…Abgasbelästigung der örtlichen Wohnbevölkerung zu berücksichtigen sind. Zitat VwGH, aaO (Hervorhebung durch BFG): ""Aus § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. b EStG 1988 ergibt sich, daß der Gesetzgeber des EStG 1988 grundsätzlich für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - im öffentlichen Interesse - nicht den…
…der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 16.7.1996, Zl. 96/14/0002 ausgeführt, dass bei der Auslegung des Tatbestandmerkmales "Fahrtstrecke" auch öffentliche Interessen zu berücksichtigen sind. Nach dieser Entscheidung ist jene Strecke maßgeblich, deren Benutzung mit dem Kfz nach dem Urteil gerecht und billig…
…14.400,-- ATS beträgt). In der Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales gab der Bw. an, dass die kürzeste Strecke zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte 22 km betrage. Ein öffentliches Verkehrsmittel könne für diese Strecke nicht benützt werden, da zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende an mehr…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (vgl…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (vgl…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (vgl…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (vgl…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…die ein Arbeitnehmer vernünftigerweise wählt, wobei auch auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie auf die Vermeidung von Lärm und Abgasen im Wohngebiet Bedacht zu nehmen ist (Berücksichtigung öffentlicher Interessen). Überflüssige Umwege oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten bleiben dabei außer Betracht (VwGH…
…Bw. auf die Wahlmöglichkeit gemäß § 29 ErbStG vor Erlassung des Erbschaftssteuerbescheides aufmerksam zu machen. Die Vorschreibung der Erbschaftssteuer sei im konkreten Fall aber auch aus wirtschaftlichen Gründen - und durchaus bei Berücksichtigung öffentlicher Interessen - nicht nur nicht zweckentsprechend sondern geradezu kontraproduktiv. Die Bw. sei schwerst behindert…
…91/13/0143; VwGH 29.4.1965, 0605/64). 6.21.2a Beiträge zur Errichtung öffentlicher Wege, Aufschließungskosten Rz 2626: Aufschließungskosten (Beiträge zur Verkehrserschließung durch öffentliche Interessentenwege oder Ortsstraßen, Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, gesetzliche Beiträge zu Fußgängerzonen usw.) sowie Kosten von Schutzbauten (zB Hochwasserschutz…
…gesonderte (immaterielle) Wirtschaftsguteigenschaft nicht ausgeschlossen (VwGH 18.2.1999, 97/15/0015). Rz 578: Beiträge zur Errichtung öffentlicher Interessentenwege und Aufschließungsbeiträge für den Ausbau einer Ortsstraße zählen zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Dies gilt ebenso für solche Aufwendungen einer Gemeinde für die Errichtung…
…BAO ist innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei" beizumessen, der Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" meint das "öffentliche Anliegen an der Einhebung der Abgaben"…
…der Schutz des einzelnen Spielers sichergestellt werden. Zum Beispiel sollte die Veröffentlichungspflicht der Spielbedingungen durch den Konzessionär gemäß § 14 GSpG - vergleichbar Allgemeinen Geschäftsbedingungen - dem Bund die Wahrung öffentlicher Interessen und des Schutzes des Spielerpublikums ermöglichen (1067 BlgNR XVII. GP). Neben der Stärkung der ordnungspolitischen Aspekte…
…1a VStG) sind nicht nur die finanziellen, sondern sämtliche Aspekte der Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden Verletzung öffentlicher Interessen zu berücksichtigen. Neben der fiskalischen Seite - der Sicherung von Einnahmen - dienen die nach dem Wiener Parkometergesetz geführten Abgabenstrafverfahren im Besonderen auch der Durchsetzung der Parkraumbewirtschaftung…