…nach den die Erklärungs- bzw. Offenlegungspflichten regelnden steuerrechtlichen Bestimmungen eine solche Verpflichtung zur Offenlegung dieser weiteren Einkünfte vorgesehen ist. Somit bedarf es – schon iSd § 98 Abs. 3 FinStrG – einer im (verwaltungsbehördlichen) Finanzstrafverfahren aus Eigenem, d. h. unabhängig von der (bisherigen) auch in rechtskräftigen Bescheiden getroffenen…
…mit der Begründung ab, dass eine unterschiedliche Beweiswürdigung durch eine Verwaltungsbehörde einerseits und durch eine Verwaltungsstrafbehörde oder ein Gericht andererseits keine neue Tatsache darstelle. Innerhalb offener Frist erhob der Bf. Berufung mit der Begründung, dass die im Gerichtsverfahren von der Finanzstrafbehörde vorgelegte, offenbar von der…
…das FA hat aber keine diesbezüglichen Überprüfungsschritte gesetzt. Es gibt auch keine Ermittlungsergebnisse, dass die Ausführungen der BF im Abgaben- aber auch im Finanzstrafverfahren nicht den Tatsachen entsprechen würden. Geht man davon aus, dass diese Aussagen zutreffen, wäre somit bis zum April 2014 weder NoVA…
… VwGH 14.6.1988, 88/14/0024 - StInd 1989/1633 = StInd 1989/1832 = StInd 1989/1833 = ÖStZ 1988, 279 [ weshalb widerrechtliche Schwarzverkäufe eines Mitunternehmers im Finanzstrafverfahren nur diesem Mitunternehmer anzulasten sind ]; VwGH 4.9.1992, 91/13/0021 - ÖJZ 1994/20 F…
…der Sache, dass es bei Schätzungen zu Ungenauigkeiten - diese können zu Gunsten oder zu Lasten der Abgabenbehörde gehen - kommt. Allerdings trifft im Finanzstrafverfahren die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung in dem Sinn, dass der geschätzte Betrag mit der Wirklichkeit solcherart übereinstimmt, dass…
…einer Finanzstrafbehörde oder beim Bundesfinanzgericht geführt wird; c) die Zeit von der Einbringung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof bezüglich des Finanzstrafverfahrens oder der mit diesem im Zusammenhang stehenden Abgaben- oder Monopolverfahren bis zur deren Erledigung; d) die Probezeit nach…
…zur Prüfung der Strafbarkeit von bewirkten Verkürzungen sind sehr wohl Unternehmensdaten eingeflossen und das Vorbringen des Bf. wurde einer umfangreichen Beweiswürdigung im Sinne einer Haltbarkeit seiner Behauptungen im Vergleich zur Aktenlage, den Angaben der bei ihm beschäftigten Damen und Eckdaten anderer Begleitagenturen unterzogen. Seine Einschätzung…
…April 1998), die auch vom Beschuldigten nicht bestritten bzw. in Zweifel gezogen wurden und daher auch im Rahmen der freien Beweiswürdigung im Sinne des § 98 Abs. 3 FinStrG für die Ermittlung des das Verkürzungsausmaßes im Finanzstrafverfahren heranzuziehen sind. Letztere, gleichsam in einem inneren Betriebsvergleich an…
…ist festzuhalten, dass sich die freie Beweiswürdigung im Abgabenverfahren von jener im Finanzstrafverfahren, in dem der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) zu Tragen kommt, wesentlich unterscheidet. Im Abgabenverfahren genügt es, als Ergebnis der freien Beweiswürdigung von mehreren Möglichkeiten, wenn keine…
…stellte die belangte Behörde gemäß § 124 Abs. 1 FinStrG ein, weil die Tat nicht mit der im Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit erwiesen werden könne. Aus der Begründung ergibt sich zur ***Verband KG***, dass die ***Verband KG*** vom Finanzamt Österreich mit Schreiben vom 17. Februar 2021 (Mahnung)…
…im abgabenrechtlichen Beschwerdeverfahren unter anderem wegen der unterschiedlichen Beweisregeln im Abgaben- und Strafverfahren nicht an die rechtliche Würdigung oder Beweiswürdigung im Finanzstrafverfahren gebunden, sondern hat die für die Abgabenfestsetzung maßgeblichen Fragen eigenständig zu beurteilen (vgl. VwGH 30.03.2022, 2020/13/0096). In freier Beweiswürdigung…
…ein solches Guthaben zur Tilgung dieser Behörde bekannter fälliger Geldstrafen, Wertersätze sowie im Finanzstrafverfahren angefallener sonstiger Geldansprüche bei einer Finanzstrafbehörde zu verwenden. [...]." Wie im Sachverhaltsteil festgestellt und in der Beweiswürdigung im Detail auf Basis der Daten des Steueraktes begründet, waren die Abgabenschuldigkeiten auf dem Abgabenkonto (*…
…da sie sich um den Ablauf der Fremdenpension habe kümmern müssen. Dies brachte sie auch bereits bei einer Vernehmung bei der belangten Behörde am 6.11.2007 vor. In einem Schriftsatz im Finanzstrafverfahren FS RV/39-W/08 vom 16.4.2009 führte die Bf…
…die in freier Beweiswürdigung als gegeben angenommen worden seien. Ausführungen zu den durchgeführten Ermittlungen in beiden Bescheiden betreffen lediglich "die Niederschrift vom 05. November 2013". Ein Verweis auf die Gründe, warum die Abgaben aus den Jahren 2008 bis 2012 im Jahr 2013 festgesetzt worden waren…
…in der erklärten Höhe nicht festgestellt werden. 2. Beweiswürdigung Der entscheidungswesentliche Sachverhalt ergibt sich aus dem vom Finanzamt Österreich vorgelegten Akt, den Schriftsätzen des Bf., den im Verfahren vorgelegten Unterlagen sowie den ergänzenden Ermittlungen nach der Zurückverweisung gemäß § 278 BAO. Die mangelnde Verlässlichkeit der vorgelegten…
…stellte das Amt für Betrugsbekämpfung ein gegen die Bf geführtes Finanzstrafverfahren bezüglich des Tatvorwurfs der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 FinStrG aufgrund der gegenständlichen, geltend gemachten Kosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung ein. Im Zuge des der Einstellung vorangegangenen Ermittlungsverfahrens wurde der Ehemann der…
…Dennoch kann das Bundesfinanzgericht im vorliegenden Rechtsmittelverfahren dieses Urteil im Rahmen der freien Beweiswürdigung nicht völlig unbeachtet lassen, zumal außer den (als unglaubwürdig zu erachtenden) Anschuldigungen des **P** nichts für eine Beteiligung des Bf. an den Zuwiderhandlungen spricht. Das durchgeführte Finanzstrafverfahren war vom Grundsatz der…
…liegt“. Ein Überzeugungsgrad von knapp 50% (wie er für abgabenrechtliche Zwecke reiche) sei für finanzstrafrechtliche Belange absolut nicht ausreichend. Im Zweifelsfall sei bei der eigenständigen Beweiswürdigung im Finanzstrafverfahren „pro reo“ zu entscheiden, wenn und soweit Zweifel am Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Sachverhaltes bestünden. Bei verstorbenen…
…liegt“. Ein Überzeugungsgrad von knapp 50% (wie er für abgabenrechtliche Zwecke reiche) sei für finanzstrafrechtliche Belange absolut nicht ausreichend. Im Zweifelsfall sei bei der eigenständigen Beweiswürdigung im Finanzstrafverfahren „pro reo“ zu entscheiden, wenn und soweit Zweifel am Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Sachverhaltes bestünden. Bei verstorbenen…
…Prüforgan angewandte und im Betriebsprüfungsbericht nur bruchstückhaft dargestellte Methode zur näherungsweisen Erhebung der Werte für die auch wegen der angeführten inhaltlichen Mängel vorzunehmende Korrektur der erklärten Umsätze/Einnahmen letztendlich, ob ihrer mangelhaften Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit, als eine nicht für das gegenständliche Finanzstrafverfahren taugliche Basis erweisen…