…Zuge einer gemeinsamen Initiative mit dem Arbeitsmarktservice Wien (AMS) Arbeitslose an Unternehmer. Stiftungsträger ist eine gemeinnützige GmbH. Stiftung und Beschäftigerunternehmer können nicht als Arbeitgeber angesehen werden. Die Arbeitslosen erhalten vom AMS ein "Schulungsarbeitslosenentgelt". Zusätzlich erhalten die Arbeitslosen ein so genanntes "Stipendium" in Höhe von mindestens…
…Vertragsstaat eine Betriebsstätte unterhält, die die Vergütungen trägt. Das arbeitnehmerüberlassende Unternehmen hält jedoch keine Betriebsstätte in Deutschland, diese wird vielmehr vom Beschäftigerunternehmen gehalten. Unter der Voraussetzung, dass sich die entliehenen Arbeitskräfte in Deutschland weniger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhalten, wird demnach das…
…übermittelt worden seien, die Rechnungslegung an die Beschäftigerunternehmen anhand der erfassten Stunden im Büro in ***StGem*** erfolgt sei und die unternehmensstrategischen Entscheidungen in der Zentrale in ***Ort2*** getroffen worden seien. Der Zeuge gab auch an, dass Bewerbungsgespräche mit Fach- und Führungskräften zur Wahrung der Anonymität…
…wahrnehme (wie auch vor Ausgliederung!), erfülle er seine Dienstpflichten gegenüber dem Beschäftigerunternehmen. Im Zuge der Änderung der Unternehmensstruktur sei durch die Übernahme der Bediensteten des Bundes mit ihrem jeweiligen Dienstrecht die Wahrung der Ansprüche und Rechte dieser Bediensteten gewährleistet worden. Es habe sich somit durch…
…der Überlasser hat dort eine Betriebsstätte (siehe Rz 178 ff), der die Arbeitskräfte zuzuordnen sind; wenn das Beschäftigerunternehmen unter eine Befreiung des § 8 KommStG 1993 fällt; wenn der Beschäftiger kein Unternehmer ist (zB Verein) wenn der Beschäftiger die Arbeitskräfte in einer ausländischen Betriebsstätte einsetzt. Bemessungsgrundlage…
…die Situation im Tätigkeitszeitraum ändern kann. Im Übrigen stellt die gegenständliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht auf eine Beziehung zwischen auftraggebender und auftragnehmender Gesellschaft als Schwesterngesellschaften ab. Da im gegenständlichen Fall somit eine Weiterverrechnung der Gehaltsaufwendungen für die portugiesischen Dienstnehmer an die inländischen Beschäftigerunternehmen erfolgt ist…
…daher für die ua. Beschäftigungsunternehmen nachfolgend dargestellte Entfernungen. … Beiliegend dürfen daher (auszugsweise) folgende Kopien aus den beschlagnahmten Unterlagen übermittelt werden: - Stundenlisten der Beschäftigerunternehmen - Ausgangsrechnungen an Beschäftigerunternehmen - Sonderberechnungen der einzelnen Arbeitnehmer Zusätzlich finden sich nachstehend die Aufstellungen für die gegenständlichen Jahre darüber, in welchen Monaten…
…behandelt bzw. in Zusammenschau mit den Vor- und Nachjahren beurteilt. Beiliegend dürfen daher (auszugsweise) folgende Kopien aus den beschlagnahmten Unterlagen übermittelt werden: - Stundenlisten der Beschäftigerunternehmen - Ausgangsrechnungen an Beschäftigerunternehmen - Sonderberechnungen der einzelnen Arbeitnehmer Zusätzlich finden sich nachstehend die Aufstellungen für die gegenständlichen Jahre darüber, in welchen…
…können, besteht mit dem Überlasser, der allerdings nicht Eigentümer des gegenständlichen Fahrzeuges ist. Die Vereinbarung zwischen dem Beschäftigerunternehmen und dem Bf. über die Benützung des Firmenfahrzeuges ist kein Anstellungsvertrag und vermag als „anderweitige Ermächtigung“ das Erfordernis einer ausdrücklichen Verwendungsberechtigung im Angestelltenvertrag nicht zu ersetzen. Sie…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht es der organisatorischen Eingliederung in ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen (schon), wenn die Beschäftigten dem Verleiher ihre Arbeitskraft in der Weise zur Verfügung stellen, dass sie ihre Arbeitsleistungen in dem vom Verleiher bezeichneten Beschäftigerunternehmen erbringen (VwGH vom 15. September 1999, Zl…
…diesem Sinne VwGH 22.5.2013, 2009/13/0031 zum inhaltlich entsprechenden Art 15 Abs 2 lit b DBA-CSSR). Da eine Weiterverrechnung des Arbeitslohnes an das Beschäftigerunternehmen erfolgt ist, wurde die Vergütung letztlich auch von diesem Beschäftigerunternehmen wirtschaftlich getragen. Entsprechend war die Voraussetzung des…
…ihre Arbeitskraft als ArbeitnehmerInnen der Firma B. zur Verfügung zu stellen und ihre Arbeitsleistung in von der Firma B. bezeichneten Beschäftigerunternehmen nach den dort zu erteilenden Weisungen zu erbringen. Die Anordnung, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Krankenhaus/Pflegeheim die DN einen Dienst zu verrichten…
…ist ab dem 7. Kalendermonat die Kommunalsteuer an jene Gemeinde zu zahlen, in der sich die Geschäftsleitung und Sitz (von wo aus die Betriebsentscheidungen getroffen werden) des Beschäftigerunternehmens befindet. (In welcher Betriebsstätte des Beschäftigers die überlassene Arbeitskraft tatsächlich eingesetzt wird, ist unerheblich.) Die 6-Monatsfrist…
…wurden überwiegend vom Beschäftiger zur Verfügung gestellt. Die überlassenen Personen erhielten Anweisungen vom Werkmeister und die Arbeiten wurden laufend kontrolliert. Die Arbeitszeiten wurden vorgegeben und waren an die Arbeitszeiten der beschäftigten Dienstnehmer des Beschäftigerunternehmens gebunden. Es mussten Stundenlisten geführt werden, Mehrstunden wurden nur dann abgegolten…
…zum AbgÄG 2001, BGBl I 144/2001, trage die vorstehende Bestimmung dem Wunsch Rechnung, dass die Gemeinde des Beschäftigerunternehmens die Kommunalsteuer erhalten solle. Bis zum Ablauf der Sechsmonatsfrist sei jedoch jene Gemeinde erhebungsberechtigt, in der sich die Geschäftsleitung des Überlassers befinde bzw. in der eine…
…als Dienstnehmer der TA-AG anzusehen" seien und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich - aus den in der Berufungsvorentscheidung angeführten Merkmalen - die "Dienstgebereigenschaft des Beschäftigerunternehmens" ergäbe. In weiterer Folge hat das "PATA-AG" einen Vorlageantrag (§ 276 BAO) eingebracht worin - kurz zusammengefasst - die Auffassung vertreten…
15.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung Rz 923: Bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften an Dritte ist derjenige als Arbeitgeber anzusehen, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb…
Es liegt im Rahmen der Gestaltungsfreiheit, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrundezulegen. Bei steuerlicher Nichtanerkennung…
Die D-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland), deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung (Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen) ist, gründet zum Aufbau des österreichischen Teilmarkts die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden…
Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…