A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer Rz 130: Von der Normverbrauchsabgabe (§ 3 Abs. 2 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021), der motorbezogenen Versicherungssteuer (§ 4 Abs. 3 Z 1 VersStG 1953) sowie der Kraftfahrzeugsteuer (§ 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG…
…1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Geht man von dem im Vorlageantrag vom Berufungswerber geschilderten Sachverhalt aus, so hat der Berufungswerber für die Zeit der Bundesheerübung zwischenzeitig einen anderen "Arbeitgeber" an einem anderen Beschäftigungsort. Gemäß § 16 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, C, über die Beschwerden vom Datum, Datum und Datum, gegen die Bescheide der belangten Behörde FA D vom Datum und Datum, betreffend Einkommensteuer 2008, 2009 und 2010 (ArbeitnehmerInnenveranlagung) zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die am 1. April 2011 eingereichte Berufung des Bw., Bundesheeroffizier, geb. XX.XX.19XX, A. whft. gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2008 und 2009 (Arbeitnehmerveranlagungen) des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 25. Jänner 2011 entschieden: Spruch Der Berufung…
…Jänner 2002 bis 31. Dezember 2003 entschieden: Der Berufung wird hinsichtlich des Jahres 2002 im Umfang der Berufungsvorentscheidung stattgegeben und für das Jahr 2003 wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Bediensteter beim österreichischen Bundesheer. In den Jahren 2002 und 2003 bezog…
…Beschreibungen lassen nicht den Schluss zu, dass die Bücher nur für Bundesheerangehörige oder im Personenschutz tätige Menschen von Interesse wären. Da der Beschwerdeführer ein fehlendes Interesse der Allgemeinheit (zumindest mit höherem Bildungsgrad) an Hintergrundinformationen über die Eliteeinheit der britischen Armee, den israelitischen Geheimdienst und Biographien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12.07.2011, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…15 -6.003,80 | ergibt folgende festgesetzte Einkommensteuer (Gutschrift) | -1.853,65 Die Berechnung der Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind den als Beilagen angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden Bestandteile dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist Angehöriger des Österreichischen Bundesheeres…
…Grafik] Im Vorlagebericht des Finanzamtes vom 17.09.2020 wird auszugsweise ausgeführt: "Der Beschwerdeführer (Bf.) ist beim Bundesheer tätig und wurde antragsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt. […] Der Dienstgeber wurde daher ersucht die Berechnung des Sachbezuges zu übermitteln (eine Kopie wurde an den Bf. versendet…
…nbsp; Im Vorlagebericht des Finanzamtes vom 07.07.2023 wird auszugsweise ausgeführt: "Der Beschwerdeführer (Bf.) ist beim Bundesheer tätig und wurde antragsgemäß zur Einkommensteuer 2021 und 2022 veranlagt. […] Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019 wurde die Berechnung vom Sachbezug ermittelt. Dem Bf…
…in seiner Funktion als Angehöriger des Überwachungsgeschwaders F1H Hinterstoisser des österreichischen Bundesheeres in der Zeit von Jänner bis einschließlich August im Auslandseinsatz EUFOR/AUCON in Bosnien. In der Arbeitnehmerveranlagung 2012 beantragte er in diesem Zusammenhang die Anerkennung der Kosten von sieben Familienheimfahrten - Kosten für Mietauto…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Dezember 2019 gegen den Bescheid des FA vom 14. November 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…128,00 Euro) zu ersetzen. Dies mit der Begründung, dass er für einen Zeitraum von sechs Monaten im Auslandseinsatz des österreichischen Bundesheeres in Bosnien-Herzegowina gewesen wäre. Als ledigen Steuerpflichtigen stünden ihm für eine Auslandstätigkeit eine Familienheimfahrt pro Monat zu. Er sei während seines Auslandseinsatzes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AP, in W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Betreffend die Arbeitnehmerveranlagung 2007 wird…
…ausgeschrieben und Voraussetzung für die Besetzung dieses Arbeitsplatzes das vom Bw. betriebene Studium war. Nach den Angaben des Bw. absolvieren beim Bundesheer viele Beamte /Bedienstete zusätzliche Ausbildungen (z.B. Jusstudium, technische Studien) um höherwertige Positionen zu erlangen. Das Heeresgeschichtliche Museum unterliegt (als nachgeordnete Dienststelle) einer…
…Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen vom 12. Februar 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Herr XY (Berufungswerber, im folgenden: Bw.) war im Jahr 2000 als Unteroffizier des österreichischen Bundesheeres in A. tätig. Ab 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 25. Juni 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 4. Juni 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, 2014 und 2015 zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 15. Juni 2020, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe EP (in der Folge Beschwerdeführer/Bf.) geht einer Tätigkeit beim Österreichischen Bundesheer als A2-Beamter nach; sein Dienstort befindet sich seit Jahren in S.. Seinen Hauptwohnsitz hat der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Sacha Katzensteiner Blauensteiner Rechtsanwälte GmbH, Gartenaugasse 3, 3500 Krems/Donau, über die Beschwerde vom 15. Juli 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Mai…