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LStR 2002 Rz 3655.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…

LStR 2002 Rz 3585.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

5.9.14 Fortbildungskosten - Ausbildungskosten - Umschulungskosten 5.9.14.1 Begriffsdefinitionen Rz 358: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung darstellen. Fortbildungskosten dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um…

BFG RV/5100549/2023Bildungsaufwendungen betreffend einen Diplomlehrgang Cranio Sakrale Körperarbeit sind keine Umschulungkosten, wenn die Umschulungsmaßnahme nicht auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.11.2023

…Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 16 Anm 136); demgegenüber sind Umschulungskosten Vor-Werbungskosten in Bezug auf eine geplante künftige Einkunftsquelle (VwGH 15.09.2011, 2008/15/0321). Als abzugsfähige Bildungsaufwendungen kommen u.a. die unmittelbaren Kosten der Fortbildungsmaßnahme (Kursgebühr, Skripten, Kosten für sonstige Lehrbehelfe), Fahrtkosten im…

UFSL RV/0657-L/09Zuordnung von Bildungsaufwendungen - keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, wenn die Zuordnung zu einer Tätigkeit als Betriebsrat (hier: Behindertenvertrauensperson) erfolgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2010Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…

UFSL RV/0657-L/09Zuordnung von Bildungsaufwendungen - keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, wenn die Zuordnung zu einer Tätigkeit als Betriebsrat (hier: Behindertenvertrauensperson) erfolgt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2010Teil 2/2

Wenn der Berufungswerber darstellt, dass ihm die Bildungsmaßnahme ermöglicht, in den Bereichen "Betriebliche Gesundheitsförderung", "Gestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze" etc. tätig zu werden, so ist hierzu anzumerken, dass er bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine diesbezüglichen Einnahmen nachweisen konnte. In der Vorhaltsbeantwortung vom 21. Juli 2010 wurde ebenfalls…

UFSW RV/2545-W/06Absetzbarkeit von Bildungsaufwendungen (HAK-Matura) einer Telefonistin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2007

…und auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielt. Beweggründe für eine Umschulung können in einer Unzufriedenheit im bisherigen Beruf gelegen sein. Die erklärten Bildungsaufwendung können aber auch nicht unter den Bereich der "Umschulung" subsummiert werden, da weder seitens des Arbeitgebers noch von Seiten der…

LStR 2002 Rz 89112.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.8.9 Berufsausbildung (des Steuerpflichtigen) Rz 891: Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit können Werbungskosten darstellen (Rz 358 ff). Insoweit ist eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 unzulässig (siehe Rz…

LStR 2002 Rz 3595.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…

UFSW RV/2385-W/12Pädagogikstudium eines Finanzbeamten als Aus- und Fortbildungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 16. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A, vertreten durch B, vom 25. April 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…

UFSW RV/3428-W/07Fortbildungsaufwendungen einer Lehrerin an einem sonderpädagogischen Zentrum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Wien, vom 20. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. August 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer für das Jahr…

UFSW RV/0692-W/10Aufwendungen für ein Wissensmanagement-Studium eines Hauptschuldirektors
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 30. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 23. November 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…

UFSG RV/0891-G/07Übernommene Ausbildungskosten als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Austria Treuhand STB AG Rottenmann, 8786 Rottenmann, Fürstgasse 51, vom 12. Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 27. November 2006 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für 2004 sowie…

LStR 2002 Rz 875–87612.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

12.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem…

LStR 2002 Rz 3185.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…

LStR 2002 Rz 3665.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.9.14.9 Zeitliche und einkunftsquellenbezogene Zuordnung von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten Rz 366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei…

BFG RV/7105676/2017Umschulungskosten für eine Ausbildung zum Masseur während eines aufrechten Dienstverhältnisses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.10.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Beschwerdesache VN NN, Adresse, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 24.05.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 10.05.2017, betreffend Einkommensteuer…

LStR 2002 Rz 877–87912.7.3 Kostentragung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

12.7.3 Kostentragung Rz 877: Der Pauschbetrag steht zu, wenn auch tatsächlich entsprechende Mehraufwendungen (dem Grunde nach) erwachsen; diese sind allerdings nicht ziffernmäßig nachzuweisen (VwGH 21.9.1993, 93/14/0078; VwGH 29.6.1995, 93/15/0104; VwGH 27.5.1999, 97/15…

UFSI RV/0480-I/11Abfluss von Ausbildungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 15. Juni 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage sowie die festgesetzte Abgabe ergeben sich aus dem beiliegenden Berechnungsblatt. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…

BFG RV/2101407/2017Werbungskosten einer Lehrerin (Ausbildung zur Psychotherapeutin)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.07.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der A, Adresse, über die Beschwerde vom 24. Oktober 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 24. Juli 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu…

EStR 2000 Rz 1376–13775.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.55.5.6 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Rz 13501376: § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 deckt sich mit §§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988. Die Ausführungen in den LStRLStR 2002 Rz 358 2002, Rz 358…