Datengruppe Bestimmungszollstelle (DestCO, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Zollstellennummer | Ref | an8 | EC_10000 | 53 | P | Beschreibung: | Anzugeben ist der Code der Zollstelle, bei dem das Versandverfahren…
…mit Eingabe vom 17. Mai 2004 den Rechtsbehelf der Berufung und wies darauf hin, dass die Waren am 12. Juni 2003 bei der Bestimmungsstelle Ancona (Italien) gestellt worden seien. Diese Berufung wies das Hauptzollamt Wien mit Bescheid vom 12. Jänner 2005, Zl. 100/38752/2004…
…23.100 kg in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführt. Im Feld 8 der betreffenden Versandanmeldung T1 ist die SpeditionNN als Warenempfänger genannt. Als Bestimmungsstelle ist im Feld 53 der Versandanmeldung in codierter Form das Zollamt Wiener Neustadt (AT200000) und als Bestimmungsland AT, also Österreich, vermerkt…
…das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführt. Im Feld 8 der betreffenden Versandanmeldungen T1 ist die BF. als Warenempfänger genannt. Als Bestimmungsstelle ist im Feld 53 der Versandanmeldung in codierter Form das Zollamt Wiener Neustadt (AT200000) und als Bestimmungsland AT, also Österreich, vermerkt. Die Abgangsstelle hat die…
…zugrunde liegt, die Waren der Zollbehörde vorzuführen, wohingegen im vorliegenden Fall die Waren unaufgefordert der Bestimmungsstelle gestellt und vorgeführt worden sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Wesen der zollamtlichen Überwachung stets auch vom jeweils konkret in Anspruch genommenen Zollverfahren geprägt wird, wobei es…
…diese der Bf. als Hauptverpflichtete zurecht vorgeschrieben worden, da sie die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen gehabt hätte. Dagegen richtet sich die mit Eingabe vom 17. Juni 1999 erhobene Beschwerde…
…Kaposvar unter Nr. 22101020005409 mit Versandanmeldung T1 für die Bf. als Hauptverpflichtete hinsichtlich 19.992,00 kg "Schweinehälften" ein gemeinsames Versandverfahren eröffnet. Im Versandschein ist als Bestimmungsstelle das Zollamt Nickelsdorf angegeben. Die Frist für die Wiedergestellung wurde für den 2. Februar 2002 festgesetzt. Nach dem…
…von den Zollbehörden bescheinigten Zoll- oder Handelspapiers, aus dem hervorgeht, dass die betreffenden Waren bei der Bestimmungsstelle oder in Fällen nach Artikel 406 ZK-DVO beim zugelassenen Empfänger gestellt worden sind. Dieses Papier muss Angaben zur Identifizierung der Waren enthalten; oder b) durch Vorlage eines…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Erich Plachel, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 21. Januar 2002, GZ. 100/54025/99-9, betreffend Festsetzung der Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich Zollkodex (ZK…
…Bescheid vom 12. Juli 2004 wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen Nichtgestellung von in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführten Nichtgemeinschaftswaren bei der Bestimmungsstelle, die am 2. Oktober 2003 entstandene Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich iVm. Artikel 96 Abs…
…wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen Nichtgestellung von in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführten Nichtgemeinschaftswaren bei der Bestimmungsstelle, die am 11 Dezember 2003 entstandene Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und Abs.3 letzter Anstrich sowie Artikel 96 Abs.1 und 2 ZK iVm. …
…dem die Bestimmungsstelle, die für die Überwachung der vorgesehenen oder vorgeschriebenen Verwendung und/oder Bestimmung sorgt, gemäß Artikel 912c Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 (ZK-DVO) die Angaben sowie das Ergebnis der durchgeführten Kontrollen festhält. Im vorliegenden Fall hat die Bestimmungsstelle in…
4. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: CC-ZV.Quota-Surveill@bmf.gv.at Die Kontingentstelle ist…
Unterabschnitt 4 Förmlichkeiten bei der Bestimmungszollstelle Artikel 306 Gestellung von in den Unionsversand übergeführten Waren bei der Bestimmungszollstelle (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Wenn in ein Unionsversandverfahren übergeführte Waren bei der Bestimmungszollstelle eintreffen, ist…
Datengruppe Durchgangszollstelle (TranCO, 9x, A) | Beschreibung: | Wird das Gebiet eines EFTA-Landes berührt soll, ist als Durchgangszollstelle die Eingangszollstelle des EFTA-Landes und gegebenenfalls die Eingangsstelle in die EU anzugeben. Wenn bei der Beförderung das Gebiet eines EFTA-Landes berührt wurde und die…
9. Kontingentstelle 9.1. Erfassung der Zollanmeldungen Die Kontingentstelle hat bei einlangenden Anmeldungen zu prüfen, ob die Kontingent- bzw. PlafondnummerKontingentnummer bei der Position des Zolltarifs und bezüglich des Ursprungslandes zulässig ist, ob die beanspruchte Menge mit der Einheit, zu der das Zollkontingent oder der Zollplafond…
Datengruppe Eingangszollstelle (EntryCO, 1x, A) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Zollstellennummer | Ref | an8 | EC_10000 | 29 | P | Beschreibung: | Anzugeben ist die Kennnummer der Zollstelle, bei der die Waren…
3.2. Ausgangszollstelle Im Fall der ordnungsgemäßen Ausfuhr erteilt die Ausgangszollstelle die Austrittsbestätigung auf dem Kontrollexemplar T5, welches an die AMA oder an eine Interventionsstelle eines anderen Mitgliedstaates (Feld B) adressiert ist. Dieses Kontrollexemplar T5 ist von der Ausgangszollstelle zwecks Freigabe der Sicherheit an die…
1.1. Kontingentstelle Die Kontingentstelle ist bei der Außenstelle Schärding des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet. Ihre Adresse lautet Gerichtsplatz 2, A-4780 Schärding Tel.: +43 (0) 50233 735 Fax: +43 (0) 50233 596 5082 e-Mail: CC-ZV.Quota-Surveill@bmf.gv.at Die…
…geltenden Fassung. Der Absatz 1 leg. cit. lautet: Ist die Sendung nicht der Bestimmungsstelle gestellt worden und kann der Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden, so gilt diese Zuwiderhandlung unbeschadet des Artikels 215 des Zollkodex als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört…