…oder gewerblichen Beförderung von Waren gegen oder ohne Entgelt; b) "eigener Gebrauch": eine andere als die gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels; c) "Binnenverkehr": die Beförderung von Personen oder Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft einsteigen oder geladen werden, um in diesem Gebiet wieder auszusteigen oder ausgeladen…
…Nr. 8 , Blatt 15, betrifft einen Binnenverkehr zwischen Italien und Deutschland am 6. Oktober 2002 mit dem Beförderungsmittel b.. Die CEMT-Genehmigung wurde laut Fahrtenbuch für die Fahrt von Arnoldstein nach Walserberg zum Transport einer Ladung mit 21 Tonnen Gewicht verwendet. Bei der Bf. handelt…
…Nr. 8 , Blatt 14, betrifft einen Binnenverkehr zwischen Italien und Deutschland am 30. September 2002 mit dem Beförderungsmittel b.. Die CEMT-Genehmigung wurde laut Fahrtenbuch für die Fahrt von Arnoldstein nach Walserberg zum Transport einer Ladung mit 19.000 Kilogramm Gewicht verwendet. Bei der Bf…
…Nr. 5 , Blatt 15, betrifft einen Binnenverkehr zwischen Italien und Deutschland am 5. Oktober 2002 mit dem Beförderungsmittel b.. Die CEMT-Genehmigung wurde laut Fahrtenbuch für die Fahrt von Arnoldstein nach Walserberg zum Transport einer Ladung mit 12 Tonnen Gewicht verwendet. Bei der Bf. handelt…
…Eine Eintragung im Fahrtenbuch zur CEMT-Genehmigung Nr. 3 , Blatt 13, betrifft einen Binnenverkehr zwischen Italien und Deutschland am 8. Oktober 2002 mit dem Beförderungsmittel b. und c.. Die CEMT-Genehmigung wurde laut Fahrtenbuch für die Fahrt von Arnoldstein nach Walserberg zum Transport einer Ladung…
…y.) der Beschwerdeführerin (Bf.) sicher. Eine Eintragung im Fahrtenbuch zur CEMT-Genehmigung Nr. y. , Blatt 16, betrifft einen Binnenverkehr zwischen Italien und Großbritannien am 7. Oktober 2002 mit dem Beförderungsmittel b. (Zugmaschine) bzw. c. (Auflieger). Die CEMT-Genehmigung wurde laut Fahrtenbuch für die Fahrt von…
…mit dem amtlichen türkischen Kennzeichen 11111, welches zuvor in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführt worden war, im Binnenverkehr (Triest-Österreich) gewerblich verwendet habe, wodurch sich eine Verletzung von Pflichten aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens ergab. Die mitgeführte güterbeförderungsrechtliche Bewilligung hätte nur zu Transporten im…
…Baujahr 2014, im Binnenverkehr gewerblich verwendet habe. Mit diesem auf die Beschwerdeführerin in der Türkei zugelassenen Beförderungsmittel wurde am 19.01.2015 in Triest (Italien) der in der Türkei mit insgesamt 65 Colli Hubwinden mit einem Gesamtgewicht von 10.589 kg und per Fährschiff ohne…
…Verwendung und mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie können jedoch im Binnenverkehr eingesetzt werden, sofern die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend die Voraussetzung für den Marktzugang und die…
…war. Der LKW-Lenker X. Y. konnte für diesen Gütertransport von Triest nach Österreich eine „Belohnungsgenehmigung“ mit der Nummer ***1 /2014 vorweisen. Unrichtig ist, dass im gegenständlichen Fall ein zollrechtlich unzulässiger Binnenverkehr im Sinne des Art. 558 Absatz 1 Buchstabe c) ZK-DVO vorgelegen sei…
…tatsächlichen Vorgangs im Zusammenhang mit der Anhaltung des Busses und mit dem Zusteigen beantragt die Bf. die Einvernahme der beiden Passagiere als Zeugen. Im gegenständlichen Fall liege kein unzulässiger Binnenverkehr vor. Es sei ein Transport in Form eines Transits kommend aus dem Ausland vereinbart worden…
…dass zwischen dem 3. und dem 6. Oktober 2002 mehrere Fahrten durchgeführt wurden. Eine Eintragung betrifft einen Binnenverkehr zwischen Italien und Deutschland am 5. Oktober 2002 mit dem Beförderungsmittel yyy (Zugmaschine). Die CEMT-Genehmigung wurde laut Fahrtenbuch für die Fahrt von Arnoldstein nach Walserberg zum…
…dass zwischen dem 3. und dem 6. Oktober 2002 mehrere Fahrten durchgeführt wurden. Eine Eintragung betrifft einen Binnenverkehr zwischen Italien und Deutschland am 6./7. Oktober 2002 mit dem Beförderungsmittel yyy (Zugmaschine) und dem Auflieger zzz. Die CEMT-Genehmigung wurde laut Fahrtenbuch für die Fahrt…
…DG in Höhe von € 308,53 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass J.R. das Beförderungsmittel für eine Beförderung von Waren im Binnenverkehr benutzt habe, ohne über eine in Österreich gültige Güterbeförderungsbewilligung zu verfügen. Die Zugmaschine wurde dabei mit € 22.920.…
…Bewilligung gilt nur für den obengenannten Inhaber und ist nicht übertragbar. Sie gilt für den Verkehr nach und aus Österreich. Jeder Orts- und Unterwegsverkehr (Binnenverkehr) in Österreich ist untersagt". Mit dieser Argumentation verkennt die Bf. offensichtlich die Rechtslage: Bei der von ihr zitierten und für…
…Sie gilt für den Verkehr nach und aus Österreich. Jeder Orts- und Unterwegsverkehr (Binnenverkehr) in Österreich ist untersagt". Mit dieser Argumentation verkennt die Bf. offensichtlich die Rechtslage: Bei der von ihr zitierten und für die Fahrt verwendeten Bewilligung handelt es sich um eine Fahrten-Bewilligung…
…Verwendung und mit Ausnahme von Schienenbeförderungsmitteln nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie können jedoch im Binnenverkehr eingesetzt werden, sofern die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend die Voraussetzung für den Marktzugang und die…
…Bf, der inkriminierte Binnenverkehr sei lediglich zur Beseitigung eines vom Fahrer ihres "Mutterunternehmens" verursachten Abladefehlers durchgeführt worden: Nach der (aktenkundigen) Bestätigung der GA vom 28.11.2001 ist besagter niederländischer LKW vom genannten Unternehmen zu dessen weiterem (bei der IS situierten) Lagerplatz "weitergeschickt" worden, weil…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen RH, Einzelhandel, geb. 19XX, whft. in N, vertreten durch die Mag. Kneidinger KEG Steuerberatung & Unternehmens-beratung, 5020 Salzburg, Anton-Hall-Straße…
…aufgefordert worden. Anschließend sei der Lastkraftwagen vom Zollamt beschlagnahmt worden. In rechtlicher Hinsicht folge aus dem vorstehend angeführten Sachverhalt, dass entgegen der Ansicht des Zollamtes kein unzulässiger Binnenverkehr von Deutschland nach Österreich iSv Art. 558 Abs 1 lit c ZK-DVO vorgelegen habe, sondern die…