Die folgenden Erlässe werden zur Verwaltungsvereinfachung im Sinne einer Erlassbereinigung durch gegenständlichen Erlass aufgehoben, da die darin vertretenen Auffassungen zur Auslegung des DBA-Deutschland vor dem Hintergrund der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland aus den jeweils genannten Gründen überholt sind: Der Regelungsinhalt des Erlasses des BMF…
…zu tun oder zu unterlassen. Wesentlich ist die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung bzw. vorrangig die Bereinigung strittiger oder zweifelhafter Rechte. Es können daher nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse, sondern auch solche Rechte vergleichsweise geregelt werden, die dem Grunde oder der Höhe…
Die folgenden Erlässe werden zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung aufgrund ihrer überholten Inhalte aufgehoben: (1) Der Erlass des BMF vom 2. Juni 1989, Z 05 0601/4-IV/5/89, AÖF 1989/185, betreffend die Weitergeltung übernommener Vollmachten bei Umwandlung einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft nach dem UmwG, ist…
…mit inländischer kuponauszahlender Stelle bezieht sich auf die Verordnung zur Durchführung der KESt-Entlastung in Bezug auf Auslandszinsen (BGBl. II Nr. 43/1998), die durch das Bundesgesetz betreffend die Bereinigung von vor dem 1. Jänner 2000 kundgemachten Bundesgesetzen und Verordnungen (Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz - 2. BRBG, BGBl…
…Der Vergleich hatte den Inhalt, Vergütungsansprüche aus einem zum Consultant Agreement vom 22.05.2003 abgeschlossenen undatierten "Side Agreement" zu bereinigen. Herrn ***A*** wurde bezugnehmend auf diesen Vergleich eine Summe von 2 Mio Euro auf sein persönliches Bankkonto in Singapur überwiesen. In einer am 21…
…undatierten Side Letter tatsächlich einen (Vergütungs-)Anspruch gegenüber ***D***. Dementsprechend ist jeglichen äußeren Umständen zu entnehmen, dass der Vertragspartner ***D*** (allfällige) Ansprüche bereinigen wollte. Die Korrespondenzen der damaligen anwaltlichen Vertretungen zur Verlängerung des Verjährungsverzichtes mit dem Betreff "***D*** Deutschland GmbH ./. ***A&A*** Consulting/***Bf1*** vertreten…
…VwGH 28.2.2007, 2006/16/0136). Wesentlich ist daher die unter beiderseitigem Nachgeben einverständliche neue Festlegung bzw. vorrangig die Bereinigung strittiger oder zweifelhafter Rechte. Es können daher nicht nur bereits bestehende strittige vertragliche Rechtsverhältnisse, sondern auch solche Rechte vergleichsweise geregelt werden, die dem Grunde…
…wurde festgehalten, dass beide über die in dieser Vereinbarung festgelegte Unterhaltszahlung hinaus wechselseitig auf weitere, allfällig bereits bestehende oder auch zukünftig entstehende gegenseitige Unterhaltsansprüche verzichten (Punkt III.). Eine Bereinigungswirkung liege hier jedenfalls vor. Eine Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion der Vereinbarung sei zu bejahen. Da in den §§…
…denn es sei auf wahren Regelungsinhalt abzustellen. Die Vereinbarung habe mangels Streit bzw. Ungewissheit keine Bereinigungswirkung. Bei einer Regelung nicht strittiger Rechte liege daher kein Vergleich vor. Der Erlass einer unstreitigen und unzweifelhaften Schuld oder die einseitige Anerkennung einer Forderung des anderen ohne beiderseitiges Nachgeben…
…samt Aufteilung des Verkaufserlöses sowie Zahlungen für Bausparverträge der Kinder, vereinbart. Das Finanzamt habe den Vertrag als Vergleich beurteilt, dessen Wesen durch ein beiderseitiges Nachgeben der Parteien sowie eine Bereinigungswirkung gekennzeichnet sei. Gegenständlich seien aber unstrittige Rechtsverhältnisse bloß deklarativ festgehalten worden, weshalb ein Ehepakt gem. …
…Rechtsgebühren § 33 TP 20 GebG RN 3). Der Vergleich schaffe einen neuen Rechtsgrund und wirke, soweit die Feststellung von der wahren Rechtslage abweiche "konstitutiv". Einwendungen gegen die bisherigen Forderungen könnten gegen die festgestellte Verbindlichkeit nicht mehr erhoben werden ('Bereinigungswirkung) (Koziol/ Weiser, Bürgerliches Recht, Band II…
Österreichisches Insolvenzrecht 70; Bartsch - Pollak[3] I KO 187), wenn einer Zuwendung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäftes also keine wirkliche Gegenleistung gegenübersteht, (Lehmann, Komm. zur KO und AO 237; Mentzel - Kuhn - Uhlenbruck, KO[9] 331). Entgelt ist jeder wirtschaftliche Vorteil, jedes eigenwirtschaftliche Interesse (Mentzel - Kuhn…
…Die gemäß § 55a EheG herbeigeführten Ehescheidung bleibt beiderseits freiwillig. Den in ihrem Gefolge aufgrund eines Vergleiches zur Bereinigung aller Ansprüche angefallenen Aufwendungen mangelt es daher an der gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 geforderten Zwangsläufigkeit. Eine weitere Untersuchung des für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen…
…hätten vorgeführt werden können; außerdem seien seitens der Bf. alle Schritte zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes unternommen worden und dadurch eine Bereinigung der Situation eingetreten. Das Hauptzollamt Wien änderte in seiner Berufungsvorentscheidung vom 25.1.2002, Zl.100/21702/25/97, zwar den ersten und…
…ist darauf abzustellen, ob die berufungsgegenständliche Vereinbarung dem vom § 33 TP 11 GebG erfassten Geschäftskreis zuzurechnen ist, oder ob sie eine bloße Scheidungs- bzw. Auflösungsfolgenvereinbarung darstellt, der eine vorbeugende Bereinigungs- und Klarstellungsfunktion zukommt (vgl. dazu Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, Band I, Rz 16 zu § 33…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft, vom 25. April 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 19. April 2002 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum 1-12/2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
…der o.a. rechtswirksame und vollstreckbare Vergleich zugrunde. Der Vergleich gehört gemäß § 1380 ABGB zu den zweiseitig verbindlichen Verträgen und wird nach ebendenselben Grundsätzen beurteilt. Aus der dem Vergleich inhärenten Bereinigungswirkung folgt, dass er einen neuen Rechtsgrund schafft, weshalb ihm konstitutive Wirkung zukommt, soweit er…
…88). Dies gilt auch dann, wenn eine vergleichsweise Bereinigung von Mängeleinreden (etwa in Höhe des Haftrücklasses) erfolgt. Da die gegenständlichen Umsatzsteuergutschriften laut Vorbringen der Bw vom 20. September 2010 zur Gänze aus der nach Eröffnung des Konkursverfahrens eingetretenen Uneinbringlichkeit der Forderungen der Bw resultieren, handelt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch R.B.G. Revisions- und Betriebsberatungsgesellschaft m.b.H., Steuerberatungskanzlei, 1040 Wien, Operngasse 23/19, vom 30. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 13. Mai 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
…ergibt, war Gegenstand dieser Vereinbarung zweifellos nicht bloß die Transferierung der in Punkt II Buchstabe b angeführten streitgegenständlichen Liegenschaft an die Bw. sondern darüber hinaus auch die Bereinigung anderer Ansprüche, ohne dass eine gegenseitige Zuordnung der von den Vertragsparteien jeweils zu erbringenden Leistungen bzw. die…