Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dkfm. Dr. Peter Riha, gegen den Bescheid des Finanzamtes Steyr betreffend Haftung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HE, geb. X, Adresse, vertreten durch Hackl-Fattinger-Premm, Rechtsanwaltskanzlei, 4020 Linz, Hauptplatz 23, vom 29. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 29. August 2006 betreffend Haftung gemäß § 14 BAO entschieden…
18.1.4 Betriebsveräußerung 18.1.4.1 Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebes 18.1.4.1.1 Allgemeines Rz 5564: Unter Veräußerung wird jede entgeltliche Übertragung (zB Verkauf, Tausch, Zwangsversteigerung, Enteignung) des Eigentums am Betriebsvermögen (Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Eigentums) auf eine andere Person (natürliche, juristische…
18.1.4.2 Veräußerung eines Teilbetriebes 18.1.4.2.1 Allgemeines Rz 5578: Die Veräußerung eines Teilbetriebes liegt nur vor, wenn sämtliche wesentlichen Grundlagen in einem einzigen einheitlichen Vorgang an einen einzigen Erwerber entgeltlich übertragen werden. Die wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes müssen dem…
7. Begriff der Betriebsübertragung 7.1. Betriebliche Struktur Rz 163: Grundsätzlich gelten die Ausführungen unter Rz 55 ff sinngemäß. Die Überprüfung der Erzielung betrieblicher Einkünfte auf Seiten des Übergebers ist im Zeitpunkt der Übertragung vorzunehmen; dies ist dann der Fall, wenn die Einkünfte des Übergebers…
6. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG) Rz 141: Zur Förderung der Übertragung von Betrieben werden nach § 5a Abs. 2 Z 1 und 2 NeuFöG nicht erhoben: | § 5a Abs. 2 Z 1 iVm § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des M als Masseverwalter im Konkursverfahren der B.GmbH, vertreten durch V, Adresse, vom 23.01.2012 gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2008 des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20.12.2011…
18.1.5 Betriebsaufgabe 18.1.5.1 Aufgabe des ganzen Betriebes 18.1.5.1.1 Allgemeines Rz 5629: Bei der Betriebsaufgabe hört für den Betriebsinhaber der einheitliche Organismus des Betriebes zu bestehen auf. Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem…
3.3.8 Betriebsübertragung unter Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern Rz 408: Überträgt eine unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallende Körperschaft ihren Betrieb auf rechtsgeschäftlicher Grundlage (vor allem durch Veräußerung) oder auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage (im Wege von Umgründungen im Sinne des UmgrStG), bleibt sie auch nach…
7.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG) Rz 173: Ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (siehe Rz 71) in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb liegt vor, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden…
18.1.5.2 Aufgabe des Teilbetriebes Rz 5654: Die Aufgabe eines Teilbetriebes ist der Aufgabe des Betriebes gleichgestellt. Sie liegt dann vor, wenn alle wesentlichen Grundlagen eines Teilbetriebes in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang in einem Zuge an mehrere Dritte veräußert oder ins Privatvermögen des…
19.2.6.7 Das Sonderbetriebsvermögen als Teilbetrieb Rz 5938: Repräsentiert das Sonderbetriebsvermögen einen Teilbetrieb und wird es unentgeltlich auf eine dritte Person übertragen, liegt eine Übertragung zu Buchwerten (§ 6 Z 9 lit. a EStG 1988) vor; eine Gewinnrealisierung wird nicht ausgelöst. 19.2.6…
…Umsatzsteuer) betragen. Dieser sei am 15.06.2014 fällig und offensichtlich auch bezahlt worden. Zum Zeitpunkt der Betriebsübereignung wären am Abgabenkonto bereits die Umsatzsteuerrückstände ausgewiesen gewesen, mit Ausnahme der Nachforderung im Ausmaß von 2.000,00 € aus dem Verkauf. Trotz Zusage der Schuldfreiheit des…
… 24 Abs. 1 EStG 1988). § 14 BAO ist nur bei Betriebsübereignungen anwendbar (nicht zB bei Übereignung eines im Privatvermögen befindlichen Miethauses). Gegenstand des Erwerbes muss ein lebendes Unternehmen bzw. ein lebender Betrieb sein (vgl. zB VwGH 16.1.1991, 89/13/0169). Für die Verwirklichung…
…Abs. 1 EStG 1988); siehe diesbezüglich zB EStR 2000, Rz 5578 ff). § 14 BAO ist nicht nur bei Betriebsübereignungen anwendbar, sondern etwa auch bei Übereignung eines im Privatvermögen befindlichen Miethauses (vgl. VwGH 2.6.2004, 2003/13/0161). Gegenstand des Erwerbes muss ein lebendes bzw…
…zukommt) nach Ansicht des Finanzamtes durch welche vertragliche Vereinbarung (Titel) übertragen wurde, zu welchem Zeitpunkt die Betriebsübereignung stattgefunden hat und welche Befriedigungsaussichten der haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen auf Grund des Abschöpfungsverfahrens des Primärschuldners bestehen. Diese erforderlichen Feststellungen können auch nicht durch die vom Finanzamt getroffenen Feststellungen bezüglich…
…BAO wurde begründend darauf verwiesen, dass die Bw den Würstelstand ihrer Mutter im Februar 2010 zur Gänze übernommen und fortgeführt habe. Über die zum Zeitpunkt der Betriebsübereignung aushaftenden Abgabenschulden der Vorgängerin habe sie sich bereits mit Schreiben vom 17. Februar 2010 informiert, weshalb unstrittig sei…
…die Büroeinrichtung des zuvor von D T geführten Transportunternehmens übernommen. Damit seien die wesentlichen Grundlagen eines Transportunternehmens erworben worden. Über die zum Zeitpunkt der Betriebsübereignung aushaftenden Abgabenschuldigkeiten habe sich die Haftungsschuldnerin gar nicht informiert bzw. nur insoweit, als der Verkäufer in einem Gespräch angegeben habe…
…der im Wege der Selbstberechnung ermittelten Höhe. b) werden von mir zumindest in Ansehung des von MR erworbenen Anteiles die Begünstigungen des NeuFöG in Anspruch genommen, da es sich beim Übergabsvertrag um eine Betriebsübereignung gemäß § 5 a NeuFöG handelt. Eine teilweise Anwendung wurde von der…
…Liquidation herbeiführen wolle. Gerade weil die Verkäuferin die gewerbliche und operative Tätigkeit eingestellt und - laut Kaufvertrag - das gesamte Betriebsvermögen verkauft hätte, sei nach Ansicht des Finanzamtes die Betriebsübereignung erwiesen und die Erwerberhaftung ausreichend begründet. MIt Schreiben vom 10. August 2004 beantragte die Bw. die Vorlage…