…bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage ausreichend mitwirkt. Es ist daher festzustellen, dass die bereits im bisherigen Abgabenverfahren durch Schätzung ermittelten Werte, welche sich an den der Zollbehörde bekannten Erfahrungswerten für gleiche Waren mit Ursprung an den an Österreich angrenzenden östlichen Nachbarländern im annähernden Zeitpunkt der…
…keine Einnahmen erhalten hat. Folgte man nämlich der Argumentation der belangten Behörde, dass der Einsatz von FPPs zur Spielteilnahme als vermögenswerte Leistung Teil der Bemessungsgrundlage ist, während ihr Erwerb im Rahmen der Spielteilnahmen aber keine Berücksichtigung finden können soll, erfolgt eine Besteuerung, obwohl die Beschwerdeführerin…
…eine Teilnahme erfolgte und somit die "Teilnahme vom Inland aus" besteuert. Als Bemessungsgrundlage werden die Wetteinsätze der in Österreich registrierten Teilnehmer mit einer inländischen Wohnanschrift, die von der Abgabenschulderin bekannt gegeben worden sind, herangezogen. Gemäß § 166 BAO kommt im Abgabenverfahren alles als Beweismittel in Betracht…
…des "Users" mit einer inländischen Wohnanschrift als auch die Zuordnung der Wette zu einer "inländischen IP-Adresse" ein Indiz dafür sind, dass sich der Wettteilnehmer dabei im Inland befunden hat. Für die Bemessungsgrundlage wurden die Teilnahmen von Usern, welche mit einer inländischen Wohnanschrift registriert sind…
…eine Teilnahme erfolgte und somit die "Teilnahme vom Inland aus" besteuert. Als Bemessungsgrundlage werden die Wetteinsätze der in Österreich registrierten Teilnehmer mit einer inländischen Wohnanschrift, die von der Abgabenschulderin bekannt gegeben worden sind, herangezogen. Gemäß § 166 BAO kommt im Abgabenverfahren alles als Beweismittel in Betracht…
…des "Users" mit einer inländischen Wohnanschrift als auch die Zuordnung der Wette zu einer "inländischen IP-Adresse" ein Indiz dafür sind, dass sich der Wettteilnehmer dabei im Inland befunden hat. Für die Bemessungsgrundlage wurden die Teilnahmen von Usern, welche mit einer inländischen Wohnanschrift registriert sind…
…Bescheid vom 21. Februar 2006 allerdings an der ausdrücklichen Angabe der Art und Höhe der Abgabe, dem Zeitpunkt der Fälligkeit und der Bemessungsgrundlage im Spruch. Es fehlt dem in Frage stehenden Bescheid also am offensichtlichen Leistungsgebot. Es stellt sich daher die Frage, um was für…
…neben zahlreichen formellen Mängeln auch materielle Mängel wie nicht erklärte Einnahmen aufweisen, sodass die sachliche Richtigkeit in Zweifel gezogen werden könne und die Bemessungsgrundlage im Schätzungswege zu ermitteln sei. Dabei wurde auch festgestellt, dass in der vom Beschuldigten abgegebenen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2007 von…
…die Vorfrage darstellt, wird nicht verändert, weder rechtsgestaltend, noch mittels Feststellung deklarativ festgelegt: Es bleibt so "wie es ist" (siehe auch Stoll, Vorfragenbeurteilung im Abgabenverfahren, Bindung der Abgabenbehörden an Entscheidungen anderer Behörden und an Entscheidungen der Gerichte, ÖStZ 1967, 7). Die Frage, ob die Verjährungsfrist…
…"Abgabenverfahren" Pkt. 3.4). Auch für den Unabhängigen Finanzsenat reichten die angefochtenen Bescheide (sogar in Kombination mit dem Akteninhalt) in keiner Weise aus, die Festsetzungen des Finanzamtes nachzuvollziehen. So wurde beispielsweise die Bemessungsgrundlage im Bericht nur gesamthaft für alle drei berufungsgegenständlichen Jahre in einem Betrag…
…den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (siehe dazu VwGH 21.8.2014, 2011/17/0019, zur Vorgängerbestimmung § 289 BAO). Dem Beschwerdevorbringen war, was die Tonnage (Masse als Bemessungsgrundlage im Sinne von § 5 ALSAG) betrifft, stattzugeben. Das Zollamt hat, ohne dass berechtigte Zweifel bestehen…
…das vom Finanzamt vorgebrachte Argument der Prüfung der USt-Abfuhr auf Ebene der Leistungsempfänger überwiegend ins Leere (abgesehen davon, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung des Leistungsempfängers ohnedies im Abgabenverfahren des Leistungsempfängers und nicht in jenem von der Bf. verfahrensgegenständlich ist. …" Mit Schreiben des Bundesfinanzgerichts vom 31…
…164). Die Rechtsordnung misst damit der Beweiskraft von Beweismitteln, die zu einer strafgerichtlichen Verurteilung führen, besondere Bedeutung bei, weil anders als im Abgabenverfahren, wo die größte Wahrscheinlichkeit genügt, hier die volle Überzeugung der Strafbehörde gegeben sein muss. Es ist daher davon auszugehen, dass in den…
…8.1.2013 erhoben wurden, verwiesen. Im Beschwerdefall wäre also selbst eine solche unzulässige Abänderung des Bescheidspruches unter Heranziehung der Begründung nicht möglich. Weiters ist auch die Angabe der Bemessungsgrundlage im Spruch (75 Kilowatt) nicht auf das Fahrzeug der Beschwerdeführerin bezogen, denn letzteres hat eine…
…wird in der Regel nur im Schätzwege zu ermitteln. So auch im vorliegenden Fall. Eine Schätzung ist nicht zulässig, da eine Schätzung der Bemessungsgrundlage nur ausnahmsweise für jene Fälle vorgesehen sei, in denen der Abgabepflichtige hinter seinen Mitwirkungspflichten im Abgabenverfahren zurückbleibe oder die Ermittlung ausnahmsweise…
…Nebenansprüchen insbesondere a) die Abgabenerhöhungen, b) der Verspätungszuschlag, die Anspruchszinsen, die Beschwerdezinsen und die Umsatzsteuerzinsen, c) die im Abgabenverfahren auflaufenden Kosten und die in diesem Verfahren festgesetzten Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen, Verwaltungskostenbeiträge sowie die Kosten der Ersatzvornahme, d) die Nebengebühren der Abgaben, wie die Stundungszinsen…
…Beschwerde beantragt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I. (teilweise Stattgabe) Rechtsgrundlagen Kommunalsteuer Gemäß § 9 KommStG 1993 beträgt die Steuer 3% der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht 1.460 Euro, wird von ihr 1.095 Euro abgezogen. Gemäß § 11 Abs…
…werden müssen." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Zu Spruchpunkt I. (teilweise Stattgabe) Rechtsgrundlagen Kommunalsteuer Gemäß § 9 KommStG 1993 beträgt die Steuer 3% der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht 1.460 Euro, wird von ihr 1.095 Euro abgezogen. Gemäß § 11 Abs…
…in der Regel nur im Schätzwege zu ermitteln. So auch im vorliegenden Fall. Eine Schätzung ist nicht zulässig, da eine Schätzung der Bemessungsgrundlage nur ausnahmsweise für jene Fälle vorgesehen sei, in denen der Abgabepflichtige hinter seinen Mitwirkungspflichten im Abgabenverfahren zurückbleibe oder die Ermittlung ausnahmsweise aus…
…wird in der Regel nur im Schätzwege zu ermitteln. So auch im vorliegenden Fall. Eine Schätzung ist nicht zulässig, da eine Schätzung der Bemessungsgrundlage nur ausnahmsweise für jene Fälle vorgesehen sei, in denen der Abgabepflichtige hinter seinen Mitwirkungspflichten im Abgabenverfahren zurückbleibe oder die Ermittlung ausnahmsweise…