…Beschwerdevorentscheidungen vom 28. März 2018 werden gemäß § 278 Abs 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Verfahrensgang/festgestellter Sachverhalt…
… 275) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 274) zu erklären ist, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde I. Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen…
…betreffend Zollschuld gemäß Artikel 202 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 erster Anstrich Zollkodex ,(ZK), entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs.1 Bundesabgabenordnung,(BAO),unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz, aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
…2002, betreffend Zollschuld gemäß Artikel 202 Abs.1 Buchstabe a und Abs.3 erster Anstrich ZK, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs.1 Bundesabgabenordnung,(BAO),unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz, aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs…
…hätte unterbleiben können. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es vor Erlassung dieses Bescheides sich befunden hat. Die Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz (Kassation) liegt im Ermessen (§ 20 BAO). Zweck der…
…aber nach Einbringung der Berufung geboten war, erstmals vorzunehmen (UFS 29.4.2005, RV/0429-L/04). Eine derartige Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz (Kassation) liegt im Ermessen (§ 20 BAO) des Unabhängigen Finanzsenats. Zweck der Kassationsmöglichkeit ist die Entlastung der…
…unterbleiben können. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. Die Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz (Kassation) liegt im Ermessen (§ 20 BAO). 3. Rechtliche Beurteilung…
…und umfangreichere Ermittlungen durchzuführen sind, war im Rahmen der Ermessungsübung der Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung an die erste Instanz der Vorrang vor der Durchsetzung des Ermittlungsauftrages gegenüber dem zuständigen Finanzamt oder der Befassung eines anderen Finanzamtes mit der Durchführung der Ermittlungen einzuräumen. Was die im Bericht…
…Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können." Die Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die…
…sind, wenn das Verwaltungsgericht den für die Sacherledigung der Beschwerde maßgeblichen Sachverhalt selbst rascher bzw. wesentlich kostengünstiger als im Falle der Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde feststellen kann. Die kassatorische Erledigung einer Beschwerde ist in das Ermessen (vgl. "kann") des Verwaltungsgerichtes gestellt…
…diese durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die Bescheidaufhebung nach …
…Lebensinteressen ausgegangen. Um Aufklärung dieses Widerspruchs werde ersucht. In der Vorhaltsbeantwortung vom 10. Dezember 2014 regte das Finanzamt ua. eine Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde an. Mit Vorhalt des Bundesfinanzgerichts vom 11. Dezember 2014 wurde dem Bf. der o.a. Vorhalt vom…
…angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde…
…vier Monaten liegt weder ein konkretes Datum für die Beantwortung des Vorhaltes noch ein Fristverlängerungsansuchen vor. Die Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erscheint der Richterin daher angemessen. Zudem sind die angefochtenen Einkommensteuerbescheide jedenfalls hinsichtlich des Zeitpunktes der Betriebsaufgabe als auch hinsichtlich der…
…Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können." Die Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die…
…Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können." Die Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die…
…Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können." Die Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die…
…Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können." Die Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die…
…vgl. Beiser, SWK 3/2003, S 102 ff). Somit erscheint eine Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz gegenständlich als zweckmäßig. Billigkeitsgründe, die gegen eine Aufhebung sprechen, sind gegenständlich nicht ersichtlich. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Innsbruck, am…
…ersatzlose Bescheidbehebung) weiters um den hilfsweise gestellten Antrag auf Bescheidaufhebung unter Zurückverweisung der Rechtssache an die Abgabenbehörde I. Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge u.a. an Einkommensteuer (ESt), die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs…