…§ 212 BAO die Abgabenbehörde auf Ansuchen des Abgabepflichtigen den Zeitpunkt der Entrichtung der Abgaben hinausschieben könne, wenn die sofortige Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet werde. Bei Begünstigungstatbeständen trete die…
…Zeitpunkt wäre für die Abgabe der Steuererklärung und für die allfällige Entrichtung der Abgaben, sei es als Konkurs- oder Masseforderung ausschließlich der Masseverwalter zuständig. Da die Umsatzsteuer für September 1996 erst mit November 1996 fällig wäre, falle auch dieser Abgabenbetrag in den Zeitraum des Konkursverfahrens…
…des im konkreten Fall in Betracht kommenden Sachverhaltes sowie dessen Erhärtung durch Beweise. Dann, wenn die Behörde unter Beachtung dieser Verfahrensvorschriften einen konkreten Sachverhalt ermittelt habe, sei die Subsumtion dieses Sachverhaltes unter die in Betracht kommenden Rechtsnormen möglich. Ohne diese zentrale Verfahrensvorschrift zu beachten und…
…des im konkreten Fall in Betracht kommenden Sachverhaltes sowie dessen Erhärtung durch Beweise. Dann, wenn die Behörde unter Beachtung dieser Verfahrensvorschriften einen konkreten Sachverhalt ermittelt habe, sei die Subsumtion dieses Sachverhaltes unter die in Betracht kommenden Rechtsnormen möglich. Ohne diese zentrale Verfahrensvorschrift zu beachten und…
…seien. Der Beschwerdeführer sei zwischen 8. Juni 2011 und 17. Februar 2021 Geschäftsführer der Primärschuldnerin gewesen. In dieser Zeit sei er für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen zuständig gewesen. Bis zum Beweis des Gegenteils würde das Finanzamt davon ausgehen, dass der Beschwerdeführer der ihm aufgetragene…
…29.05.2015, RV/7101625/2015). Die steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung schränkt den Abgabenanspruch ein; sie begünstigt den Abgabepflichtigen, weshalb die Behauptung und der Beweis des Vorbringens vornehmlich dem Abgabepflichtigen obliegt (vgl. UFS 11.12.2006, RV/0317-G/06; BFG 29…
…gefordert. 3. Beweismittel und Beweiswürdigung Beweis wurde erhoben durch Heranziehung 1.) des Verwaltungsaktes mit Ausnahme der von der Akteneinsicht ausgenommenen Aktenteile 2.) der von der Bf vorgelegten Asylbescheide vom 1.10.2022, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: ***5***, für die Bf und vom 15.05.2023, IFA…
…30.3.2000, 99/16/0099). Berufungsgegenständlich wurde ein diesbezügliches Vorbringen vom Nachsichtswerber trotz Bestehens eines Gesamtschuldverhältnisses und ihm zugewiesener Behauptungspflicht nicht erstattet. Dem Wortlaut des § 236 BAO zufolge ist die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung tatbestandsmäßige Voraussetzung für eine Nachsichtsgewährung (VwGH 8.4.1991, 90/15…
…und auch die Frage untersucht, ob im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides hinsichtlich der haftungsgegenständlichen Abgaben bereits Einhebungsverjährung eingetreten war. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den §§ 80 ff bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen…
…gewesen seien, gehe aus dem in diesem Verfahren erstellten Gutachten der B-GmbH des Sachverständigen M.G. hervor. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes habe daher der Bf. seiner Behauptungspflicht entsprochen und auch entsprechende Beweisanträge gestellt. Die Tatsache, dass diese Beweise nicht aufgenommen worden seien, entspreche…
…ihn treffenden qualifizierten Behauptungspflicht nicht nach, und löste auch keine weitere Ermittlungspflicht der Behörde aus. Abgesehen davon führte schon das Finanzamt ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren durch, im Zuge dessen der oben erwähnte Vorhalt vom 17.10.2008 an den Berufungswerber erging. Die Übernahme des Vorhaltes wurde…
…und Zweifel beseitigen (Ergänzungsauftrag). (2) Wenn die Abgabenbehörde Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hegt, hat sie die Ermittlungen vorzunehmen, die sie zur Erforschung des Sachverhaltes für nötig hält. Sie kann den Abgabepflichtigen unter Bekanntgabe der Bedenken zur Aufklärung bestimmter Angaben auffordern (Bedenkenvorhalt). Erforderliche Beweise…
…und -beweise zu treffen (VwGH 20.4.1999, 94/14/0147; VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149). Dieser qualifizierten Mitwirkungspflicht ist der Berufungswerber im abgeführten Verfahren insofern nachgekommen, als er zur Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenrückstände der GmbH rechtfertigend vorbrachte, dass er wegen Kündigung des…
…und nach Erfüllung der Quote die Haftungssumme um diese gekürzt werde. Am schuldhaften Verhalten des Bf. bestehe seitens des Finanzamtes solange kein Zweifel, bis dieser gegenteilige Beweise vorgebracht habe. Diese Möglichkeit sei dem Bf. eingeräumt worden, er habe es aber unterlassen die diesbezügliche Anfrage des…
…für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen bilden oder die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen zu entrichtenden Abgaben bekanntgeben. Gem. § 138 Abs. 1 BAO (in der Fassung BGBl. Nr. 194/1961) haben auf Verlangen der Abgabenbehörde die Abgabepflichtigen und die diesen im …
…zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, genügt die Glaubhaftmachung. Die Glaubhaftmachung hat den Nachweis der Wahrscheinlichkeit zum Gegenstand und unterliegt den Regeln der freien Beweiswürdigung. Ein Sachverhalt ist glaubhaft gemacht, wenn die Umstände des Einzelfalles dafür sprechen, der vermutete…
…erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Kann ihnen ein Beweis nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung (§ 138 Abs 1 BAO). § 138 Abs 1 BAO betrifft vor allem die Feststellung solcher Verhältnisse, die für die Abgabenbehörde nur unter Mithilfe des Abgabepflichtigen aufklärbar…
…gesetzt worden sind, welche Beweise erhoben (aufgenommen) und wie sie gewürdigt worden sind, wie der festgestellte Sachverhalt rechtlich beurteilt worden ist. Das gilt auch für absolute Scheingeschäfte (§ 916 Abs. 1 ABGB, § 23 Abs. 1 erster Satz BAO). Solcherart wäre es Aufgabe des BP-Berichts gewesen…
…Tritt in solchen Fällen die Mitwirkungspflicht des Abgabenpflichtigen in den Vordergrund, so liegt es vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen (VwGH 23.02.1994, 92/15/0159). Der Einwand, die diesbezügliche Frage sei nicht anhand des vorgelegten Arbeitsvertrages zu beurteilen sondern…
…Anmeldungen, Anzeigen, Abrechnungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen, für die Festsetzung der Abgaben, für die Freistellung von diesen oder für Begünstigungen bilden oder die Berechnungsgrundlagen der nach einer Selbstberechnung des Abgabepflichtigen zu entrichtenden Abgaben bekannt geben (Abs. 2). Gemäß …