Ein Antrag auf schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 2a Z 1 VwGVG wurde innerhalb der zweiwöchigen Frist nach Ausfolgung (Bf) bzw. Zustellung (belangte Behörde) der Niederschrift über die mündliche Verhandlung von keiner Partei gestellt. Es erfolgt eine Ausfertigung des Erkenntnisses in gekürzter Form…
IM NAMEN DER REPUBLIK Gekürzte Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri1*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***BF1-GebDatum***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 30. Oktober 2024 gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, über die Beschwerde vom 24. Februar 2026 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Februar 2026 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand…
Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Der Spruchsenat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Dezember 2022 betreffend Nachsicht § 236 BAO 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri. in der Beschwerdesache A., vertreten durch Rechtsanwälte B., über die Beschwerde vom 19.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt C. vom 23.11.2016, Zahl, betreffend Abrechnungsbescheid, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Gekürzte Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über dessen Beschwerde vom 2. September 2025 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 24…
…die Berufung am 13. September 2006 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Da sich in dem vom Finanzamt vorgelegten Einheitswertakt keine Abschrift des angefochtenen Bescheides befand, versuchte der zuständige Referent des Unabhängiger Finanzsenates zunächst von der Amtspartei eine Bescheidabschrift zu erhalten. Seitens des Finanzamtes wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache Bf., über die Beschwerde vom 14.08.2014 gegen die Vollstreckungsverfügung Parkometerstrafen des Magistrats der Stadt Wien vom 30.07.2014 , Geschäftszahl MA 67-PA-913954/4/6 , Zahlungsreferenz 421523043099 , zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Gekürzte Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Juli 2025 gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Mai 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 29. April 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Hans-M. Slawitsch Steuerberatung GmbH, Strauchergasse 16, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 23. März 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. Februar 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Erkenntnis in gekürzter Form gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Verwaltungsstrafsache gegen VN-Bf NN-Bf, Adresse, PLZ Wien, wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006…
Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt_A mit obiger Einnahmen-Ausgaben-Schätzung eine globale Schätzung der Einkünfte des Abgabepflichtigen aus der Tätigkeit Personenbeförderung vorgenommen. Sowohl die Höhe der Entgelterlöse als auch die hiermit verbundenen Aufwendungen wurden umfassend und nachvollziehbar geschätzt, sodass sich hieraus kein Berechtigung…
Dass der Bf. Kenntnis von der Hinterlegung des RSa-Briefes hatte, kann nicht belegt werden. Zwar wurde in der Beschwerde vorgebracht, dass eine Befestigung der Verständigung über die Hinterlegung am Gartenzaum mittels Wäscheklammer keine wirksame Zustellung bewirke, was darauf schließen lässt, dass dem Bf. die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***BE*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdrBf1***, über die Beschwerde vom 13. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Jänner 2023 betreffend Rückforderung Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ***1*** für die Zeiträume September 2020…
Im gegenständlichen Fall wurde von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen unmittelbar und eindeutig aus den gesetzlichen Bestimmungen; die Beurteilung des vorsätzlichen Handelns des Bf. bei der Verkürzung der Umsatzsteuer bzw. Einkommensteuer ist eine Tatfrage, die nach der o.a…
Im gegenständlichen Fall ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig, weil sich die gegenständliche Entscheidung unmittelbar aus den oben zitierten Gesetzesbestimmungen ableitet und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen war. Linz, am 27. April 2021
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R betreffend die Beschwerde des Bf, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien MA 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen vom 30.5.2014, Zahlungsreferenz 1234 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde vom 30.9.2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25. August 2010, betreffend feste Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als ungebründet abgewiesen. Eine Revision…