…übernommen. In der Abgabenerklärung vom 14.07.2016 mit dem Hinweis auf die Entstehung der Steuerschuld mit 06.06.2016 (Rechtskraftsdatum des Einantwortungsbeschlusses) wurde der Viertelanteil an der obengenannten Liegenschaft mit dem anteiligen Grundstückswert von EUR 273.300,87 bewertet und der anteilige Betriebsfreibetrag gemäß …
…übernommen. In der Abgabenerklärung vom 14.07.2016 mit dem Hinweis auf die Entstehung der Steuerschuld mit 06.06.2016 (Rechtskraftsdatum des Einantwortungsbeschlusses) wurde der Viertelanteil an der obengenannten Liegenschaft mit dem anteiligen Grundstückswert von EUR 273.300,87 bewertet und der anteilige Betriebsfreibetrag gemäß …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***RI*** in der Beschwerdesache ***BF***, ***BF-Adr***, über die Beschwerden vom 2. April 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 5. März 2021 betreffend Grunderwerbsteuer 28.12.2015, Steuernummer ***BF-StNr***, zu Recht erkannt…
9.1.1.3 Grundfreibetrag Rz 3711: Tätigt der Steuerpflichtige keine Investitionen, steht ihm jedenfalls ein Grundfreibetrag in Höhe von 15% (vor 1.1.2022 beginnende Wirtschaftsjahre: 13%) des Gewinnes, höchstens aber in Höhe von 15% (vor 1.1.2022 beginnende Wirtschaftsjahre: 13%) von 33…
…GrEStG 1987 ist die Deckelung in Höhe von 0,5% "vom Grundstückswert" zu berechnen. Der Prozentsatz von 0,5% bezieht sich somit - unabhängig davon, ob der Betriebsfreibetrag zur Gänze, nur zum Teil oder gar nicht zusteht - auf den (gesamten) Grundstückswert des erworbenen Grundstückes. Dem Erwerber…
§ 15b, auf welche die Vorschriften der § 15c bis § 15f nicht anwendbar sind, ist unter Z 1 der dem Käufer bekanntzugebende Verkehrswert im Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages zu verstehen, sowie unter Z 2 der vereinbarte Kaufpreis. Seit 1.1.2016 ist als Bemessungsgrundlage für grunderwerbsteuerliche…
…Befreiungen) 2.1. § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 2.1.1. Betriebsfreibetrag Bei teilentgeltlichen Vorgängen (dh solchen, die nicht innerhalb des im § 26a Abs. 1 Z 1 GGG angeführten Familienverbandes stattfinden) steht der Freibetrag nur für den unentgeltlichen Teil zu. Darüber hinaus ist auch…
Ist bei einer Sachausschüttung einer GmbH (zB eines Grundstückes an den Alleingesellschafter) die Grunderwerbsteuer vom Grundstückswert (nicht vom Verkehrswert) zu berechnen? Welche Bemessungsgrundlage kommt zur Anwendung, wenn eine Stiftung eine Sachzuwendung (Zuwendung eines Grundstückes an einen Begünstigten) vornimmt? Lösung: Nach § 82 Abs. 2 GmbHG erfolgt…
Bei den übrigen Arten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (gärtnerisches, sonstiges land- und forstwirtschaftliches und restliches forstwirtschaftliches Vermögen) wird für das Wohngebäude und das land- und forstwirtschaftliche Grundstück jeweils ein eigener Einheitswert ermittelt. Sie werden deshalb auch unter verschiedenen Einheitswertaktenzeichen geführt (die sich oftmals nur…
18.3 Begünstigungen 18.3.1 Freibetrag (§ 24 Abs. 4 EStG 1988) Rz 5691: Der Freibetrag iSd § 24 Abs. 4 EStG 1988 steht ggf. sowohl für den Fall der Veräußerung als auch für den Fall der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu. Bei der…
9 Besondere Gewinnermittlungsvorschriften (§§ 10 bis 13 EStG 1988) und besondere Verlustberücksichtigungsvorschriften 9.1 Gewinnfreibetrag (§ 10 EStG 1988) 9.1.1 Allgemeines Rz 3701: Einkommensteuerpflichtigen mit betrieblichen Einkünften steht ein Gewinnfreibetrag zu. Er setzt für Gewinne bis 33.000 Euro (vor 1.1.2024 beginnende Wirtschaftsjahre…
12a. Veranlagungsfreibetrag (§ 39 Abs. 5 EStG 1988) Rz 908a: Sind im Einkommen nichtselbständige Einkünfte enthalten, unabhängig davon, ob diese einer Lohnsteuerabzugspflicht unterliegen oder nicht, ist von den (anderen) nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 Euro in der Veranlagung abzuziehen (gemäß § 39 Abs. 5…
26.328.3 Tarifbegünstigungen (§ 23 KStG 1988) 26.3.128.3.1 Freibetrag für begünstigte Zwecke Rz 1519: Der Gemeinnützigkeitsfreibetrag ist eine Tarifbegünstigung im weiteren Sinne. Voraussetzung für das Geltendmachen des Freibetrages ist das Vorliegen einer unter § 5 Z 6 KStG 1988 fallenden Körperschaft. Siehe…
17 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988) 17.1 Funktion und Inhalt des Freibetragsbescheides Rz 1039: Der Freibetragsbescheid hat nur für die laufende Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber Bedeutung. Er ergeht jeweils mit dem Veranlagungsbescheid für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Kalenderjahr. Freibetragsbescheide, die gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid ab…
19.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen 19.5.6.1 Freibetrag Rz 6011: Der Freibetrag gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988 steht nur anteilig zu (zu den allgemeinen Voraussetzungen siehe Rz 5691 ff). Maßgeblich für die Höhe des Freibetrages ist das Verhältnis der gesellschaftsrechtlichen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder HR Dr. Helmut Mittermayr, Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. Waltraud Schirz über die Berufung der A Handelsgesellschaft mbH, 4865 U am B , I1 23, vertreten durch Vertreter, Steuerberater, Adresse1, vom…
Bei den oben aufgezählten Belegen (Beleg-Nr 86, 87, 138, 232, 233 und 265) handelt es sich um Artikel, die auf die besonderen Interessen des Beschwerdeführers abstellen. Ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Arzt besteht nicht. Die angeführten Rechnungsbeträge auf den aufgezählten Belegen können…
20.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 Rz 1127: Der Freibetrag von 400 Euro (bis 2023: 360 Euro ) monatlich steht zu für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für Überstundenzuschläge im Zusammenhang mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Rz…
hiermit möchte ich festhalten, dass sich meine Beschwerde vom 02.01.2015 gegen den Bescheid vom 25.08.2015 richtet, da darin Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 3.943, 10 € ausgewiesen werden, die aber auf Grund der beigebrachten Unterlagen (siehe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch die CC-GmbH, vom 9. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 26. Juli 2007 betreffend Körperschaftsteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…