…diesem Zweck dienende Verbindung gebracht sind. So sind zB Bäume Bestandteile des Grundstücks, solange sie nicht vom Grund und Boden abgesondert werden. 6.1.9.1.2.2. Abgrenzungsfragen (Betriebsvorrichtungen, Gewinnungsbewilligungen, Apothekengerechtigkeiten) Rz 776: Zum Grundstück werden nach dem GrEStG 1987 jedoch nicht gerechnet: Maschinen…
…Kauf eines Grundstückes mit -herzustellendem- Gebäude anzunehmen, selbst wenn über diese Herstellung ein gesonderter Werkvertrag abgeschlossen wurde. Was die vom Bw. angeführte massive Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung und die vor Baubeginn vorgenommene Umplanung anlangt, ist entgegenzuhalten, dass Vertragsgrundlagen und damit integrierende Bestandteile des Werkvertrages…
…späteren Kontaminierung eingeflossen sind/die Kosten für die Eingangsleistung zu den allgemeinen Aufwendungen gehören und als solche Bestandteile des Preises der von Ihnen erbrachten Leistungen sind. "Das betreffende Grundstück wurde über Jahrzehnte zur Ausführung einer steuerpflichtigen wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt und es fand auch die Kontaminierung…
…vom Gebäude (der Gebäudesubstanz) getrennt werden; sie dienen auch einem besonderen Zweck, nämlich der Wohnlichmachung der Räume. Daher sind sie als selbständig bewertbare bewegliche Wirtschaftsgüter zu behandeln und sind keine Bestandteile des Gebäudes, sondern eigenständig abschreibbare Wirtschaftsgüter (vgl. VwGH 1.3.1983, 82/14/0156)…
…als unselbständige Bestandteile des Grund und Bodens anzusehen (VwGH 10.9.2020, Ra 2019/15/0066). Der (allenfalls) auf solche Rechte entfallende Teil des Veräußerungserlöses ist daher für Zwecke der Besteuerung der Grundstücksveräußerung nicht aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden, sondern teilt das Schicksal des auf den…
…eines Grundstückes mit -herzustellendem- Gebäude anzunehmen, selbst wenn über diese Herstellung ein gesonderter Werkvertrag abgeschlossen wurde. Was die von der Bw. angeführte massive Einflussnahme auf die bauliche Gestaltung und die vor Baubeginn vorgenommene Umplanung anlangt, ist entgegenzuhalten, dass Vertragsgrundlagen und damit integrierende Bestandteile des Werkvertrages…
…Rz 625 f). Die vorstehend beschriebene Möglichkeit, ein betrieblich genutztes Grundstück dahingehend zu teilen, dass der Grund und Boden zurückbehalten und das Gebäude (in steuerlicher Betrachtungsweise) eingebracht wird, kann nicht auf andere Bestandteile des Grundstückes angewendet werden. So können das stehende Holz oder Obstkulturen (zB…
…Nutzungsdauer des Bestandvertrages gelten daher für die Nutzungsdauer der Investitionen auf eine Bestandsache entsprechend, weshalb jedenfalls von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren auszugehen ist. (ii) Mietaufwand, Instandhaltung Garten Das Finanzamt stützte den Bescheid hinsichtlich der Entscheidung über den Mietaufwand und die Instandhaltungsaufwendungen für das Grundstück…
…Boden mitbewertet werden, selbst dann nicht, wenn sie wesentliche Bestandteile des Grund und Bodens geworden seien, sondern sie seien als selbständige Bewertungsgegenstände zu erfassen. Ihre Bewertung habe wie bei allen anderen bebauten Grundstücken zu erfolgen, jedoch entfalle der Ansatz eines Bodenwertes. Mit Bescheid gemäß § 299…
…ermittelt wurde. Bodenwert: Gegenstand des Pachtvertrages sind die Grundstücksnummern [xxx] mit einer Gesamtfläche von 2.530 m2. Von den darauf befindlichen Baulichkeiten gehören die Doppelgarage (Bestandteil der Stall- u Garagengebäude) sowie die Feldstadl nicht zum Pachtgegenstand. Die auf Grundstücksnummer [yyy] befindliche Garage wurde im GA…
…gibt es nicht, da eine solche nach § 18 Abs. 2p GrEStG ein Auseinanderfailen von Tatbestandsverwirklichung und Entstehen der Steuerschuld voraussetzt. Im Falle einer Umgründung erfolgt der zivilrechtliche Grundstückserwerb, ungeachtet des rückwirkenden Umgründungsstichtages, mit Vertragsabschluss und gleichzeitig entsteht auch die Steuerschuld. Bei einer Umgründung, wie auch…
…12.1985, 85/16/0064 und 0065 dargelegt habe, dass Rechtsvorgänge über Gebäude auf fremden Grund grundsätzlich der Grunderwerbsteuer unterlägen, unabhängig davon, ob das ABGB sie als Superädifikate (§435) oder als Bestandteile des Grundstückes (§297) behandle, und somit die vom Bw. ins Treffen geführte, im…
…Arbeitsbogen der Prüfung I dokumentiert wurde (Arbeitsbogen der Prüfung I ABNr. 121144/05 Bl. 298). Der Ankauf des unbebauten Grundstückes wurde durch die Berufungswerberin mit EUR 190.000,00 fremdfinanziert (vgl. Prognoserechnung als Beilage 9 zur Vorhaltsbeantwortung vom 16. August 2010 sowie Krediturkunde vom 7…
…Abs 2 betreffend die Abgrenzung des Grundvermögens von anderen Vermögensarten, die sich zwar ausdrücklich nur auf Grundstücksflächen und nicht auf Gebäude bezieht. Dies kann jedoch die sinngemäße Anwendung dieser Bestimmung im gegenständlichen Zusammenhange nicht stören, da die Gebäude Bestandteile des Grund und Bodens sind und…
…Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs 1 BauRG). Das Baurecht wird durch Baurechtsvertrag begründet, wobei es für nicht weniger als 10 und nicht mehr als 100 Jahre bestellt werden kann (§ 3 Abs 1 BauRG). Im Gegensatz zum Recht der Dienstbarkeit (als unselbständiger Bestandteil des…
…Laufzeit zu verteilen seien. ad B ) Aufteilung Kaufpreis: In wirtschaftlicher Betrachtungsweise war nur das Bauwerk für die Kaufentscheidung maßgebend. Die Größe des Grundstückes war ein "Positivum". Seines Wissens hätte der Pächter das gesamte Areal samt Bauwerk um 20 Millionen S erworben. ad C ) AfA: Es…
…ob das ABGB sie als Superädifikat (§ 435 ABGB) oder als Bestandteile des Grundstückes (§ 279 ABGB) behandle. Die Berufung sei daher als unbegründet abzuweisen. Dagegen beantragte die steuerliche Vertretung des Bw. ohne weitere Vorbringen die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie die Entscheidung…
…oder als Bestandteile des Grundstückes (§ 279 ABGB) behandelt (VwGH vom 12. Dezember 1985, 85/16/0064). Gemäß § 1 Abs 2 GrEStG 1987 unterliegen der Grunderwerbsteuer auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf…
…1955 auf eigene Rechnung zu verwerten. Rechtsvorgänge über Gebäude auf fremden Boden unterliegen sohin grundsätzlich der Grunderwerbsteuer, unabhängig davon, ob das ABGB sie als Superädifikate (§ 435 ABGB) oder als Bestandteile des Grundstückes (§ 279 ABGB) behandelt (vgl. VwGH 12.12.1985, 85/16/0064, verstärkter Senat). …
…ist. Vielmehr teilt diese - gemäß der obig dargestellten Argumentation - als unselbständiger Bestandteil das steuerliche Schicksal von Grund und Boden und beeinflusst allenfalls die Höhe des erzielbaren Verkaufserlöses. Auch aus dem Vorbringen, dass Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte separat betrachtet und gewürdigt werden müssen…