Professor zu einer österreichischen Fachhochschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0598-IV/4/200606.12.2006

…einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur Ausübung überlassen werden. Zur Vermeidung grenzüberschreitender Konfliktsituationen wird auf österreichischer…

BFG RV/4100203/2025Die steuerfreie Behandlung von Zuschlägen im Rahmen des Landeslehrerdienstrechts
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.01.2026Teil 2/2

…der im § 8 Abs. 3 LVG 1966 de facto ident ist. Ein weiteres gewichtiges Argument für die festgestellte Normalarbeitszeit ist die auch von der Bf. ins Treffen geführte Novelle des BLVG mit dem BGBl. 399/1975. Nun ist dieses Gesetz zwar nur auf Bundeslehrer anzuwenden…

BFG RV/4100668/2019Steuerfreie Überstundenzuschläge in der Entlohnung von Bundeslehrern? Ist die Bildungsdirektion steuerrechtliche Arbeitgeberin der Bundeslehrer?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.01.2022

…Begünstigung nach § 68 Abs. 2 EStG 1988 erfolgte sohin dem Grunde nach zu Recht, weshalb auf die Frage der Normalarbeitszeit der Bundeslehrer - deren Feststellung im Übrigen im Dunkeln liegt - nicht mehr einzugehen war. 3. Zur Haftung gemäß § 82 EStG 1988: Nach der Aussage des § 83…

BFG RV/4100270/2025Begünstigung von Mehrdienstleistungen von Bundeslehrern nach § 68 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.01.2026Teil 1/2

…Land stehen, betrifft, stellt diese Norm - aufgrund des zumindest im Bereich der Arbeitszeit mit den Bundeslehrern durchaus vergleichbaren Sachverhalts - ein weiteres gewichtiges Argument für die festgestellte Normalarbeitszeit von zumindest 40 Wochenstunden dar. Als Zwischenergebnis ist sohin festzuhalten, dass die Normalarbeitszeit der verfahrensgegenständlichen Lehrpersonen iSd § 68…

BFG RV/4100242/2025Steuerbefreiung für Mehrdienstleistungen von Bundeslehrern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.01.2026Teil 1/2

…tatsächlichen Arbeitszeit nicht zu. Die im § 2 Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz (idF BGBl. I Nr. 153/2020, in der Folge kurz: BLVG) festgeschriebene Lehrverpflichtung von 20 Wochenstunden sei nämlich nach der Intention des Gesetzgebers nicht als Normalarbeitszeit der Bundeslehrer im Sinne des EStG anzusehen. Die Nachversteuerung erfolge…

BFG RV/4100242/2025Steuerbefreiung für Mehrdienstleistungen von Bundeslehrern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.01.2026Teil 2/2

…Land stehen, betrifft, stellt diese Norm - aufgrund des zumindest im Bereich der Arbeitszeit mit den Bundeslehrern durchaus vergleichbaren Sachverhalts - ein weiteres gewichtiges Argument für die festgestellte Normalarbeitszeit von zumindest 40 Wochenstunden dar. Als Zwischenergebnis ist sohin festzuhalten, dass die Normalarbeitszeit der verfahrensgegenständlichen Lehrpersonen iSd § 68…

EAS 300Deutsche Gastlehrer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1306/1/1-IV/4/9325.08.1993

Werden von Schulbehörden des Bundes Gastlehrer aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf…

BFG RV/5100095/2019Kein Nachweis der beruflichen Veranlassung mehrerer Reisen bei einem Vortragenden, der ReisebüroassistentInnen ausbildet
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.05.2022Teil 1/2

…Aus dieser Tätigkeit lukriert er im Jahr 2016 Erträge i.H.v. € 4.699,00 (siehe Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für 2016). Zudem ist der Beschwerdeführer im Streitjahr Bundeslehrer an der ***L*** (siehe Vorhaltsbeantwortung vom 29.03.2022). Für die Ausbildung zum Reisebüroassistenten/zur Reisebüroassistentin…

EAS 452Deutsche Gastprofessur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2344/2/1-IV/4/9410.06.1994

Erhält ein in Österreich ansässiger Inhaber eines österreichischen Designbüros von einer deutschen Hochschule einen Vertrag über eine "Zwei-Drittel-Gastprofessur", wobei diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern auf freiberuflicher Basis ausgeübt wird, so unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der ausschließlichen Besteuerung in Österreich…

EAS 3136Deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0627-IV/4/201015.03.2010

…Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und ihre Unterrichtstätigkeit zwei Jahre nicht überschreitet. Die in Artikel 20 des Abkommens für eine maximal zweijährige Lehrtätigkeit vorgesehene Gastlehrerbefreiung kommt nicht zur Anwendung, weil…

EAS 1494Deutsche Lehrbeauftragte an österreichischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 435/1-IV/4/9912.07.1999

Bei Lehrbeauftragten liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unabhängig vom individuellen zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages vor, wenn die Lehrveranstaltung (Unterrichtsveranstaltung) Teil eines mindestens zweisemestrigen Lehrgangs bzw. Studiums ist (RZ 993 des Lohnsteuerrichtlinien 1999). Hat daher eine in Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen…

BFG RV/4100203/2025Die steuerfreie Behandlung von Zuschlägen im Rahmen des Landeslehrerdienstrechts
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.01.2026Teil 1/2

…4 EStG 1988: Die Normalarbeitszeit ergibt sich im Gegenstand - wie auch der VwGH im Erkenntnis vom 7.10.2025, Ro 2022/15/0010 für den vergleichbaren Bereich der Bundeslehrer ausführt - entweder aus gesetzlichen Vorschriften oder aber aus der innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen…

UFSW RV/4004-W/02Arbeitszimmer im Wohnungsverband
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2004

…ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Verfahren der Berufungswerber Einkünfte als Bundeslehrer an der Universität Graz bezog und die steuerrechtliche Anerkennung eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers begehrte, obwohl ihm vom Arbeitgeber für seine Tätigkeit an der Universität Graz ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wurde…

UFSL RV/0374-L/05Aufwendungen für Teilseminare im Rahmen der Ausbildung zur "Pädagogischen Kinesiologin" als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 1/2

…pädagogischen Berufen tätig sind. Man hätte ihn auch als Berufsausbildung absolvieren können. Er wurde sogar in einer Lehrerfortbildung des Pädagogischen Instituts im Frühjahr 2003 für Bundeslehrer empfohlen. Das Absolvieren eines Praktikums an der Volksschule Sf war verpflichtend. Wie aus der Anlage hervorgeht, wurde jedem Kursteilnehmer…

UFSL RV/0374-L/05Aufwendungen für Teilseminare im Rahmen der Ausbildung zur "Pädagogischen Kinesiologin" als Werbungskosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 2/2

…1. LZ, angeboten werden. Die von der Bw. im Jahr 2003 absolvierten Veranstaltungen sind Teil der Basisausbildung zur Kinesiologin. So wendet sich z.B. "touch for health" vor allem an Laien und bezieht auch Elemente der traditionellen chinesischen Medizin ein. Touch for Health ist die…

BFG RV/4100270/2025Begünstigung von Mehrdienstleistungen von Bundeslehrern nach § 68 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.01.2026Teil 2/2

…oder durch die die Tagesarbeitszeit überschritten wird, die sich auf Grund der Verteilung einer mindestens 40stündigen wöchentlichen Normalarbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage ergibt, als Überstunde. Wie im Rahmen der Beweiswürdigung umfangreich ausgeführt, hat die Bf. (auch) keinerlei Nachweise vorgelegt, aus denen leicht nachvollziehbar und ohne…

UFSW RV/4372-W/02Mantelkauf, Teilwertabschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.12.2010Teil 1/6

…Herrn N**** vom 19.2.1992: Verteiler DI H**** T**** [zu diesem Zeitpunkt Generaldirektor des R-Konzerns] betreffend "Im Haus erstellte Bilanzen des R-Konzerns" [Seite 226 Aktenordner "AR-Protokolle R"]). Die Aktien der A&B AG wurden zu diesem Zweck zunächst an die Bw…

BFG RV/3100165/2012Abzugsfähigkeit der Prämien für eine private Krankenversicherung eines Priesters als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.03.2015

…der Diözese K und Diözesanpriester aus anderen Diözesen, die im Auftrag der Diözese K tätig sind, sind verpflichtet, privat eine Krankenversicherung abzuschließen. Ausgenommen sind nur jene, inzwischen sehr wenigen Priester, die als Landes- oder Bundeslehrer eine Pflichtversicherung haben. Ein diesbezügliches Angebot der Diözese gibt es…