Datengruppe Bestimmungszollstelle (DestCO, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Zollstellennummer | Ref | an8 | EC_10000 | 53 | P | Beschreibung: | Anzugeben ist der Code der Zollstelle, bei dem das Versandverfahren…
Unterabschnitt 2 Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union Artikel 41 Allgemeine Grundsätze (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Die folgenden Erzeugnisse gelten als Erzeugnisse mit Ursprung in einem begünstigten Land: a)Erzeugnisse, die im Sinne…
Unterabschnitt 4 Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete Artikel 59 Allgemeine Voraussetzungen (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Für die Anwendung der Vorschriften…
Abschnitt 3 Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren Artikel 67 Vorschriften der Kommission Die Kommission kann Vorschriften zur Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren gemäß den für diese Waren geltenden Ursprungsregeln erlassen.
Datengruppe Wirtschaftsbeteiligter bei Bestimmung (DesTra, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist zu verwenden, sofern die Entrichtung der Abgaben über das Zahlungsaufschubkonto einer dritten Person, die weder Versender, Empfänger noch Anmelder ist, erfolgen soll. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste…
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Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Gegenstand 1. Diese Verordnung enthält Übergangsmaßnahmen für die Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Daten gemäß Artikel 278 des Zollkodex, bis die elektronischen Systeme, die für die Anwendung der Bestimmungen des Zollkodex erforderlich sind, in Betrieb sind. 2…
Artikel 73 Anwendung der Bestimmungen zur Endverwendung auf Veredelungserzeugnisse aus der aktiven Veredelung (Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Für die Zwecke der Anwendung des Artikels 86 Absatz 3 des Zollkodex sind bei der Festsetzung des Betrags der Einfuhrabgabe, die der Zollschuld für in…
Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen Artikel 178 Aufzeichnungen (Artikel 211 Absatz 1 und Artikel 214 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Aufzeichnungen gemäß Artikel 214 Absatz 1 des Zollkodex enthalten Folgendes: a)gegebenenfalls Bezugnahme auf die für eine Überführung der Waren in ein besonderes Verfahren erforderliche…
Artikel 190 Von der Bestimmungszollstelle mit Sichtvermerk versehene Empfangsbescheinigung (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Eine Empfangsbescheinigung, die von der Bestimmungszollstelle auf Antrag derjenigen Person mit Sichtvermerk versehen wird, welche die Waren gestellt und die von der Zollstelle benötigten Angaben vorlegt, enthält die…
Artikel 191 Allgemeine Bestimmungen über Bewilligungen für Vereinfachungen (Artikel 233 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Bewilligungen gemäß Artikel 233 Absatz 4 des Zollkodex werden nur Antragstellern gewährt, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a)Der Antragsteller ist im Zollgebiet der Union ansässig; b)der Antragsteller erklärt…
Unterabschnitt 9 Sonstige Bestimmungen im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union Artikel 112 Ceuta und Melilla (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Artikel 41 bis 58 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 gelten für die Feststellung, ob nach Ceuta und Melilla ausgeführte Erzeugnisse…
Unterabschnitt 12 Sonstige Bestimmungen im Rahmen der Ursprungsregeln für Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat Artikel 126 Ceuta und Melilla (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Dieser UnterabschnittDie Unterabschnitte 10 und 11 gelten gilt sinngemäß für die Feststellung…
2. Präferenznachweise - allgemeine Bestimmungen Die Präferenzmaßnahmen der EU sehen unterschiedliche Präferenznachweise (siehe nachfolgende Abschnitte 2.1. bis 2.8.) vor. Den jeweiligen Arbeitsrichtlinien ist zu entnehmen, welche Präferenznachweise Anwendung finden. 2.1. Die zollamtlich zu bestätigende Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Beispiel für das Formular EUR.1…
Unterabschnitt 2 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld entsteht Artikel 77 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Unionsversand entsteht (Artikel 87 Absatz 2 des Zollkodex) Für Waren, die in das Unionsversandverfahren übergeführt werden, gelten gemäß Artikel…
Artikel 78 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Versand nach dem TIR-Übereinkommen entsteht (Artikel 87 Absatz 2 des Zollkodex) Für Waren im Versand nach dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) in seiner gültigen Fassung…
Artikel 79 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Versand nach dem ATA-Übereinkommen bzw. dem Übereinkommen von Istanbul entsteht (Artikel 87 Absatz 2 des Zollkodex) Für Waren im Versand nach dem am 6. Dezember 1961 in Brüssel unterzeichneten Zollübereinkommen über…
Artikel 80 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld bei einem anderen Verfahren als dem des Versands entsteht (Artikel 87 Absatz 2 des Zollkodex) Für Waren, die in ein anderes besonderes Verfahren als das des Versands übergeführt wurden oder die sich in…
…1 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates 1) Verbrauchsteuern unterliegen. 4. In dem in Absatz 2 genannten Fall kann die zuständige Zollbehörde des Bestimmungsmitgliedstaats die auf den Exemplaren Nrn. 2 und 3 des Frachtbriefs CIM angebrachten Vermerke der für den Zwischenbahnhof zuständigen Zollbehörden nachträglich…
…so ist die Abgangs- oder Eingangszollstelle spätestens am sechsten Tag nach dem Tag der Lieferung der Waren an den zugelassenen Empfänger zu unterrichten. (4) Die Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle beendet das TIR-Verfahren gemäß Artikel 1 Buchstabe d und Artikel 28 Absatz 1 des TIR-Übereinkommens…