… 92 Abs. 1 BAO ist abzuleiten: Eine Kommanditgesellschaft kann unter ihrer eigenen Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen; deshalb kann eine Kommanditgesellschaft nur unter ihrer eigenen Firma Bescheidadressatin sein. Nach dem aus dem Täuschungsverbot des § 18 Abs. 2 HGB abgeleiteten und auch auf Gesellschaftsfirmen anzuwendenden…
…Okt. 2005 | Berufung der "KEG" In den an die KEG als Bescheidadressatin gerichteten, angefochtenen endgültig erlassenen Nichtfeststellungsbescheiden 1996 bis 2001 vom 12. Mai 2005 qualifizierte das Finanzamt die Betätigung als eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei und stellte dies auch gesondert für den Verlass nach…
…Lieferant: Mag. RS"). Als Name des Antragstellers ist in der Erklärung angegeben: "E-GmbH". Die belangte Behörde gab dem Erstattungsantrag mit dem hier angefochtenen an die GmbH als Bescheidadressat gerichteten Bescheid vom 07.11.2011 keine Folge. Zur Begründung wird darin ausgeführt: Gemäß § 11 Abs…
…das Finanzamt zu Unrecht die Rechtsansicht vertreten hat, dass an die berufungswerbende GmbH kein Bescheid wirksam erlassen werden kann. Bescheidadressat im Sinne des § 93 Abs 2 BAO ist demnach unzweifelhaft die X-WirtschaftstreuhandGmbH und nicht die Bw., weshalb diese auch nicht zur Einbringung der gegenständlichen…
Die - erst nach der Verwirklichung von mehreren Erwerbsvorgängen- entstehende Miteigentümergemeinschaft ist hingegen nicht Abgabenschuldnerin der Grunderwerbsteuer und kann sie somit auch nicht Bescheidadressatin im Grunderwerbsteuerverfahren sein. Es kommt daher für die Adressierung der Grunderwerbsteuerbescheide nur darauf an, ob eine Zustellvollmacht des jeweiligen vom konkreten Erwerbsvorgang…
…Begründung Die berufungswerbende Aktiengesellschaft (Berufungswerberin, Bw) ist Kommanditistin der GmbH&CoKG. Das Finanzamt X erließ aufgrund eines Antrages der GmbH&CoKG den angefochtenen Bescheid nur an die GmbH&CoKG als materielle Bescheidadressatin. Der angefochtene Bescheid enthält laut dessen aktenkundiger Zweitschrift keinen Hinweis iSd § 101 Abs…
…Feldkirch hat im auf § 201 BAO gegründeten (an die S GesmbH in Linz gerichteten) Abgabenbescheid vom 17.4.2003, Zl.900/00000/2003, festgestellt, dass für die genannte Bescheidadressatin (im folgenden: Beschwerdeführerin, kurz: Bf) gem. § 23 Abs.1 und 5 BierStG iVm § 16 BierStG hinsichtlich…
…2001, 2002 und gegen den Umsatzsteuerbescheid 1998 erhoben worden ist, sind die damit angefochtenen Bescheide an die Berufungswerberin (Bw) als (materielle) Bescheidadressatin ergangen, und wird darüber vom UFS gesondert unter GZ. RV/0492-W/05 entschieden. Gegenstand des vorliegenden (Zurückweisungs-)Bescheides ist die - in dem…
…die Berufungswerberin (Bw) als (materielle) Bescheidadressatin ergangen sind. Soweit im vorgenannten Schriftsatz auch Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 erhoben worden ist, sind die angefochtenen Bescheide unter Angabe von "Erbe Nach Fam.name Vorname" als (materiellem) Bescheidadressaten zu Handen der Bw (als Zustellempfängerin) ergangen…
…in Höhe von Euro 22.730,39 gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig fest. Am 17.3.2008 erfolgte eine Anfrage an die Bescheidadressatin um Bekanntgabe des tatsächlichen Bruttoentgeltes inkl. aller Nebenkosten für die letzten drei Jahre. Mit Fax vom 19.3.2004 wurde mitgeteilt…
…Abweisungsbescheid vom 24.06.2024 ein. Die Beschwerde wurde mit - Frau ***1*** als Bescheidadressatin ausweisender -Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 4. September 2024 abgewiesen In der Folge langte am 19. September 2024 bei der Abgabenbehörde ein Vorlageantrag ein, wobei dieser jedoch nicht von der Bescheidadressatin der BVE…
…Im Spruch ist dazu angeführt: "Weitere Bescheidadressatin ist Frau …… als Primärschuldnerin." Eine im Spruch und in der Begründung gleichlautende Erledigung wurde sodann mit gleichem Datum auch der Beihilfenbezieherin zu Handen des gleichen Vertreters zugestellt. Daraufhin stellte der Vertreter der Beihilfenbezieherin und des Kindesvaters…
…einbringenden Körperschaft darstellende Liegenschaft als Sacheinlage in die Bescheidadressatin entsprechend der dem Notariatsakt als Beilage ./2 angeschlossenen Einbringungsbilanz zum Stichtag 01.01.2020 entsprechend Art III UmgrStG eingebracht worden. Ferner sei gemäß Punkt 5.1 des Gesellschaftsvertrages der Bescheidadressatin die einbringende Gesellschaft selbst zu 94%…
…vor dem Unabhängigen Finanzsenat und dem Bundesfinanzgericht als unwirksam. Weiters sollte der vermeintliche Bescheid an eine hierzu ungeeignete materielle Bescheidadressatin gerichtet werden. - 14.11.2012: Laut Rückschein Zustellung an ursprBf einer Ausfertigung des mit 21.09.2012 datierten Feststellungsbescheides des Finanzamtes V5 nach § 92 iVm …
…um 11:44 Uhr, aus dem Posteingangsfach des FinanzOnline der ***KOMPLEMÄNTERIN* (dh der Komplementärin der Bescheidadressatin) heruntergeladen (siehe Beilage ./3) und in den Posteingang von Frau ***ASSISTENTIN*** gelegt. Diese versah den Bescheid mit dem - wie sich im Nachhinein herausstellte und für Frau ***ASSISTENTIN*** auch nicht…
…gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen, weil die Immobilienverwaltung nicht Bescheidadressat und daher nicht zur Erhebung der Beschwerde iSd § 246 Abs. 1 BAO befugt sei. Dagegen hat die ***5*** am 12.04.2024 "Beschwerde" eingebracht. Die Beschwerdeführerin (Bf) begründet, aus ihrem…
…gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen, weil die Immobilienverwaltung nicht Bescheidadressat und daher nicht zur Erhebung der Beschwerde iSd § 246 Abs. 1 BAO befugt sei. Dagegen hat die ***4*** am 12.04.2024 "Beschwerde" eingebracht. Die Beschwerdeführerin (Bf) begründet, aus ihrem…
…gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen, weil die Immobilienverwaltung nicht Bescheidadressat und daher nicht zur Erhebung der Beschwerde iSd § 246 Abs. 1 BAO befugt sei. Dagegen hat die ***4*** am 12.04.2024 "Beschwerde" eingebracht. Die Beschwerdeführerin (Bf) begründet, aus ihrem…
…gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen, weil die Immobilienverwaltung nicht Bescheidadressat und daher nicht zur Erhebung der Beschwerde iSd § 246 Abs. 1 BAO befugt sei. Dagegen hat die ***5*** am 12.04.2024 "Beschwerde" eingebracht. Die Beschwerdeführerin (Bf) begründet, aus ihrem…
…führte das Finanzamt für das Jahr 2014 eine Außenprüfung und für 1/2015 bis 12/2015 eine Nachschau durch. Die Feststellungen der Außenprüfung wurden den angefochtenen Bescheiden zugrunde gelegt. Die Bescheide sind allesamt an die Kommanditgesellschaft als Bescheidadressatin (RT***KG***) gerichtet. Bescheide werden dadurch wirksam…