…Wohnung, sondern in W.D. war, ist davon auszugehen, dass diese zusammengelegte Wohnung vom Verstorbenen auch nicht für Berufszwecke genutzt wurde. Aus diesen Gründen steht einem Abzug des nach § 16 BewG kapitalisierten Rechtes in diesem Falle Nichts entgegen. Die Erbschaftssteuer ist daher gemäß § 8 Abs…
…und führte aus, sie verwende den Kopierer "vollkommen hauptsächlich" für Berufszwecke und hätte ihn auch ausschließlich dafür angeschafft. Ein Privatanteil von 20% wäre schon höher als es der Wahrheit entspräche. Ebenfalls wäre die - im Einzelnen genau bezeichnete - Literatur einzig für Berufszwecke angeschafft. Sie brauche diese…
…ersatzlose Aufhebung der bekämpften Bescheide beantragt. Sachverhaltsmäßig enthalten die Berufungen folgendes Vorbringen: Außer an den Wochenenden würde der Bf. sein Fahrzeug täglich in Deutschland benützen, da er dieses zu Berufszwecken benötigen würde. Der Bf. würde beruflich Telekommunikationsprüfungen bei ***60*** durchführen und wäre daher ***12*** mit…
…das Schaustellergewerbe, vorausgesetzt ihr Betrieb oder ihre Wartung erfordert besondere Kenntnisse, Fähigkeiten oder Techniken. Artikel 226 UZK-DA - Berufsausrüstung - erläuternde Liste (Leitfaden) Anmerkung 1: Fahrzeuge, die für Berufszwecke gestaltet oder speziell für diese angepasst wurden, fallen in den Geltungsbereich von Art. 226 Abs. 1 UZK…
…für den Handel mit Berufsbekleidung und Spezialschuhe für Berufszwecke bekannt sind. Vielmehr sind es Handelsfirmen, die übliche bürgerliche bzw. Freizeit-Bekleidung und -Schuhe führen. Nach dem Inhalt der Belege handelt es sich nicht um Berufsbekleidung und Spezialschuhe für Berufszwecke. Der damit im Einklang stehenden Beurteilung…
…sei. Die Handy-Telefonate seien abends 1-2 mal wöchentlich. Da sie das Handy ausschließlich für Berufszwecke verwende (bis auf die paar Wien Telefonate mit den Kindern) und bei der ONE-Rechnung auch die Internetkosten berücksichtigt seien, habe sie die ONE-Rechnung zur Gänze abgezogen…
…13. Mai 2019 nach Abfragen des Melderegisters und des AIS des Bundes seine Bedenken hinsichtlich der Behauptung, dass sich der Bf. "regelmäßig" zu Berufszwecken in Österreich aufhalte und verwies darauf, dass für die Jahre vor 2011 und nach 2012 weder Lohnzettel, noch Anmeldungen vorliegen würden…
…da sie nicht für eine zweckentsprechende Befriedigung des Wohnbedürfnisses erforderlich waren, nicht der üblichen Wohnungsausstattung eines zu Berufszwecken dienenden Ein-Personen-Haushaltes und nicht der Unterbringung dienten. Daraus ergibt sich, dass die streitgegenständlichen Kosten der doppelten Haushaltsführung im Ausmaß von 5.169,96 € anzuerkennen…
…das "Modellbau Gravierset", die Getriebeastschere und für den Schraubstock, da diese Gegenstände ebenfalls nicht zur üblichen Wohnungsausstattung eines nur zu Berufszwecken dienenden Ein-Personen-Haushaltes gehören. Blumen und Bilder sind nach objektiven Maßstäben weder Gebrauchsartikel noch "gewöhnlicher Haushaltsbedarf", sondern in erster Linie Zierrat bzw. Zimmerschmuck…
…ist einem Versicherungsmathematiker auch bei Arbeiten auf der Sommerterrasse mit Gartenmöblierung entgegenzuhalten, dass nach der Lebenserfahrung nicht davon auszugehen ist, dass die Terrasse lediglich Berufszwecken diene und vom Bf. und seinen Familienangehörigen sonst nicht genutzt werde. Es ist (Anm: nach der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise) davon…
…vorzunehmen. Die Berufungsbehörde hat die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass nach der Lebenserfahrung nicht davon auszugehen sei, dass die Terrasse lediglich Berufszwecken diene und vom Beschwerdeführer und seinen Familienangehörigen sonst nicht genutzt werde, sondern vielmehr davon, dass dieser Platz - dem Charakter eines erweiterten Wohnbereiches…
5.6.2 Berufliche Veranlassung Rz 281: Eine berufliche Veranlassung kann - anders als bei einer Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG 1988 - nicht nur dann vorliegen, wenn die Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus…
17.1.6 ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten Rz 5417: Abschlussagent, Gewerbebetrieb, sofern Selbständigkeit gegeben ist, aber auch Geschäftsvermittler (Provisionsvertreter) ohne Abschlussvollmacht (VwGH 10.3.1961, 1414/58; VwGH 11.1.1963, 1263/62). AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62). Altenheime…
5.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die…
4.3. Tatbestand der Tätigkeit (§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO) Rz 76: Unter den Tatbestand des § 1 Abs. 2 Z 2 LVO fallen Tätigkeiten, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Dies trifft etwa…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Otmar Sommerauer über die Berufung der Frau Bw., Adresse1, vertreten durch die TU Pirchner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6020 Innsbruck, Neuhauserstraße 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Oktober 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 11. September 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe…