…genannt) hat seinen Betrieb (Textilhandel) zum 31.12.1995 aufgegeben. Im Berufungsjahr hat er "Zinsen aus Betriebsschulden" in Höhe von 21.016,00 S (40 % von 52.540,93 S) als nachträgliche Betriebsausgaben geltend gemacht. In Beantwortung eines Vorhaltes des Finanzamtes wurde eine Aufstellung nachgereicht…
…stellen daher sogenannte nachträgliche Betriebsausgaben dar. Dies gilt nach der Judikatur insbesondere für solche Zinsen, deren zugrundeliegende Betriebsschulden nicht durch die Verwertung vorhandener betrieblicher Aktiva abgedeckt werden konnten und insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige alle ihm zumutbaren Schritte zur Tilgung der Verbindlichkeiten gesetzt hat. Aufgrund…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Oberösterreichische Steuerberatungs- u. Wirtschaftstreuhand- Gesellschaft m.b.H., Blütenstraße 15 Tür 4, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 17. Juli 2018 gegen die Bescheide des ***FA…
Wird eine Bürgschaft oder wie hier die Haftung mit Grundstücken übernommen, ist dies für sich allein noch keine verdeckte Ausschüttung, da ja im Fall der Inanspruchnahme der Haftung die Möglichkeit des Regresses besteht. Da aber im konkreten Fall der Zahlungsunfähigkeit der "***1**" ***16***- Handelsgesellschaft m…
…Es ist daher diesbezüglich - entgegen dem Dafürhalten des Bw - festzuhalten, dass es sich dabei um die Bewertung der Gesamtsache "Kommanditanteil" handelt, in deren Rahmen die Betriebsschulden bereits in Abzug zu bringen sind, dh. die betrieblichen Schulden sind diesfalls in keinster Weise als etwaige "Schuldübernahme" und…
…der oben erwähnten Geschäftsanteile im Betrag von 1.214,09 €, in Höhe von 23.628,48 € als Betriebsschuld bei der Berechnung des aus einem Schulderlass resultierenden Gewinnes in Ansatz zu bringen ist, während der auf den Abstattungskredit entfallende Anteil der ungedeckten Forderung in…
…worin der Schuldgrund zu sehen ist. Dienen sie betrieblichen Zwecken, ist die Verbindlichkeit als Betriebsschuld anzusehen. Betriebsschulden beruhen ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen, die den Betrieb betreffen. Mit Hinweis auf die oben dargelegte Beweiswürdigung geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass von den im Anmeldeverzeichnis angeführten…
…bilden (z.B. bei einem Wertpapierhändler). Sind die Wertpapiere nicht aus Betriebsmitteln angeschafft bzw. nicht unmittelbar für Zwecke des Betriebes (z.B. Verpfändung für Betriebsschulden) eingesetzt worden, können sie nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gerechnet werden (VwGH 17.4.1974, 0732/72). Die Kursverluste, die in…
…der Vorjahre ist daher für den Bw. nichts zu gewinnen. Falls es sich bei den Zinsen aus dem Konto X2 nicht um Zinsen für eine Privatschuld (wovon in der Berufungsvorentscheidung ausgegangen wurde), sondern um Zinsen für ehemalige Betriebsschulden handelt, so wäre es gemäß § 138 Abs…
…Die Beschwerdeführerin des genannten Verfahrens war bis 31.3.1980 Kommanditistin einer KG. Sie wurde anlässlich ihres Austrittes aus der Firma von der Bank als Bürge und Zahlerin für Betriebsschulden in Anspruch genommen. Sie leistete in den Jahren 1979 und 1980 Zahlungen an die Bank…
…für Zwecke des Betriebes etwa in der Art, dass er sie für Betriebsschulden verpfändet hätte, eingesetzt. Hat der Verwaltungsgerichtshof in diesem Erkenntnis die Zugehörigkeit von Wertpapieren somit auch dann für möglich gehalten, wenn diese für Betriebsschulden verpfändet wurden, hält er in seinen jüngeren Erkenntnissen den…
…ob der Rückkauf von Lebensversicherungen rechtlich möglich und zumutbar ist. Wird der Betrag des rechnerischen Einnahmenüberschusses nicht zur Kredittilgung verwendet, wird die vormalige Betriebsschuld mit diesem Betrag (rechnerischer Einnahmenüberschuss) zur Privatschuld. Nur jener Teil der Schuld, dessen Tilgung dem ehemaligen Betriebsinhaber bis zum Streitjahr (noch…
…wie andere Wirtschaftsgüter zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie objektiv erkennbar unmittelbar zum Einsatz im Betrieb bestimmt sind und ihm auch tatsächlich dienen, beispielsweise durch Verpfändung für Betriebsschulden oder zur Deckung einer Pensionsrückstellung (VwGH 15.9.1999, 94/13/0098). 5. Nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens…
…Gesamthandvermögen) verstanden (VwGH 24.9.1996, 95/13/0290). Dies gilt auch für die Übernahme des Betriesbvermögens eines real überschuldeten Betriebes gegen Übernahme der Betriebsschulden; siehe dazu Rz 5679. Liegt eine Veräußerung vor, siehe zum Umfang des Veräußerungserlöses Rz 5657 ff. Rz 5565: Wird der…
…gehören bspw. Barbeträge, Ratenzahlungen, Sachwerte, Rentenzahlungen sowie die Übernahme von Einkommensteuerschulden (VwGH 15.3.1957, 1938/55) und Betriebsschulden (VwGH 25.2.1975, 0840/73), weiters Enteignungsentschädigungen (VwGH 21.9.1988, 87/13/0033), Erlöse aus der Aufgabe eines Mietrechtes (VwGH 23.5.1990, 89…
…dass die belangte Behörde 2016 gar keine Zurechnung von zuvor erhöht geltend gemachten Zinsen vorgenommen hätte. Im Vorlageantrag werde dargelegt, dass die Betriebsschulden 2008 wegen der geringen Einkommen durch die Zinsen angestiegen seien. Dabei wäre die letzte Seite eines Kontoauszugs des Konto ***25*** vorgelegt worden…
…steuerliche Gesichtspunkte entscheidend (VwGH 27.1.1998, 93/14/0166). Rz 474: Notwendiges Privatvermögen wird nicht schon deswegen zu Betriebsvermögen, weil es der Besicherung von Betriebsschulden dient (VwGH 10.4.1997, 94/15/0211). Rz 475: Notwendiges Betriebsvermögen ist in die Steuerbilanz aufzunehmen. Ein Wirtschaftsgut…
…unmittelbaren Betriebsgegenstand bilden (zB bei einem Wertpapierhändler). Sind die Wertpapiere nicht aus Betriebsmitteln angeschafft bzw. nicht unmittelbar für Zwecke des Betriebes (zB Verpfändung für Betriebsschulden) eingesetzt worden, können sie nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gerechnet werden (VwGH 17.4.1974, 0732/72). Erwirbt ein Abgabepflichtiger Aktien…
…sind Zinsen, die für derartige Schulden bezahlt werden, nicht abzugsfähig. Im betrieblichen Bereich werden nach Rz 2425 Verbindlichkeiten, die aus Anlass einer unentgeltlichen Betriebsübertragung entstehen (zB Pflichtteilsschulden), nicht zu Betriebsschulden (VwGH 19.09.1990, 89/13/0021; VwGH 21.10.1986, 86/14/0124). Gleiches…
…dem Stand der Betriebsschulden entspricht, da Fremde einander in der Regel nichts zu schenken pflegen. Es liegt ein entgeltlicher Vorgang vor, der beim Überträger des Betriebes zu einem Veräußerungsgewinn in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert des Aktivvermögens und den übernommenen Betriebsschulden abzüglich allfälliger damit…