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104 902 Treffer505 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/4436-W/02Vorausvermächtnis an der Ehewohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2005

…Wohnung, sondern in W.D. war, ist davon auszugehen, dass diese zusammengelegte Wohnung vom Verstorbenen auch nicht für Berufszwecke genutzt wurde. Aus diesen Gründen steht einem Abzug des nach § 16 BewG kapitalisierten Rechtes in diesem Falle Nichts entgegen. Die Erbschaftssteuer ist daher gemäß § 8 Abs…

UFSI RV/0508-I/02Mediationskurs einer AHS-Lehrerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2003

…und führte aus, sie verwende den Kopierer "vollkommen hauptsächlich" für Berufszwecke und hätte ihn auch ausschließlich dafür angeschafft. Ein Privatanteil von 20% wäre schon höher als es der Wahrheit entspräche. Ebenfalls wäre die - im Einzelnen genau bezeichnete - Literatur einzig für Berufszwecke angeschafft. Sie brauche diese…

BFG RV/3100488/2014Normverbrauchsabgabe und Kraftfahrzeugsteuer für die Jahre 2012 und 2013; Unterbrechung der Monatsfrist durch regelmäßiges Ausbringen des Fahrzeuges ins Ausland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2022

…ersatzlose Aufhebung der bekämpften Bescheide beantragt. Sachverhaltsmäßig enthalten die Berufungen folgendes Vorbringen: Außer an den Wochenenden würde der Bf. sein Fahrzeug täglich in Deutschland benützen, da er dieses zu Berufszwecken benötigen würde. Der Bf. würde beruflich Telekommunikationsprüfungen bei ***60*** durchführen und wäre daher ***12*** mit…

ZK-250010. Listen
geltende FassungRichtlinien01.08.2023

…das Schaustellergewerbe, vorausgesetzt ihr Betrieb oder ihre Wartung erfordert besondere Kenntnisse, Fähigkeiten oder Techniken. Artikel 226 UZK-DA - Berufsausrüstung - erläuternde Liste (Leitfaden) Anmerkung 1: Fahrzeuge, die für Berufszwecke gestaltet oder speziell für diese angepasst wurden, fallen in den Geltungsbereich von Art. 226 Abs. 1 UZK…

UFSW RV/1038-W/06Diverse Aufwendungen einer Lehrerin sowie Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2008

…für den Handel mit Berufsbekleidung und Spezialschuhe für Berufszwecke bekannt sind. Vielmehr sind es Handelsfirmen, die übliche bürgerliche bzw. Freizeit-Bekleidung und -Schuhe führen. Nach dem Inhalt der Belege handelt es sich nicht um Berufsbekleidung und Spezialschuhe für Berufszwecke. Der damit im Einklang stehenden Beurteilung…

UFSF RV/0071-F/03Werbungskosten bei VuV
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2003

…sei. Die Handy-Telefonate seien abends 1-2 mal wöchentlich. Da sie das Handy ausschließlich für Berufszwecke verwende (bis auf die paar Wien Telefonate mit den Kindern) und bei der ONE-Rechnung auch die Internetkosten berücksichtigt seien, habe sie die ONE-Rechnung zur Gänze abgezogen…

BFG RV/2100374/2015Keine Wohnsitzbegründung in vom Arbeitgeber befristet angemieteten Unterkünften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.08.2019

…13. Mai 2019 nach Abfragen des Melderegisters und des AIS des Bundes seine Bedenken hinsichtlich der Behauptung, dass sich der Bf. "regelmäßig" zu Berufszwecken in Österreich aufhalte und verwies darauf, dass für die Jahre vor 2011 und nach 2012 weder Lohnzettel, noch Anmeldungen vorliegen würden…

BFG RV/7101201/2016Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung für eine übliche Wohnungsausstattung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.05.2016

…da sie nicht für eine zweckentsprechende Befriedigung des Wohnbedürfnisses erforderlich waren, nicht der üblichen Wohnungsausstattung eines zu Berufszwecken dienenden Ein-Personen-Haushaltes und nicht der Unterbringung dienten. Daraus ergibt sich, dass die streitgegenständlichen Kosten der doppelten Haushaltsführung im Ausmaß von 5.169,96 € anzuerkennen…

UFSF RV/0196-F/081) Doppelte Haushaltsführung 2) Auswärtige Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011

…das "Modellbau Gravierset", die Getriebeastschere und für den Schraubstock, da diese Gegenstände ebenfalls nicht zur üblichen Wohnungsausstattung eines nur zu Berufszwecken dienenden Ein-Personen-Haushaltes gehören. Blumen und Bilder sind nach objektiven Maßstäben weder Gebrauchsartikel noch "gewöhnlicher Haushaltsbedarf", sondern in erster Linie Zierrat bzw. Zimmerschmuck…

UFSW RV/0339-W/071. Nutzungsdauer der Ablöse von Mieterinvestitionen 2. Ausschließliche (überwiegende) betriebliche Nutzung eines an die Ordination angeschlossenen Gartens?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2011Teil 1/2

…ist einem Versicherungsmathematiker auch bei Arbeiten auf der Sommerterrasse mit Gartenmöblierung entgegenzuhalten, dass nach der Lebenserfahrung nicht davon auszugehen ist, dass die Terrasse lediglich Berufszwecken diene und vom Bf. und seinen Familienangehörigen sonst nicht genutzt werde. Es ist (Anm: nach der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise) davon…

UFSW RV/0339-W/071. Nutzungsdauer der Ablöse von Mieterinvestitionen 2. Ausschließliche (überwiegende) betriebliche Nutzung eines an die Ordination angeschlossenen Gartens?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2011Teil 2/2

…vorzunehmen. Die Berufungsbehörde hat die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass nach der Lebenserfahrung nicht davon auszugehen sei, dass die Terrasse lediglich Berufszwecken diene und vom Beschwerdeführer und seinen Familienangehörigen sonst nicht genutzt werde, sondern vielmehr davon, dass dieser Platz - dem Charakter eines erweiterten Wohnbereiches…

LStR 2002 Rz 2815.6.2 Berufliche Veranlassung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

5.6.2 Berufliche Veranlassung Rz 281: Eine berufliche Veranlassung kann - anders als bei einer Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG 1988 - nicht nur dann vorliegen, wenn die Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus…

EStR 2000 Rz 541717.1.6 ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

17.1.6 ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten Rz 5417: Abschlussagent, Gewerbebetrieb, sofern Selbständigkeit gegeben ist, aber auch Geschäftsvermittler (Provisionsvertreter) ohne Abschlussvollmacht (VwGH 10.3.1961, 1414/58; VwGH 11.1.1963, 1263/62). AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62). Altenheime…

LStR 2002 Rz 360–3615.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

5.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die…

LRL 2012 Rz 764.3. Tatbestand der Tätigkeit (§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

4.3. Tatbestand der Tätigkeit (§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO) Rz 76: Unter den Tatbestand des § 1 Abs. 2 Z 2 LVO fallen Tätigkeiten, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Dies trifft etwa…

UFSS RV/0044-S/08Kosten für Kinesiologieausbildung - Umschulungsmaßnahme, Liebhaberei, Vorläufigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.06.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Otmar Sommerauer über die Berufung der Frau Bw., Adresse1, vertreten durch die TU Pirchner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6020 Innsbruck, Neuhauserstraße 7…

BFG RV/1100249/2023Kosten für Psychotherapieausbildung als Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2025

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…

BFG RV/5100811/2019Lehrgang "Dipl. Mentaltrainer" eines Sozialberaters
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2022

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Oktober 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 11. September 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…

UFSW RV/0106-W/04Besuch des Universitätslehrgangs Interkulturelle Kompetenzen keine Fortbildung für einen Versicherungsangestellten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden:   Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…

UFSW RV/0694-W/10Ausbildung zur Lebens- und Sozialberaterin sowie Absolvierung des Propädeutikums einer Berufs- und Sozialpädagogin sowie Reha-Fachkraft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe…