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104 902 Treffer442 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1282–12895.5.2.1.7 Leistungsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…wird auch dadurch nicht verändert, dass der Arbeitgeber Beiträge in mehrere Pensionskassen leistet. Rz 1288: Lohn- und Gehaltssumme ist der Bruttolohnaufwand einschließlich weiterer den betreffenden Arbeitnehmern konkret zurechenbarer steuerpflichtiger oder steuerfreier Bezugsteile sowie der Abfertigungszahlungen. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für…

LStR 2002 Rz 663.3.10.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.3.10a.3 Beginn bzw. Beendigung der Auslandsentsendung während eines Lohnzahlungszeitraumes Rz 70s66: Bei Auslandsentsendungen, die im Laufe eines Lohnzahlungszeitraumes (Kalendermonat) beginnen oder beendet werden, hat sowohl für die nicht begünstigten Inlandsbezüge als auch für die Bezüge nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG…

UFSW RV/1324-W/05Wenn keinerlei Personalunterlagen vorgelegt werden können, kann es zur Lohnhinzuschätzung kommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

…bis Dezember 2003 und Jänner bis August 2004 vorgenommen. Auf Grund dieser Berechnung wurde der Bruttolohnaufwand für das Kalenderjahr 2003 mit € 38.849,64 und für das Kalenderjahr 2004 mit € 44.669,52 ermittelt. Außerdem wurden für Aushilfen im Kalenderjahr 2003 € 2…

UFSK RV/0155-K/02Arbeitsvergütungen, Zeitraum, Einbringungsstichtag, Vertragsabschlusstag, Rückwirkungsfiktion des § 14 Abs. 2 UmgrStG, verdeckte Gewinnausschüttungen gem. § 8 Abs. 2 KStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2004

…3 UmgrStG keine steuerliche Umwertung in Betriebsausgaben der Körperschaft. Der zu Lasten der aufnehmenden Körperschaft gebuchte Bruttolohnaufwand wird daher von der BP außerbilanzmäßig hinzugerechnet: | | 1996 in ATS | Zurechnung laut BP: | 313.812,00   TZ 33 : Arbeitsvergütung an den Gesellschafter-Geschäftsführer…

BFG RV/2101042/2020Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 Abs 1 lit b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2026

…dass Fr. A* niemals in der Firma aktiv tätig gewesen sei. Im Rahmen der Außenprüfung 2013 bis 2017 seien die mit dem Dienstverhältnis zusammenhängenden als Betriebsausgaben geltend gemachten Lohnaufwendungen, steuerlich nicht anerkannt worden. Der verbuchte Bruttolohnaufwand stelle eine verdeckte Ausschüttung gem. § 8 Abs. 2 KStG…

BFG RV/5101067/20211. Beurteilung der Wiederaufnahme bei rechtskräftigem Sachbescheid 2. Beweiswürdigung bei geänderter Argumentation 3. Einkünfte aus LuF oder aus GW bei erheblichen Zukäufen 4. Ermittlung des Gewinns und der USt-Zahllast
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2025Teil 1/6

…dass in den Jahren davor die Umsatzgrenze zur Führung von Büchern überschritten worden sei. Ein Hinweis darauf ergebe sich aus dem Bruttolohnaufwand der in den Jahren davor entstanden wäre. Dieser sei den Jahren 2007 bis 2010 annähernd gleich hoch wie in den Jahren 2011 bis…

BFG RV/5101067/20211. Beurteilung der Wiederaufnahme bei rechtskräftigem Sachbescheid 2. Beweiswürdigung bei geänderter Argumentation 3. Einkünfte aus LuF oder aus GW bei erheblichen Zukäufen 4. Ermittlung des Gewinns und der USt-Zahllast
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2025Teil 3/6

…es ist aber davon auszugehen, dass in den Jahren davor die Umsatzgrenze zur Führung von Büchern überschritten worden ist. Ein Hinweis darauf ergibt sich aus dem Bruttolohnaufwand, der Bf in den Jahren davor entstanden ist. Dieser ist in den Jahren 2007 bis 2010 annähernd gleich…

BFG RV/5100530/2017Sicherstellung bei Zweifel, ob Fremdleistungsaufwendungen tatsächlich von den rechnungslegenden Subunternehmen erbracht wurden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.02.2019Teil 1/2

…der Ansatz von lediglich 50 % der Fakturenbeträge von Ignoranz gegenüber wirtschaftlicher Realität. Im langjährigen Branchenschnitt bzw. Fremdvergleich belaufe sich der reine Bruttolohnaufwand bezogen auf das Betriebsergebnis im Schnitt auf zumindest rund 85 %. Dazu kämen zu kalkulierende Gemeinkosten, sodass im Ergebnis ein relativ geringer Überschuss verbleibe…

BFG RV/7103025/20151. Geschäftsführerhaftung 2. nur Einwendungen gegen den Abgabenanspruch 3. geringes Einkommen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.10.2015

…würden zeigen, bei der Schein- bzw. Deckungsrechnungsproblematik 50% der verrechneten Leistungen tatsächlich für Personalaufwand verwendet werde. Es würden somit im Schätzungswege 50% des verrechneten Fremdleistungsaufwandes als fiktiver Lohneinsatz für Schwarzarbeiter (Bruttolohnaufwand angesetzt. Die verbleibenden 50%, einschließlich der „lukrierten Vorsteuer“ (in Rechnung gestellte Umsatzsteuer), würden eine…

UFSL RV/1106-L/10Bewertung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2012Teil 1/2

…Jänner 2006 in Höhe von rd. 717,00 € brutto (Basis 15 Wochenstunden) würden sich somit folgende Änderungen ergeben: 2006 Bruttolohnaufwand 1-10/2006 (Lohnkonto): 11.106,23 € Lohnnebenkosten ca. 30%: 3.331,87€ Summe Lohnaufwand: 14.438,10 € Kürzung Gehaltsaufwand (BP)*: 30…

UFSF RV/0255-F/08Erlösberichtigungen und Ähnliches im Zuge einer BP
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2010Teil 2/3

…Finanzamt übermittelten Lohnzettelpaket für 2004 überein. In der Aufstellung sind Mitarbeiter enthalten für die kein Lohnzettel übermittelt wurde. Der Bruttolohnaufwand laut den übermittelten Lohnzetteln beträgt 40.603,30 €. Der UFS beabsichtigt daher nicht wie beantragt 77.312,90 €, sondern lediglich 40.603,30…

UFSW RV/3656-W/02Personenbeförderungsunternehmen, Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2006Teil 1/2

…| 2.126,00 | 0,00 | Summe | 59.617,60 | 59.542,00 | 143.276,41 | 198.281,99 | Bruttolohnaufwand BP | | 287.040,00 | 290.160,00 | 377.520,00 | zusätzlicher Lohnaufwand lt…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

25 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988) Rz 1194: Ob der Arbeitgeber die Lohnsteuer vorschriftsmäßig einbehalten hat, kann nur nach der Sachlage im Zeitpunkt des Abzuges beurteilt werden (VwGH 21.12.1956, 0359/55). Der Arbeitgeber kann, wenn er zuviel Lohnsteuer einbehalten hat, den Fehler im…

LStR 2002 Rz 413–4166.5 Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung im Veranlagungsverfahren
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

6.5 Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung im Veranlagungsverfahren Rz 413: § 2. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Pauschbeträge sind die Bruttobezüge abzüglich der steuerfreien Bezüge und abzüglich der sonstigen Bezüge, soweit diese nicht wie ein laufender Bezug nach dem Lohnsteuertarif zu versteuern sind (Bruttobezüge gemäß Kennzahl 210…

EStR 2000 Rz 485214.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für „Gehälter“ über 500.000 Euro
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

14.8a Nichtabzugsfähige Aufwendungen für "Gehälter" über 500.000 Euro Rz 4852a: Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sieht ein Abzugsverbot für Aufwendungen für "Gehälter" vor, soweit diese den Betrag von 500.000 Euro jährlich übersteigen. Das Abzugsverbot kommt somit auf…

LStR 2002 Rz 103816.5 Gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (§ 62a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

16.5 Gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung (§ 62a EStG 1988) Rz 1038j: Bei Beschäftigungsverhältnissen gilt ein Nettoarbeitsentgelt als vereinbart, wenn der Arbeitgeber die Anmeldeverpflichtung des § 33 ASVG nicht erfüllt und die Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig einbehalten und abgeführt hat. Für den Zeitraum der illegalen Beschäftigung ist das…

LStR 2002 Rz 673.3.10.4 Ausstellen des Lohnzettels
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

3.3.10a.4 Auslandsentsendungen, die vor dem 1.1.2012 begonnen haben Rz 70t: Die steuerliche Beurteilung hat grundsätzlich nach dem Zuflussprinzip zu erfolgen. Das heißt, dass Bezugsteile, deren arbeitsrechtlicher Anspruch durch eine vor dem 1.1.2012 liegende begünstigte Auslandstätigkeit begründet wurde, deren…

BMF-010222/0127-VI/7/2013Information zur neuen Lohnzettelart 24
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010222/0127-VI/7/201305.12.2013

Der Arbeitgeber hat dem Finanzamt der Betriebsstätte (§ 81 EStG 1988) oder dem sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger (§ 23 Abs. 1 ASVG) ohne besondere Aufforderung die Lohnzettel aller im Kalenderjahr beschäftigten Arbeitnehmer zu übermitteln (§ 84 EStG 1988). Für Lohnzahlungszeiträume ab 01.01.2014 ist bei Auslandstätigkeit…

BFG RV/1100513/2018Aufteilung SV- und Pensionskassenbeiträge auf sonstige und laufende Bezüge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2025

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. April 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. März 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…