…3). Im Antwortschreiben vom 01. Februar 2010 hat der Berufungswerber zunächst auf die Berufung vom 26. Juni 2009 gegen den Abgabenanspruch (Umsatzsteuerbescheid 2003) verwiesen. Die Gesellschafterstellung wurde hingegen nicht bestritten. Was die Berufung gegen den Haftungsbescheid betrifft, so hat der Berufungswerber lediglich auf die seiner…
…Berufungsbehörde nach Lehre und ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zunächst nur über die Berufung gegen die Geltendmachung der Haftung zu entscheiden, da sich erst aus dieser Entscheidung ergibt, ob eine Legitimation zur Berufung gegen den Abgabenanspruch überhaupt besteht (siehe neben dem gleichfalls zum Fall einer Haftung…
…Das Finanzamt legte die Berufung mit Schreiben vom 8.5.2006 dem UFS vor. Es brachte vor: Der Kaufpreis sei im Jahre 1999 zugeflossen. Der Haftungspflichtige habe das Recht der Berufung gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch. Abgabenanspruch sei aber lediglich der Abgabenanspruch betreffend KESt…
…Das Finanzamt legte die Berufung mit Schreiben vom 8.5.2006 dem UFS vor. Es brachte vor: Der Kaufpreis sei im Jahre 1999 zugeflossen. Der Haftungspflichtige habe das Recht der Berufung gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch. Abgabenanspruch sei aber lediglich der Abgabenanspruch betreffend KESt…
…im Vollstreckungsverfahren erhoben werden können. Vielmehr wären derartige Einwendungen in einer Berufung gegen den eingangs genannten Haftungsbescheid bzw. im Rahmen des dem Haftungspflichtigen gemäß § 248 BAO eingeräumten Rechtes zur Einbringung einer Berufung auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch geltend zu machen gewesen (vgl. Liebeg…
…die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Nachdem der Berufungswerber mit Haftungsbescheid vom 30.10.2002 nicht für die gegenständlich strittige Lohnsteuer 7/1996 in Haftung genommen wurde, besteht für den Berufungswerber nicht die…
…Säumniszuschlages entschieden: 1. Die Berufung gegen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2007 und 2008 wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die Berufung gegen den Bescheid über die Festsetzung eines Säumniszuschlages wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit den Bescheiden vom 4. November 2010 setzte das…
…Berufung gegen den Abgabenanspruch an sich zu interpretieren. Bekämpft wird der Bescheid des Finanzamtes Steyr vom 20. April 2000, mit dem die Kapitalertragsteuer für die Jahre 1995 bis 1998 mit einem Betrag von 115.010,00 S festgesetzt wurde. Es wurde vorgebracht, dass in den…
…den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden (vgl. VwGH 26.5.1998, 97/14/0080; VwGH 26.11.2002, 99/15/0189; VwGH 24.2.2004, 99/14/0278). Der Bw. hat innerhalb der für die Einbringung einer Berufung gegen den…
…Höhe von € 472,05 die dem Bf gegen die D-GmbH zustehende Geldforderung. Als Schuldgrund wurde das Arbeitsverhältnis angegeben. Mit Schriftsatz vom 5. Jänner 2010 wurde dagegen - neben anderen Anträgen - der Rechtsbehelf der Berufung erhoben. Begründend wurde ausgeführt, dass gegen den Haftungsbescheid vom 9…
…Finanzsenat hat über die Berufung der A.GmbH, (Bw.) vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstr. 41, vom 1. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Juni 2010 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…dass sich die Berufung sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den der Haftung zugrunde liegenden Umsatzsteuerbescheid richte. Dem Einwand, dieser Umsatzsteuerbescheid sei mangels rechtswirksamer Zustellung an die AG rechtlich nicht existent, werde entgegnet, dass anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides der Abgabenanspruch erstmalig gegenüber dem…
…erhebt der Bw. in seiner Berufung gegen den Haftungsbescheid ausschließlich Einwendungen gegen den Abgabenanspruch betreffend Umsatzsteuer 2004 und führt aus, in diesem Jahr wären keine Umsätze erzielt worden. Gleichzeitig erhob er auch gegen den Umsatzsteuerbescheid 2004 Berufung und übermittelte eine Umsatzsteuererklärung 2004, in welcher er…
…Vorfrage zu beurteilen. Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung ohnehin gemäß § 248 BAO innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen, wobei es…
…Haftungsbestimmungen aus, dass Einwendungen gegen die Richtigkeit des Abgabenanspruches nicht im Haftungsverfahren, sondern in einem Verfahren gemäß § 248 BAO zu erheben seien. Die Ausführungen betreffend die Höhe des Sachbezuges seien im Haftungsverfahren unbeachtlich und "mittels separater Berufung" gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen. Gemäß § 224…
…sowohl gegen den Haftungsbescheid als auch gegen den maßgeblichen Bescheid über den Abgabenanspruch Berufungen ein, so wäre zunächst über die Berufung gegen den Haftungsbescheid zu entscheiden (VwGH 20.1.2005, 2002/14/0091), da von dieser Erledigung die Rechtsmittelbefugnis gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch…
…sollte der Berufung gegen die Abgabenfestsetzung vollinhaltlich oder teilweise Erfolg beschieden sein. Am 25. November 2011 wurde ein Vorlageantrag eingebracht und dies damit begründet, dass sich der angefochtene Säumniszuschlag nicht auf eine Verpflichtung zur Entrichtung der festgesetzten Abgabe, sondern auf den Verlust des geltend gemachten…
…Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung (Haftungsbescheid, § 224 Abs. 1) innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Beantragt der Haftungspflichtige die Mitteilung des ihm noch nicht zur Kenntnis gebrachten Abgabenanspruches…
…wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. II.) Die Berufung gegen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen der Jahre 2005-2007 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide dieser Jahre bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 4. Juni 2009 setzte das Finanzamt für den Zeitraum…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Kinberger - Dr. Schuberth - Mag. Fischer, Rechtsanwälte, 5700 Zell am See, Salzachtal Bundesstraße 13, gegen den Bescheid des Finanzamtes Zell am See vom 25. April 1996 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO…