2.3.3 Steuerpflicht der Betriebe 2.3.3.1 Steuerfreie Betriebe 2.3.3.1.1 Sportbetrieb Rz 366: Der mit der Erzielung von Einnahmen verbundene Sportbetrieb von Sportvereinen stellt in der Regel einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb dar. Dabei erzielte Überschüsse (Zufallsgewinne) bleiben steuerfrei. Rz…
…Anlässen (zB Muttertagsfeiern, runde Geburtstage von Mitbürgern) und Kranzspenden, weiters die Kosten von Billets und Geschenken aus verschiedenen Anlässen (Weihnachten usw.). […] Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr, etwa in…
…Vereine im Sinne des § 4a Z 3 EStG 1988 dar (siehe EStR 2000 Rz 13301305 ff). Diese können im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden. Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr…
…Anlässen (zB Muttertagsfeiern, runde Geburtstage von Mitbürgern) und Kranzspenden, weiters die Kosten von Billets und Geschenken aus verschiedenen Anlässen (Weihnachten usw.). Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr, etwa in Form…
…runde Geburtstage von Mitbürgern) und Kranzspenden, weiters die Kosten Billets und Geschenken aus verschiedenen Anlässen (Weihnachten usw.). Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (z.B. Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr, etwa in Form einer Patenschaft für…
…Blumenspenden, Billets und Geschenke aus verschiedenen örtlichen Anlässen), sind als Werbungskosten abzugsfähig. Gleiches gilt für eine Zuwendung an eine im Wahlkreis örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr) oder an die dortige örtliche Zweigstelle einer überörtlichen Organisation (zB Bezirksstelle des Roten Kreuzes), soweit die…
…politischen Funktion geleistet werden. Freiwilligkeit ist insbesondere bei Zuwendungen an eine überörtlich tätige Organisation anzunehmen, weil hier der Werbecharakter der Zuwendung zu verneinen ist. Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr…
…der Zuwendung zu verneinen. Nur Spenden an Vereine im Sinne des § 4a Z 3 EStG 1988 könnten als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Wurde hingegen an einer lokal tätige Organisation wie etwa dem Blasmusikverein, Trachtenvereinen, örtliche Feuerwehr oder die Zweigstelle einer überörtlich tätigen Organisation, wie das Rote…
…Wahlkreis, Blumenspenden, Billets und Geschenke aus verschiedenen örtlichen Anlässen) als Werbungskosten abzugsfähig. … Wird hingegen eine Zuwendung an eine iRd Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr) oder an die dortige örtliche Zweigstelle einer überörtlichen Organisation (zB Bezirksstelle des Roten Kreuzes) geleistet, dann…
…Vereine im Sinne des § 4a Z 3 EStG 1988 dar (siehe EStR 2000 Rz 1330 ff). Diese können im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden. Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr…
…Sinne des § 4a Z 3 EStG 1988 dar (siehe EStR 2000 Rz 1330 ff). Diese können im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden. Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr, etwa in…
…und Geschenken aus verschiedenen Anlässen, z.B. Weihnachten, abzugsfähig. Weiters über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an örtlich tätige Organisationen, z.B. Blasmusikverein, Trachtenverein, Feuerwehr, Patenschaften für ein Feuerwehrauto, Bezirksstelle des Roten Kreuzes oder Samariterbundes. Aufgrund der dadurch ausgelösten Werbewirkung absetzbar, und zwar unabhängig davon…
…oder ähnliche Zwecke leistet, sind nicht abzugsfähig. Lediglich eine Zuwendung, die an eine im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (z.B. Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche freiwillige Feuerwehr) erfolgt und über den Mitgliedsbeitrag hinausgeht, ist auf Grund der dadurch ausgelösten Werbewirkung absetzbar. Ein Mitgliedsbeitrag oder ein…
…Blumenspenden, Billets und Geschenke aus verschiedenen örtlichen Anlässen), als Werbungskosten abzugsfähig. Wird eine Zuwendung an eine im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (z. B. Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr) oder an die dortige örtliche Zweigstelle einer überörtlichen Organisation (z. B. Bezirksstelle des Roten Kreuzes) geleistet…
…Vereine im Sinne des § 4a Z 3 EStG 1988 dar (siehe EStR 2000 Rz 1330 ff ). Diese können im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden. Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr…
…Anlässen (zB Muttertagsfeiern, runde Geburtstage von Mitbürgern) und Kranzspenden, weiters die Kosten von Billets und Geschenken aus verschiedenen Anlässen (Weihnachten usw.). Wird über den Mitgliedsbeitrag hinaus eine Zuwendung an die im Rahmen des Wahlkreises örtlich tätige Organisation (zB Blasmusikverein, Trachtenverein, örtliche Feuerwehr, etwa in Form…
…Zeuge Folgendes zu Protokoll: Er hat angenommen, dass er W aus der Musikszene kenne, da er Obmann einer Stadtkapelle gewesen sei und in einem Blasmusikverein tätig gewesen sei. Es sei keine intime sondern eine eher oberflächliche Bekanntschaft gewesen, so wie man die Mitglieder einer Musikkapelle…
…4. Aufl., § 20 Tz 105). Der Bw. übersieht, dass laut Erlass freiwillige Zuwendungen an örtliche tätige Organisationen wie Blasmusikverein, Trachtenverein, freiwillige Feuerwehr, Samariterbund udgl. etwa iZH mit Patenschaften für Feuerwehrautos udgl. gemeint sind. Nicht angeführt sind in genanntem Erlass Bürgerinitiativen. Gem. VwGH-Rechtsprechung sind Aufwendungen…
Wird von einem österreichischen Veranstalter eine niederländische als Verein konstituierte Blasmusikkapelle für 5 Konzerte in Österreich verpflichtet, wobei die Musikanten kein Honorar und keine sonstigen Abgeltungen erhalten, sondern von dem österreichischen Veranstalter nur die Bus- und LKW-Kosten sowie die Unterbringungskosten übernommen werden, dann…