…Bezüglich einer allfälligen Rückerstattung sind die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Näheres siehe EStR 2000 Rz 7755a ff. Rz 551: Ausschüttungsfähig ist der nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften ermittelte Bilanzgewinn. Das Unternehmensrecht ist auf Grund des Vorsichtsprinzips und des Prinzips des Gläubigerschutzes in all seinen Vorschriften davon…
…liegt jedenfalls eine KESt-pflichtige Zuwendung vor. Rz 267: Nach § 27 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1988 gilt als maßgeblicher Wert der am Beginn des Geschäftsjahres vorhandene testierte unternehmensrechtliche Bilanzgewinn (§ 224 Abs. 3 A IV UGB) zuzüglich der ausgewiesenen Gewinnrücklagen gemäß § 224 Abs…
2.3.6. Umwandlungsfolgen beim nicht buchführenden Rechtsnachfolger 2.3.6.1. Umwandlungsgewinn und Umwandlungsverlust Rz 529: Bei einem Rechtsnachfolger, der keine Bücher führt, sind die den steuerneutralen Buchgewinnen oder Buchverlusten (Rz 529 ff) entsprechenden Umwandlungsgewinne und Umwandlungsverluste in analoger Anwendung der Regelung des § 9…
…Ausnahmebestimmung § 4 Abs. 12 Z 2 EStG 1988 betreffend Gewinnrücklagen und Bilanzgewinne hat daher bei Einbringungen keine Bedeutung, da solche stets bei der einbringenden Körperschaft verbleiben und niemals über das Einbringungskapital zu einem Teil des Nennkapitals oder der Kapitalrücklage der übernehmenden Körperschaft werden können. Einbringungsbedingt…
…Bw. davon ausgegangen, dass im Jahresabschluss zum 31.12.2001 ein Bilanzgewinn erzielt werden wird und hat sie daher am 27. April 2001 eine Vorauszahlung auf die zukünftig entstehende Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von € 3.633.641,71 (entspricht S 50.000.000,00) getätigt…
…so auszuüben, dass ein ausreichender Bilanzgewinn ausgewiesen wird und dieser auch entsprechend zur Verteilung gelangt. Über die Ausstattungsverpflichtung hinaus garantiert die M-AG der Beschwerdeführerin zudem unwiderruflich im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens und einer persönlichen Zusicherung, dass die Beschwerdeführerin bis zur Übertragung der Vorzugsaktien an…
…interne) Vereinbarung hinsichtlich der Beschlussfassung gemäß § 35 Abs. 1 Z 1 GmbHG über die Verteilung des Bilanzgewinnes tatsächlich besteht und dass die in den Prüfungsfeststellungen festgehaltene Ausschüttungspolitik zutrifft. Da die Beschlussfassung der Gesellschafter durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgt, ergibt sich für den Berufungsfall…
Hält eine slowenische Kapitalgesellschaft seit sieben Jahren 25% der Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft und wird im August 2004 die Ausschüttung des Bilanzgewinnes 2003 mit Auszahlungstermin am 26. Oktober 2004 beschlossen, dann ist die slowenische Kapitalgesellschaft nach EU-Beitritt Sloweniens berechtigt, dass die ihr zufließende…
19.5.4 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Rz 5973: Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Anteiles am Betriebsvermögen übersteigt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iZm Grundstücken im Gesellschaftsvermögen siehe Rz 5659 ff. Auch wenn alle Mitunternehmer ihre Anteile…
3.5.4. Buchgewinne und Buchverluste Rz 995: § 18 Abs. 6 UmgrStG regelt die steuerliche Behandlung von einbringungsbedingt bei der übernehmenden Körperschaft entstehenden Buchgewinnen und Buchverlusten durch einen Verweis auf die entsprechenden Regelungen des § 3 Abs. 2 und 3 UmgrStG für die übernehmende Körperschaft bei…
…| 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) | | +3.000 (3) | 8.000 | Innenfinanzierungs-Subkonto | …
…wenn eine AG eigene Anteile besitzt (§ 65 AktG). Der darauf entfallende Bilanzgewinn gilt als nicht ausgeschüttet. Rz 1187: Dividenden auf Aktien sind vom Aktientypus (Inhaberaktien, Namensaktien oder Vorzugsaktien, usw.) unabhängig und sind daher in jedem Fall der Beteiligungsertragsbefreiung zugänglich. Rz 1188: Statutarische Änderungen des Bilanzstichtages…
…ist das Stammkapital, Agio, andere Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn; der Zinssatz wird von der brasilianischen Zentralbank unter Berücksichtigung der Rendite für langfristige brasilianische Staatsanleihen festgelegt) und wird diese Verzinsung auf die zu bezahlende Mindestdividende angerechnet, dann erscheint die Sichtweise nicht gänzlich ausgeschlossen, darin Gewinnanteile…
…umfänglicher Hinsicht Bedingungen oder Begrenzungen vereinbart sind. Auch Mindestverzinsungen können festgelegt werden, wenn sie gewinnabhängig ausgestaltet sind, dh. mit dem unternehmensrechtlichen Bilanzgewinn begrenzt sind und daher bei Fehlen eines solchen nicht zur Auszahlung kommen; andernfalls ist die Vergleichbarkeit mit Kapitalanteilen nicht gegeben (vgl. § 54 AktG, …
…000.000 | | | | | Barbetrag | 10.10.14 | 1.800.000 | 1.200.000 Beispiel 2: Die Privatstiftung A hat im Jahr 14 einen Evidenzkontostand iHv 10 Mio. und einen Bilanzgewinn im Jahr 13 iHv 2 Mio. (keine Gewinnrücklagen)…
…Haftungsbescheid für die Kapitalertragsteuer 2014 zu Recht. Zur Höhe der Kapitalertragsteuer 2014 Die Feststellungen hinsichtlich der Beträge am Verrechnungskonto sowie den Bilanzgewinnen für die Jahre 2013-2015 ergeben sich aus dem Prüfbericht und der Niederschrift vom 7.4.2017 sowie den Ausführungen der belangten Behörde…
…legte seine Einnahmen- und Ausgabenrechnung für das Jahr 2010 vor und erklärte einen Bilanzgewinn in Höhe von € 39.297,61. Das Finanzamt erließ am 16.12.2011 den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010 und stellte Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von € 34.188…
…erklärte für das Jahr 2006 aus dieser Tätigkeit einen Bilanzgewinn in Höhe von € 9.128,60. Für das Jahr 2008 erklärte die Bf. einen Bilanzgewinn in Höhe von € 38.159,51. Für die Jahre 2006-2008 erfolgte eine Außenprüfung. Im Zuge der Prüfung…
…1.1. Die Beschwerdeführerin (kurz: Bf.) ist eine GmbH, deren Gesellschafter mit Umlaufbeschluss vom 30.11.2015 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 1 Million Euro vom Bilanzgewinn des Jahres 2015 beschlossen. Die darauf entfallende Kapitalertragsteuer wurde am 17.12.2015 entrichtet. 1.2. Mit Bescheid…
…tatsächlich erzielten Ergebnissen gravierend abweichen, dafür seitens der Bf. aber keine hinreichend konkrete Begründung geliefert werden konnte, erscheinen die „Bilanzgewinne“ laut Ertragswertgutachten von September 2006 nicht plausibel. Wenn die Bf. vermeinen, es wären seitens der Behörde weitere Ermittlungen anzustellen gewesen, so ist nochmals darauf zu…