…die Begehung der Tat dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde, dass Entscheidungsträger die nach den Umständen gebotene und zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen haben, insbesondere indem sie wesentliche technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur Verhinderung solcher Taten unterlassen haben. Abs. 4 Die Verantwortlichkeit eines Verbandes…
…am 17. März 2000 dem Betriebsprüfer FS übergeben, wobei sich H gegenüber dem Prüfer als Buchhalter der W GmbH vorstellte, ohne aber seine persönliche Verantwortlichkeit darzulegen oder eine Erklärung dergestalt abzugeben, dass die Selbstanzeige für seine Person erstattet werde (Siehe Aussage des Zeugen FS, Finanzstrafakt…
…Besonderheiten der Tatbestandsverwirklichung; das Ausmaß der Verantwortlichkeit der einzelnen Gesamtschuldner; Vorteile (Bereicherung), die aus den die Gesamtschuld auslösenden Gemeinsamkeiten geschöpft wurden (Ritz, BAO, 6. Auflage, § 6 Tz 8 und 10 jeweils mit Judikaturnachweisen). Die Beschwerdeführerin hat das Kinderbetreuungsgeld (samt Zuschüssen) für zweieinhalb Jahre, der Beschwerdeführer…
…Person als Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer einer Kapitalgesellschaft über ihre finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit noch nicht zuverlässig Auskunft geben kann (vgl. VwGH 20.9.2006, 2006/14/0046). Dies wird im vorliegenden Fall umso deutlicher, als auf der Voranmeldung 2/2007 der Name des Bf nicht einmal aufscheint…
…finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit für die Verwirklichung eines konkreten Finanzvergehens noch nicht zuverlässig Auskunft geben kann. Auch im Erkenntnis vom 27. Februar 2002, 2001/13/0207 führt der Verwaltungsgerichtshof aus, dass an dem schon aus dem Wortlaut des § 29 Abs. 5 FinStrG abzuleitenden Erfordernis der klaren Benennung…
…und Alleingeschäftsführer über ihre finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit für die Verwirklichung eines konkreten Finanzvergehens zuverlässig Auskunft geben kann. In dem angeführten Erkenntnis stellt der VwGH weiters fest, dass an dem schon aus dem Wortlaut des § 29 Abs. 5 FinStrG abzuleitenden Erfordernis der klaren Benennung jener physischen Person…
…finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit für die Verwirklichung eines konkreten Finanzvergehens noch nicht zuverlässig Auskunft geben kann. Auch im Erkenntnis vom 27. Februar 2002, 2001/13/0207 führt der Verwaltungsgerichtshof aus, dass an dem schon aus dem Wortlaut des § 29 Abs. 5 FinStrG abzuleitenden Erfordernis der klaren Benennung…
…und Alleingeschäftsführer über ihre finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit für die Verwirklichung eines konkreten Finanzvergehens zuverlässig Auskunft geben kann. In dem angeführten Erkenntnis stellt der VwGH weiters fest, dass an dem schon aus dem Wortlaut des § 29 Abs. 5 FinStrG abzuleitenden Erfordernis der klaren Benennung jener physischen Person…
…eines Finanzvergehens jeder in Betracht, der rechtlich oder faktisch die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt, sodass die Eigenschaft einer physischen Person als Alleingesellschafter und Alleingeschäftsführer über ihre finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit für die Verwirklichung eines konkreten Finanzvergehens noch nicht zuverlässig Auskunft geben kann. Dass dieses VwGH-Erkennntnis im…
…der Verband ***Bf2*** wurde schuldig erkannt, für durch einen Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm § 28a FinStrG zu Gunsten des Verbandes und unter Verletzung den Verband treffender Verpflichtungen begangen Finanzvergehen verantwortlich zu sein (I.). Somit sei eine Verantwortlichkeit des Verbandes gem…
…ist. Der erkennende Beschwerdesenat wolle diese Bestimmung beim Verfassungsgerichtshof anfechten. 3. Verbandsverantwortlichkeit kein Strafrecht Unter diesem Punkt wird im Ergebnis ausgeführt, es sei absurd, Verbände deswegen strafrechtlich zu belangen, weil keine Einzelperson individuelle strafrechtliche Verantwortung hat. Das angefochtene Erkenntnis würde keine konkreten Verhalten darstellen, die…
…wenn auch er der Person, für die er bestimmt ist, nicht wirksam bekannt gegeben (zugestellt) worden wäre, bzw. wenn es sich dabei um einen Nichtbescheid handelte. Es ist somit im Hinblick auf die konkreten Berufungseinwendungen strikt zwischen inhaltlicher Rechtswidrigkeit und Rechtsunwirksamkeit von Bescheiden zu differenzieren…
…als der Vorteil aus der im Fremdvergleich zu gering bezahlten Miete. Zu diesem pauschalen Beschwerdevorbringen ist seitens des erkennenden Senates auszuführen, dass dieses weder durch konkrete Benennung noch durch zeitraum- und betragsmäßige Konkretisierung bzw. durch belegmäßigen Nachweis der behaupteten privat getragen Erhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen nachgewiesen…
…R der Referentin schließlich mit, dass die entscheidungsgegenständliche Haftungsberufung aufrecht gehalten werde. Mit Schriftsatz vom 12. Mai 2004 wurde dem Bw. deshalb die bereits seinem Vertreter geschilderte Fakten- und Beweislage nochmals ausführlich schriftlich dargelegt. Einleitend wurde zur Kenntnis gebracht, dass infolge des konkreten Berufungsvorbringens grundsätzlich…
…Einsehen der Databox durch den FinanzOnline-Teilnehmer, beispielsweise durch Öffnen, Lesen oder Ausdrucken eines Bescheides kommt es nicht an. Die Entscheidung und auch die Verantwortlichkeit dessen, ob das Finanzamt seine Zustellungen grundsätzlich postalisch oder elektronisch via FinanzOnline vornimmt, liegt in der Sphäre des/der Abgabepflichtigen…
…mwN). Die Frage, ob ein konkretes Kontrollsystem eines bestimmten Unternehmens ausreichend wirksam gewesen ist, betrifft nur den Einzelfall und stellt als solche keine grundsätzliche Rechtsfrage dar. Kontrollsysteme gleichen einander in der Regel nicht und unterliegen daher einer einzelfallbezogenen Beurteilung durch das Verwaltungsgericht. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher…
…rechtswidrigen und schuldhaften) Straftaten eines Entscheidungsträgers die namentliche Benennung des die konkrete Anlasstat setzenden Entscheidungsträgers erforderlich machen wird (vgl. etwa Fellner, FinStrG 6 , § 28a Anm 23, bzw. Leitner/Toifl/Brandl, Österreichisches Finanzstrafrecht 3 , 255 f). Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art…
…mwN). Die Frage, ob ein konkretes Kontrollsystem eines bestimmten Unternehmens ausreichend wirksam gewesen ist, betrifft nur den Einzelfall und stellt als solche keine grundsätzliche Rechtsfrage dar. Kontrollsysteme gleichen einander in der Regel nicht und unterliegen daher einer einzelfallbezogenen Beurteilung durch das Verwaltungsgericht. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher…
…Bestimmung vorliege, sei von der Komplexität des Falles abhängig. Es sei aber davon auszugehen, dass eine solche Säumigkeit jedenfalls nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Setzung der konkreten Verfahrenshandlung nach der Lage des Falles erstmals möglich wäre, gegeben…
…2013 sei schlussendlich das Ansuchen auf Baubewilligung durch die Bf gestellt worden. Zu diesem Zeitpunkt habe es noch keine konkreten Kaufinteressenten gegeben. Das Projekt selbst - dieses sei von Beginn an als Anlegerprojekt konzipiert gewesen - sei in der Folge einer Vielzahl von Interessenten angeboten worden (s…