4.3 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 EStG 1988) 4.3.1 Allgemeines Rz 637: Bis zum Einreichen beim Finanzamt kann die Bilanz durch den Steuerpflichtigen - innerhalb allfälliger unternehmensrechtlicher Schranken - jederzeit geändert werden. Nach dem Einreichen beim Finanzamt muss unterschieden werden, ob eine Bilanzberichtigung…
Bescheid Die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, Senat 15, RV/0911-W/09 vom 26. Juli 2011 wird gemäß § 293 BAO berichtigt. Die Einkommensteuer für das Jahr 2003 wird mit € 3.640,48 festgesetzt. Bisher waren vorgeschrieben: - € 1.908,07 Die Einkommensteuer…
…wird, kommt es zu einer Vorsteuerberichtigung des gesamten noch offenen (auf 18 Jahre entfallenden) Berichtigungsbetrags: 20.000 Euro*4/5 = 16.000 Euro/19 = 842,11 Euro*18 = 15.157,98 Euro Variante: Wurde der Silo bereits 2012 in Verwendung genommen, unterbleibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri1***, den Richter ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***1*** und ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WIRTSCHAFTSTREUHAND Steuerberatung GmbH, Ohlsdorferstraße 18, 4810 Gmunden, über die Beschwerden vom 16. Juli 2019 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die RichterinRi in der Beschwerdesache BF, BF-Adr, vertreten durch Stb, Stb-Adr, über die Beschwerde vom 23. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. August 2021 betreffend Einkommensteuer 2012, Steuernummer BF-StNr, zu…
6.16.5 Investitionsjahr/Rückzahlung 6.16.5.1 Investitionsjahr Rz 2562: Fällt die Zusage der Subvention und deren Auszahlung in das Jahr, in dem ein Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt wird, so sind steuerlich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den Betrag der Subvention zu kürzen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Mercuria Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1040 Wien, Klagbaumgasse 8, vom 31. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Mag. Georg Hänsel, vom 13. Februar 2009 betreffend…
4.2 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 EStG 1988) 4.2.1 Allgemeines Rz 444: Bilanzberichtigungen und Bilanzänderungen beziehen sich jeweils auf die Steuerbilanz einer Körperschaft, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 14.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 23.11.2015 betreffend Einkommensteuer für das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dkfm. Bw, Ort1, Adr1, vertreten durch StB, Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatung GmbH, Ort1 , Adr2, vom 6. September 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach, diese vertreten durch HR Mag. Sch, vom 3. August 2010 betreffend Einkommensteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb.ges, vom 12. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 25. Juni 2007 betreffend Berichtigung gemäß § 293 BAO des Umsatzsteuerbescheides 2003, nach der am 17. Februar 2010 durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KST Steuerberatung GmbH, Fasangasse 48/12a, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Februar 2020, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. Februar 2012 gegen den gemäß § 293 BAO berichtigten Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 17. Jänner 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 sowie über die Berufung vom 8. April 2011 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch NW Steuerberatungs GmbH & Co KG, Mozartstraße 11, 4020 Linz, und ***Bf2***, ***Bf2-Adr***, vertreten durch KPMG…
8.6.5 Übergangsregelungentfällt 8.6.5.1 Allgemeines Rz 3407: Die Übergangsregelung des § 116 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist für Pensionszusagen maßgebend, für die im letzten Wirtschaftsjahr, das vor dem 1. Jänner 1990 endet, eine Pensionsrückstellung zu bilden oder zu bilden möglich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
42.6.5.6 Nachholung42.6.5.5 Berichtigung einer Übermittlung Rz 1205512051: Eine zu Unrecht unterbliebene Datenübermittlungfehlerhafte Datenübermittlung (zB unrichtige Höhe der geleisteten Zahlung) ist von der übermittlungspflichtigen Organisation längstens innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung des Fehlers nachzuholen (durch eine§ 7 Abs. 2…
32.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung Rz 8207k: Schuldner der Abzugsteuer ist der Empfänger der Einkünfte. Der Schuldner der Einkünfte ist zum Steuerabzug verpflichtet und haftet für die Entrichtung. Auch bei einem zugewendeten geldwerten Vorteil besteht die Verpflichtung des Abzugsverpflichteten, die Abzugsteuer fristgerecht abzuführen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache b, adr, ort, vertreten durch vertr, adr, ort gegen den Bescheid des FA Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 23.11.2011, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum 1-3…
B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991) B.8.1. Änderung der Bemessungsgrundlage Rz 1100: § 8 NoVAG 1991 nimmt nur Bezug auf steuerpflichtige Lieferungen und erstreckt sich nur auf Lieferungen gemäß § 1 Z 1 und § 1 Z 4 NoVAG 1991. Änderungen des gemeinen Wertes…