…im Rahmen dieser Vollmacht vom Erblasser ermächtigt war, Vermögenswerte des Erblassers zu veräußern. Bei dieser Vollmacht handelt es sich um eine durchaus fremdüblichen Bevollmächtigungsvertrag mit detaillierten Ermächtigungen. Weiters steht auf Grund der vorliegenden Aktenlage fest, dass die Bw. den auf den Erblasser entfallenden Veräußerungserlös von…
…im Rahmen dieser Vollmacht vom Erblasser ermächtigt war, Vermögenswerte des Erblassers zu veräußern. Bei dieser Vollmacht handelt es sich um eine durchaus fremdüblichen Bevollmächtigungsvertrag mit detaillierten Ermächtigungen. Weiters steht auf Grund der vorliegenden Aktenlage fest, dass die Bw. den auf den Erblasser entfallenden Veräußerungserlös von…
…Vermögenswerte des Erblassers zu veräußern. Bei dieser Vollmacht handelt es sich um eine durchaus fremdüblichen Bevollmächtigungsvertrag mit detaillierten Ermächtigungen. Weiters steht auf Grund der vorliegenden Aktenlage fest, dass die Bw. den auf den Erblasser entfallenden Veräußerungserlös von S 6,000.000,00 zu dessen Lebzeiten…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
Artikel 19 Vertretungsmacht (1) Im Verkehr mit den Zollbehörden hat der Zollvertreter anzugeben, dass er für Rechnung der vertretenen Person handelt und ob es sich um eine direkte oder eine indirekte Vertretung handelt. Eine Person, die nicht angibt, dass sie als Zollvertreter handelt, oder die…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
…zuzurechnen wären, weil dieser trotz formeller Übertragung des Vermögens an die FL-Familienstiftung das Vermögen nicht aus der Hand gegeben habe, wobei in diesem Fall unstrittig ein Mandatsvertrag vorlag. Mandatsverträge sind Bevollmächtigungsverträge nach liechtensteinischem Recht, die einem Auftrag gemäß § 1002 ff ABGB vergleichbar sind, sie…
…Zahlung der oben angeführten Beträge gemäß den näheren Regelungen der angeschlossenen Beilagen. Folgende Beilagen bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung: - Schließungsgarantie (Beilage ./A) - Finanzierungsvermittlung (Beilage ./B) - Bevollmächtigungsvertrag für Kaufvertrag und Finanzierung (Beilage ./C) - Miteigentümervertrag (Beilage ./D) - Musterkaufvertrag (Beilage ./E) - Musterbevollmächtigungsvertrag für zukünftigen Treuhänder (Beilage ./F)“ …
…erteilt hat, bedarf insoweit keines Sachwalters, es sei denn, dass der Bevollmächtigte nicht oder nicht im Sinn des Bevollmächtigungsvertrags tätig wird, durch seine Tätigkeit sonst ihr Wohl gefährdet oder die behinderte Person zu erkennen gibt, dass sie vom Bevollmächtigten nicht mehr vertreten sein will. Von…
…RdW 1999, Heft 7, S. 445). Der Vertrag, mit dem eine Hausverwaltung übertragen wird, ist ein Bevollmächtigungsvertrag, der den Hausverwalter berechtigt, als direkter Stellvertreter des Hauseigentümers in dessen Namen aufzutreten (vgl. OGH 10.2.1960, 5 Ob 438/59). Von der Hausverwaltung gesetzte Rechtshandlungen wie…
…K - Dr. A Anwaltssozietät durch Wirtschaftstreuhänder Dr. R, der für diese Mandantschaft jedoch laut Bevollmächtigungsvertrag nicht zustellbevollmächtigt gewesen ist. Dem Feststellungsakt der Dr. K - Dr. A GesBR ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass sämtliche an diese Personengemeinschaft im Zeitraum 1990 bis 1994 ergangenen Bescheide…
…somit kommt keinem der Geschäftsführer eine Funktion als sog. "Vorstandsvorsitzender" zu. Die Bf. besitzt an der Geschäftsadresse in ***Bf1-Adr*** einen Büroraum im Rahmen eines umfassenden Beratungs- und Bevollmächtigungsvertrages mit der ***TT-Ltd***, welcher der Bf. Büroräumlichkeiten mit einem entsprechenden zu benützenden Arbeitsplatz zur Verfügung…
…Teil der Gegenleistung seien, sei unrichtig und widerspreche der ständigen Judikatur. Es sei die Vorfrage hinsichtlich der Zuordnung der Vertragserrichtungskosten zu klären, wer den Rechtsanwalt/Notar beauftragt habe und zivilrechtlich aufgrund des Bevollmächtigungsvertrages gemäß § 1014 ABGB verpflichtet sei, das Honorar zu übernehmen. Werde der Auftrag…
…Teil der Gegenleistung seien, sei unrichtig und widerspreche der ständigen Judikatur. Es sei die Vorfrage hinsichtlich der Zuordnung der Vertragserrichtungskosten zu klären, wer den Rechtsanwalt/Notar beauftragt habe und zivilrechtlich aufgrund des Bevollmächtigungsvertrages gemäß § 1014 ABGB verpflichtet sei, das Honorar zu übernehmen. Werde der Auftrag…
…Teil der Gegenleistung seien, sei unrichtig und widerspreche der ständigen Judikatur. Es sei die Vorfrage hinsichtlich der Zuordnung der Vertragserrichtungskosten zu klären, wer den Rechtsanwalt/Notar beauftragt habe und zivilrechtlich aufgrund des Bevollmächtigungsvertrages gemäß § 1014 ABGB verpflichtet sei, das Honorar zu übernehmen. Werde der Auftrag…
…Teil der Gegenleistung seien, sei unrichtig und widerspreche der ständigen Judikatur. Es sei die Vorfrage hinsichtlich der Zuordnung der Vertragserrichtungskosten zu klären, wer den Rechtsanwalt/Notar beauftragt habe und zivilrechtlich aufgrund des Bevollmächtigungsvertrages gemäß § 1014 ABGB verpflichtet sei, das Honorar zu übernehmen. Werde der Auftrag…
…Teil der Gegenleistung seien, sei unrichtig und widerspreche der ständigen Judikatur. Es sei die Vorfrage hinsichtlich der Zuordnung der Vertragserrichtungskosten zu klären, wer den Rechtsanwalt/Notar beauftragt habe und zivilrechtlich aufgrund des Bevollmächtigungsvertrages gemäß § 1014 ABGB verpflichtet sei, das Honorar zu übernehmen. Werde der Auftrag…
…Teil der Gegenleistung seien, sei unrichtig und widerspreche der ständigen Judikatur. Es sei die Vorfrage hinsichtlich der Zuordnung der Vertragserrichtungskosten zu klären, wer den Rechtsanwalt/Notar beauftragt habe und zivilrechtlich aufgrund des Bevollmächtigungsvertrages gemäß § 1014 ABGB verpflichtet sei, das Honorar zu übernehmen. Werde der Auftrag…
…Teil der Gegenleistung seien, sei unrichtig und widerspreche der ständigen Judikatur. Es sei die Vorfrage hinsichtlich der Zuordnung der Vertragserrichtungskosten zu klären, wer den Rechtsanwalt/Notar beauftragt habe und zivilrechtlich aufgrund des Bevollmächtigungsvertrages gemäß § 1014 ABGB verpflichtet sei, das Honorar zu übernehmen. Werde der Auftrag…
…Teil der Gegenleistung seien, sei unrichtig und widerspreche der ständigen Judikatur. Es sei die Vorfrage hinsichtlich der Zuordnung der Vertragserrichtungskosten zu klären, wer den Rechtsanwalt/Notar beauftragt habe und zivilrechtlich aufgrund des Bevollmächtigungsvertrages gemäß § 1014 ABGB verpflichtet sei, das Honorar zu übernehmen. Werde der Auftrag…