…in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergibt. Dabei kann der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden. Das Motiv des Geschenkgebers war, aus der Gesellschaft auszuscheiden und die eigenen Vorstellungen in der Geschäftsführung eines Unternehmens…
…in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergibt. Dabei kann der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden. Das Motiv des Geschenkgebers war, aus der Gesellschaft auszuscheiden und die eigenen Vorstellungen in der Geschäftsführung eines Unternehmens…
…L aus selbst getroffen hat, sodass die reale Existenz eines Geschäftspartners in K überhaupt zweifelhaft geblieben ist. Daneben ist das wesentlichste Merkmal einer Schenkung der Bereicherungswille beim Zuwendenden. Nach der Judikatur kann aber im geschäftlichen Verkehr der Bereicherungswille nicht vermutet werden, wenn eine objektiv unentgeltliche…
…von 33.610,03 als Bereicherung gelten. Über Vorhalt hat die Bw mit Schreiben vom 1. Februar 2011 zum Bereicherungswillen ihres Gatten im Zeitpunkt des Abschlusses der Lebensversicherung am 1. Jänner 1971 ergänzend ausgeführt: Die Bw habe zum Stichtag stundenweise in der Kanzlei ihres Gatten…
…eines auffallenden Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung, woraus sich die objektive Bereicherung ergibt, auch auf die Unentgeltlichkeit und Freigebigkeit der beabsichtigten Vermögensverschiebung und somit den subjektiven Bereicherungswillen schließen. Dies gilt insbesondere bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen (siehe zB VwGH 19.4.1995, 94/16/0258…
…würden, vorhanden sind. Dass seitens des Gesellschafters Ing. F.E. keineswegs ein Bereicherungswille betreffend die Mitgesellschafterin Stiftung vorliegt, sondern die Ausschüttungspolitik lediglich gewählt wurde, um aus dem operativen Bereich abfließende Beträge ausschließlich in Bereiche zu verlagern über die ein dreiköpfiges lebenserfahrenes Gremium zu entscheiden hat…
…in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergibt. Dabei kann der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden. Das Motiv des Geschenkgebers war, aus der Gesellschaft auszuscheiden und die eigenen Vorstellungen in der Geschäftsführung eines Unternehmens…
…Finanzamt der Bw teilweise dahingehend stattgegeben, dass die GrESt nur von 107/860 Anteilen in Höhe von 1.355,86 € berechnet wurde; im übrigen könne der Bereicherungswille bei Zuwendungen unter Angehörigen vermutet werden, weil Familienbande Gestaltungen nahe legen, zu denen gegenüber Fremden üblicherweise kein…
…Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 3 ErbStG zu prüfen, ob der Bereicherungswille des Erblassers durch seine Absicht, mit der entsprechenden Zuwendung dem Begünstigten den gesetzlichen Unterhalt zu sichern, ausgeschlossen wurde (VwGH 29.1.1996, 94/16/0064 u. 30.8.1995, 94/16/0034…
…Darin führte er ergänzend an, der Verzicht auf 50 % der Gegenleistung sei aus wirtschaftlichen Gründen und nicht aus einem Bereicherungswillen entstanden. Der Übernehmer sei auf Grund der wirtschaftlichen Situation gar nicht in der Lage gewesen die Gegenleistung von 50.000 S ab Beginn der Übernahme…
…Darin führte er ergänzend an, der Verzicht auf 50 % der Gegenleistung sei aus wirtschaftlichen Gründen und nicht aus einem Bereicherungswillen entstanden. Der Übernehmer sei auf Grund der wirtschaftlichen Situation gar nicht in der Lage gewesen die Gegenleistung von 50.000 S ab Beginn der Übernahme…
…Höhe von 99.800,-- S vorgeschrieben. Dagegen richtet sich die gegenständliche Berufung vom 30. September 1997, weil weder eine Unentgeltlichkeit noch ein Bereicherungswille bestanden hätten. Der Bw habe Kontakte zu HA geknüpft, welcher sich in Deutschland in erheblichem Umfang mit dem Handel mit Kunstgegenständen befasse…
…Kauf genommen wurde, zumal den Erblasser keinerlei Verpflichtung zur Absicherung des Unterhaltes des Berufungswerbers traf." Der Berufungswerber stellte daraufhin den Antrag auf Vorlage seines Rechtsmittels zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Gegen das Vorliegen eines Bereicherungswillens im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses spreche, dass C. B…
…gemäß § 303 BAO wiederaufgenommenen Verfahren wendet sich die Berufung. Die Bw bringt im Wesentlichen vor, dass der Bereicherungswille ausgeschlossen war, da der Erblasser die Einsetzung in der Absicht, mit der entsprechenden Zuwendung an die Bw den anständigen und angemessenen Unterhalt nach dessen Tode zu sichern…
…kann von der Abgabenbehörde nicht zu einem neuen Sachverhalt gemacht werden, der damit den Bereicherungswillen beweist. Eine Umgehung der Erbschafts-/Schenkungssteuerpflicht wäre bei Vertragseintritt durch die Mutter des Verstorbenen leicht möglich gewesen. Sie hätte sich selbst als Begünstigte eingesetzt - nicht die Mutter ihrer Enkelkinder als…
…ausgegangen werden könne, dass im Verhältnis zweier unabhängiger Vertragspartner (wie im obigen Fall) keine Leistungsverpflichtung ohne entsprechende Gegenleistung eingegangen werde, weshalb im geschäftlichen Verkehr im Gegensatz zu Zuwendungen unter Angehörigen ein Bereicherungswille von vornherein nicht zu vermuten sei. Dazu ist zu sagen, dass jede Schenkung…
…liegt darin, dass eine Schenkung im zivilrechtlichen Sinne nicht vorliege, da es weiters an einem Konsens zwischen den Vertragsparteien über den Abschluss eines Schenkungsvertrages und auch einem Bereicherungswillen gemangelt habe. Diesem Vorbringen kann sich auch der Berufungssenat anschließen, und zwar aus folgenden Gründen: Eine Schenkung…
…Die Bw bestreitet diesbezüglich in ihrem Rechtsmittel sinngemäß das Vorhandensein einer auch nur teilweisen Schenkungsabsicht. Der Bereicherungswille ist von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt und den Umständen des Einzelfalles zu erschließen. Wenn auch der Verkauf im Familienkreis stattgefunden hat - beim Verkäufer handelt es sich um…
…Der Bw bestreitet diesbezüglich in seinem Rechtsmittel sinngemäß das Vorhandensein einer auch nur teilweisen Schenkungsabsicht. Der Bereicherungswille ist von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt und den Umständen des Einzelfalles zu erschließen. Wenn auch der Verkauf im Familienkreis stattgefunden hat - beim Verkäufer handelt es sich um…
…Todfallskosten sowie die unbelegte Nebenspesen nicht als Nachlassverbindlichkeiten anerkannt wurden. Hinsichtlich der Versicherungserlöse führt die Berufung aus, dass diesbezüglich ein Bereicherungswille auf Seiten des Erblassers nicht vorgelegen sei. Dies sei aus nachstehenden Umständen zu erschließen: "Der Erblasser war zum Zeitpunkt des Abschlusses der beiden Versicherungen…