IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache XY, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 17.12.2012, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…an verbrauchsunabhängigen Kosten zu tragen gehabt, die nach dem Berechnungsprogramm zur Bewertung von Renten und wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen bei einem Bewertungsstichtag des Abschlusses des Übergabevertrages (di 9.3.2006) zu einem Gegenleistungswert von 5.275,54 € führen würden. Ebenso sei die übernommene Substanzerhaltungslast…
…der Bewertung eines Unternehmens, welches infolge hoher Konjunkturempfindlichkeit auffallend großen Umsatzschwankungen ausgesetzt ist, der Beobachtungszeitraum auf fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag verlängert werden. Nach Einsichtnahme in die Jahrsabschlüsse der zu bewerteten Gesellschaften hielt der unabhängige Finanzsenat der Bw. mit Schreiben vom 5. Dezember 2006 unter…
…herrschenden Umstände maßgebend (vgl. VwGH 6.4.1956, 2086/54). Da der Einheitswertfeststellung die am Bewertungsstichtag bestehenden Verhältnisse zugrunde zu legen sind, finden nach dem Feststellungszeitpunkt stattgefundene Änderungen in den Eigentumsverhältnissen keinen Niederschlag im Bescheid über die Feststellung des Einheitswertes (vgl. VwGH 5.7.2004…
…nach Veräußerung, sondern aus der Sicht des Veräußerers zu bewerten. Die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt seien beachtlich und wären zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar seien, was im gegenständlichen Fall nicht anzuwenden sei. Bei…
…nach Veräußerung, sondern aus der Sicht des Veräußerers zu bewerten. Die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt seien beachtlich und wären zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar seien, was im gegenständlichen Fall nicht anzuwenden sei. Bei…
…nach Veräußerung, sondern aus der Sicht des Veräußerers zu bewerten. Die letzten drei Wirtschaftsjahre vor dem Ermittlungszeitpunkt seien beachtlich und wären zukünftige Entwicklungen nur dann zu berücksichtigen, wenn sie am Bewertungsstichtag auf Grund konkreter Umstände prognostizierbar seien, was im gegenständlichen Fall nicht anzuwenden sei. Bei…
…zu Recht erfolgt sei. Die Bw. stellte daraufhin den Antrag auf Vorlage ihrer Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Darin wird hinsichtlich des Bewertungsstichtages bzw. des sich daraus ergebenden Berechnungszeitraumes nochmals das bisherige Berufungsvorbringen wiederholt. Als Replik auf die diesbezügliche Begründung der Berufungsvorentscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. Oktober 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 24. August 2016 betreffend den Einheitswert des land- und…
Als Grundlage für die Zuordnung der im Eigenbesitz befindlichen Grundstücksflächen dient der Grundstückskataster. Zu den unproduktiven Flächen gehören im Kataster ausgewiesene Fels- und Geröllflächen, kahles Gestein, Gletscher und sonstige vegetationsarme Flächen. Im gegenständlichen Fall sind keinerlei derartige Nutzungsarten ausgewiesen. Insbesondere betreffend die Zugrundelegung der Bodenschätzergebnisse…
…dass „dem Berechtigten nach dem Bewertungsstichtag zugekommenen Nutzungen oder Leistungen“ in der Gebührenermittlung Berücksichtigung finden sollen.2 Wir beantragen daher für die Berechnung der Betriebskosten sowie der Leasingraten die qualifiziert vorliegenden Buchhaltungsdaten der Jahre 2009 bis 2016 wie in Folge beschrieben heranzuziehen. Betriebskosten Unsere Berechnung…
…zur Geschäftszahl: RV/7101940/2011, wonach dem Berechtigten auch nach dem Bewertungsstichtag zugekommene Nutzungen und Leistungen in der Gebührenermittlung Berücksichtigung finden sollen. Dazu war- im Lichte der vorstehenden rechtlichen Ausführungen-zu erwägen: In Punkt IX des verfahrensgegenständlichen Immobilien-Leasingvertrages verpflichtet sich die Bf, als Mieter…
…die Jahre 2007 und 2008 zu erwarten, dass die gute Konjunktur in der Bauwirtschaft anhält. Die behauptete negative wirtschaftliche Entwicklung war zum Bewertungsstichtag nicht vorhersehbar, weshalb bei der Berechnung des gemeinen Wertes eine negative Entwicklung nicht zu berücksichtigen war. Dieser Vorhalt wurde von der Vertretung…
…Insbesondere möge unter Beischluss entsprechender Nachweise ausgeführt werden, auf Grund welcher am Bewertungsstichtag bereits vorliegender konkreter Umstände die zukünftige Entwicklung der Ertragsaussichten der Gesellschaft prognostizierbar war und in welchem Ausmaß sich diese auf die Ertragsaussichten konkret auswirkten. Die ausgewiesenen und mit einem Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer…
…Umstände - insbesondere betreffend die örtliche Lage und Aufschließung des Grundstückes, die bauliche Entwicklung in der Umgebung sowie die zum Bewertungsstichtag gegebene und für die Zukunft zu erwartende Marktlage - aus dem Gesamtbild der Verhältnisse anzunehmen, dass das landwirtschaftlich genutzte Grundstück in absehbarer Zeit anderen als land…
…Bindungswirkung an die vom Lagefinanzamt getroffenen Feststellungen über den Einheitswert besteht. Strittig im vorliegenden Fall ist lediglich, welcher Bewertungsstichtag und welcher sich daraus ergebende Einheitswert der Berechnung der Grunderwerbsteuer zu Grunde gelegt wird. Im ggst. Einbringungsvertrag vereinbarten die Vertragsparteien, dass mit Ablauf des Einbringungsstichtages 31…
…sondern der Vertrag über die Auffüllungsverpflichtung. Eine Verbindlichkeit des Kommanditisten ist allerdings nur dann anzunehmen, wenn der Kommanditist zum Bewertungsstichtag zur Zahlung in Anspruch genommen werden kann. Eine solche Verbindlichkeit besteht hingegen nicht, wenn eine Verrechnung mit künftigen Gewinnen zu erfolgen hat (VwGH 17.8…
…Ansicht von Herrn E.D. nicht geplant. Herr E.D. erweitert sein Berufungsbegehren dahingehend, dass als Bewertungsstichtag für die 1996 fertig gestellten vier Zimmer im 1. Stock (im Bescheid vom 5.6.2003 als Ausbau Dachgeschoß bezeichnet) nicht der 1. 1. 1998 sondern der 1…
…ist jener Teilwert, wie er sich zum jeweiligen Bilanzstichtag bzw. an einem anderen Bewertungsstichtag darstellt. Aus dem Stichtagsprinzip ist abzuleiten, dass bei der Ermittlung des Teilwertes auf die Verhältnisse des nachfolgenden Jahres nicht Bedacht zu nehmen ist. Der Teilwert ist ein Zusammenhangswert. Der Teilwert von…
…Flächen) zu bewerten. § 53 Abs. 6 BewG 1955 Bewertungsstichtag bei neu errichteten Gebäuden Beim Finanzamt wurden im Jahr 2006 Mitteilungen der Gemeinden betreffend Neubauten und bauliche Veränderungen eingebracht. Von der Gemeinde wurden die Benützungsbewilligungen für diese Gebäude in den Jahren 1987 bzw. 1991 erteilt. Zu…