…Juli 2008 offen gelegt wurde. Solcherart ergibt sich für die K GmbH & Co KG eine Geldbuße wie folgt: Der vom Gesetzgeber angedrohte Strafrahmen beträgt bis zu € 25.707,47 (UVZ) x 2 = € 51.414,94 + € 11.371,76 (Lohnabgaben) : 2 =…
…langen Tatzeitraum. Bei der Bemessung der Geldbuße für die X GmbH wertete der Spruchsenat als mildernd deren finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit und die erwähnte Schadensgutmachung, als erschwerend einen langen Tatzeitraum. Gegen die Straferkenntnisse hat der Amtsbeauftragte innerhalb offener Frist jeweils hinsichtlich der Strafhöhe Berufung erhoben und dabei…
…29) belangt wird. Zur Bemessung der Strafe bzw. der Geldbuße ist auszuführen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Geldstrafe die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und…
…1 lit. a FinStrG begangen hatte, und mit einer Verbandsgeldbuße von € 3.400,00 belegt worden; die Geldbuße wurde in Raten in der Zeit vom 17. Jänner 2012 bis 30. Juli 2013 entrichtet (Abfrage Strafkonto yyyy3). 16.3.2. Mit Strafverfügung des Finanzamtes Lilienfeld…
…Höpfel/Ratz, WK2 VbVG § 12 Rz 3). Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind solcherart bei der Ausmessung der Geldbuße die Erschwerungs- und Milderungsgründe, unter anderem demonstrativ aufgezählt in § 5 Abs. 2 und 3 VbVG, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen…
…1 FinStrG begangen hat, weshalb der D-GmbH, FNd, als Rechtsnachfolgerin im Sinne des § 10 VbVG der C-GmbH, FNc, gemäß §§ 28a Abs. 2, 34 Abs. 4 iVm § 21 Abs. 1 und 2 eine Geldbuße in Höhe von € 12.000,00 (in Worten: Euro…
…2 Abs. 1 VbVG iVm § 28a FinStrG zugunsten des Verbandes und unter Verletzung der den Verband treffenden abgabenrechtlichen Pflichten die oben beschriebenen fahrlässigen Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen hat. 17. Zur Bemessung der Strafe betreffend den Erstbeschuldigten ist auszuführen: Gemäß § 23 Abs. 1…
…wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist über ihn eine Verbandsgeldbuße zu verhängen (§ 4 Abs. 1 VbVG). Gemäß § 5 Abs. 1 VbVG sind bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße Erschwerungs…
…eine Geldbuße - neben den übrigen Strafzumessungsgründen, soweit diese nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind bzw. die Aspekte nicht bereits in die Abhängigkeit der Strafe von der Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge Eingang gefunden haben - umso geringer zu bemessen ist, wenn der Verband nach der Tat…
…die Verbindlichkeiten abzudecken. Bei der Bemessung der Geldstrafe und der Geldbuße ist auch auf die nunmehr hervorgekommenen wirtschaftlichen Gegebenheiten, insbesondere die finanziellen Verhältnisse Bedacht zu nehmen. Ebenso ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Spruchsenat offenkundig von einem deliktstypischen Unrechtsgehalt der Taten des Beschuldigten und des…
…sie nicht schon die Höhe der angedrohten Geldbuße bestimmen, gegeneinander abzuwägen. (2) Die Anzahl ist insbesondere umso höher zu bemessen, 1. je größer die Schädigung oder Gefährdung ist, für die der Verband verantwortlich ist; 2. je höher der aus der Straftat vom Verband erlangte Vorteil…
…Bemessung der Verbandsgeldbuße der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG zu berücksichtigen. Damit soll insbesondere in jenen Fällen eine mildere Bemessung der Geldbuße ermöglicht werden, in denen eine natürliche Person aufgrund ihrer Doppelstellung als Entscheidungsträger und Eigentümer Gefahr läuft, zunächst als Täter der…
…besitzt, und einer gleichzeitigen Verhängung einer damit im Zusammenhang stehenden Geldbuße über den belangten Verband nicht auf der Ebene eines Strafausschließungsgrundes, sondern im Bereich der Strafbemessung zu berücksichtigen (siehe unten), indem gemäß § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG die Verbandsgeldbuße insbesondere geringer zu bemessen ist…
…wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist über ihn eine Verbandsgeldbuße zu verhängen (§ 4 Abs. 1 VbVG). Gemäß § 5 Abs. 1 VbVG sind bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße Erschwerungs…
…umschriebenen Finanzstraftaten durch den Beschuldigten begangen wurden und diesbezüglich eine entsprechende finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des belangten Verbandes besteht. Der Berufungssenat hat daher bei der Bemessung der Strafe bzw. der Geldbuße auch grundsätzlich von den in der Tatumschreibung genannten Verkürzungsbeträgen auszugehen (siehe bereits z.B. VwGH 29…
…zu Gunsten der R GmbH begangen hat und damit abgabenrechtliche Pflichten des belangten Verbandes verletzt hat] (§ 3 Abs. 1 Z 1 und 2 VbVG). Bei der Bemessung der Geldbuße wertete der Erstsenat mildernd den Umstand, dass über den Verband noch niemals eine Geldbuße verhängt worden…
…die sich der Vorsatz des Täters bezieht. […] § 5 Abs. 3 Z. 5 VbVG: Die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn der Verband wesentliche Schritte zur zukünftigen Verhinderung ähnlicher Taten unternommen hat. Hinsichtlich der Ausmessung der über den Verband zu verhängenden Geldbuße sind gemäß…
…wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Ist ein Verband für eine Straftat verantwortlich, so ist über ihn eine Verbandsgeldbuße zu verhängen (§ 4 Abs. 1 VbVG). Gemäß § 5 Abs. 1 VbVG sind bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße Erschwerungs…
…jenen Fällen eine mildere Bemessung der Geldbuße ermöglicht, in denen eine natürliche Person aufgrund ihrer Doppelstellung als Entscheidungsträger und Eigentümer Gefahr läuft, zunächst als Täter der (die Verantwortlichkeit des Verbandes auslösenden) Straftat bestraft und dann nochmals indirekt durch die Verhängung einer Geldbuße sanktioniert zu werden…
…höher zu bemessen; 1. je größer die Schädigung oder Gefährdung ist, für die der Verband verantwortlich ist. 2. je höher der aus der Straftat vom Verband erlangte Vorteil ist; 3. je mehr gesetzwidriges von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Abs. 3: Die Geldbuße ist insbesondere…