…die in einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt. Im Einkommensteuerverfahren bzw. im Körperschaftsteuerverfahren besteht daher eine Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO und wird in diesem Zusammenhang beispielsweise auf die…
…nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen Bescheidelemente, an die sie gebunden sind, angefochten werden können (vgl. Ritz, BAO, 3 Auflage, § 295 Tz 1, der auch auf § 252 BAO hinweist). Im Einkommensteuerverfahren besteht ua. Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (Ritz…
…für die Einkommensteuer der Beteiligten dar (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 2. Auflage, § 188 Tz 19). Dies bedeutet, dass im Einkommensteuerverfahren eine Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO besteht (§ 192 BAO; Ritz, § 192 Tz 3, mit Judikaturnachweisen). Daraus folgt die…
…zu Grunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Es besteht sohin eine Bindung im Einkommensteuerverfahren an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (siehe Ritz, a.a.O., Tz 3 zu § 192 u. die dort zit. Verweise auf…
… 114, 115 BAO), und sich im Weiteren auch darüber hinweggesetzt, die Abgabenbehörde zweiter Instanz von der das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung unter Beischluss einer Bescheidausfertigung pflichtgemäß zu verständigen (§ 276 Abs. 6 vorletzter Satz BAO). Im Zuge der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO…
…im Körperschaftsteuerverfahren eine Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (vgl. VwGH 13.3.1997, 96/15/0102; VwGH 28.5.1998, 96/15/0083; VwGH 5.6.2003, 99/15/0150). Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem…
…Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte vom 14. Juli 2000 - fälschlich unterblieben. Im Gewinnfeststellungsbescheid vom 14. Juli 2000 war der auf die Bw. entfallende Anteil an den Einkünften (von 351.906 S) daher um die als Betriebsausgabe abgezogene Kapitalertragsteuer (von anteilig 5…
…und 2000 Verluste in Höhe von 151.042,00 S (1999) bzw. 40.728,00 S (2000) erklärt wurden, stellte das Finanzamt, den Ergebnissen einer die KEG betreffenden Betriebsprüfung Rechnung tragend, mit Bescheiden vom 12. November 2002 über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften…
…der das Unterbleiben der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften ausspricht, in Bezug auf das Einkommensteuerverfahren kein Grundlagenbescheidcharakter zukäme, hat selbst die Bw. nicht behauptet. Am 30. November 2004 hat nun das für die atypisch Stille zuständige Finanzamt den an die atypisch Stille adressierten "Endgültigen…
…Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO sind etwa Grundlagenbescheide für Einkommensteuerbescheide (Ritz, aaO, § 252 Tz 9). Daher besteht im Einkommensteuerverfahren eine Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften…
…strittigen Einkünfte der Kommanditistin ES als solche aus nichtselbständiger Arbeit sei aufbauend auf dem Grundsatz von Treu und Glauben die an sie ausbezahlte Abfertigung nach § 67 Abs. 3 EStG zu besteuern und nicht in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einzubeziehen. Dabei verkennt die Bw. die…
…gemäß § 188 BAO getroffenen Feststellungen sind gemäß § 192 BAO zwingend dem Einkommensteuerbescheid als abgeleitetem Bescheid zugrundezulegen. Das heißt, dass im Einkommensteuerverfahren Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften besteht. Liegen einem Bescheid Entscheidungen zu Grunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so…
…2002, mit welchem die Einkünfte der D-GesbR vorläufig festgestellt worden seien, zugrundegelegen sei. Auch wenn grundsätzlich eine Bindung an die einheitlich und gesonderte Feststellung von Einkünften bestehe, dürfe nicht übersehen werden, dass der Feststellungsbescheid für die Kanzleigemeinschaft nicht auf dem Anbringen des Bw. beruht…
…eine Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO (vgl. VwGH 22.9.1992, 89/14/0112, VwGH 13.3.1997, 96/15/0102). Im Beschwerdeverfahren ist entscheidungsrelevant, dass der Masseverwalter gemäß § 3 Konkursordnung während seiner Bestellung hinsichtlich der Konkursmasse die…
…die Zugehörigkeit zum Einkommen (§ 2 EStG) fest, respektive trifft dieser eine (für das weitere Abgabenverfahren) verbindliche Abgrenzung der einzelnen Einkunftsarten (vgl. Ryda, Langheinrich, Die Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften, FJ 1999, 267). Aufgrund der im Körperschaftsteuerverfahren bestehenden Bindung an die einheitlichen und gesonderten Feststellungen…
…Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der A-KG für das Jahr 2006 vom 11. Juli 2007 keine Aussage darüber, ob die festgestellten Einkünfte in einem von einem Konkursverfahren betroffenen Veranlagungszeitraum angefallen sind. Hinsichtlich dieser Frage kann sohin keine Bindung an den…
…gemäß § 188 BAO getroffenen Feststellungen sind gemäß § 192 BAO zwingend dem Einkommensteuerbescheid als abgeleitetem Bescheid zugrundezulegen. Das heißt, dass im Einkommensteuerverfahren Bindung an die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften besteht. Liegen einem Bescheid Entscheidungen zu Grunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so…
…abgeleiteten Bescheides an einen Grundlagenbescheid kann aber nur dann zum Tragen kommen, wenn ein Grundlagenbescheid überhaupt rechtswirksam erlassen wurde. Davon kann aus den in den folgenden Punkten dargestellten Gründen nicht ausgegangen werden. Stellt das Finanzamt Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften iSd…
…zu beurteilen; eine Bindung an den Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften besteht nicht, weil der Feststellungsbescheid im Verhältnis zum Haftungsbescheid kein Grundlagenbescheid ist (VwGH 17.6.1982, 81/15/0097, ÖStZB 1983, 46). Die persönliche Haftung des Gesellschafters - z.B. des…
…zu beurteilen; eine Bindung an den Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften besteht nicht, weil der Feststellungsbescheid im Verhältnis zum Haftungsbescheid kein Grundlagenbescheid ist (VwGH 17.6.1982, 81/15/0097, ÖStZB 1983, 46). Die persönliche Haftung des Gesellschafters - z.B. des…