12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988) 12.1 Allgemeines Rz 814: Außergewöhnliche Belastungen sind bei Ermittlung des Einkommens unter bestimmten Voraussetzungen abzuziehen. Der Abzug erfolgt nach Berücksichtigung des bereits um die Sonderausgaben geminderten Gesamtbetrags der Einkünfte. Rz 815: Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen setzt…
12.8 ABC der außergewöhnlichen Belastungen 12.8.1 Adoption Rz 885: Kosten der Adoption eines Kindes sind in Hinokblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (VwGH 06.06.2011, 2007/13/0150).
…Taxikosten, § 4 betr. Hilfsmittel und Heilbehandlung; siehe dazu Rz 850 f). Mehraufwendungen für Krankendiätverpflegung sind in diesem Fall ebenfalls stets in Höhe der Pauschalbeträge des § 2 der Verordnung des BMF über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 idgF, anzusetzen. Werden an Stelle der Pauschbeträge nach…
…in Anspruch genommen hatte. Am 04.03.2026 stellte die Bf. einen Vorlageantrag, in dem sie die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen iHv. EUR 5.511,34 begehrte. Nach einem Vorhalteverfahren wurden Unterlagen durch die Bf. übermittelt. Im Vorlagebericht beantragte die belangte Behörde die Abweisung der…
…2020 vom 20.7.2021 (antragslose Arbeitnehmerveranlagung) wurde eine Gutschrift von 244 € angesetzt. Es wurden tatsächliche Kosten aus der eigenen Behinderung von 687 € als ag Belastung angesetzt. Am 23.12.2024 brachte die Bf ihre Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2020 ein. Sie gab an…
…Abs 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer ist Pensionist und beantragte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2024 folgende außergewöhnliche Belastungen: Pauschbetrag für einen Grad der Behinderung von 30%, Pauschbetrag wegen Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel - Pauschbetrag für Diätverpflegung sowie zusätzliche…
…(Beschwerdeführerin bzw. Bf.) gab in ihrer beim Finanzamt Österreich (FA) elektronisch eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2024 unter der Position "Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung" einen Grad der Behinderung von 60 % sowie den ganzjährigen Bezug von Pflegegeld an. In diesem Zusammenhang beantragte sie zum einen den pauschalen…
…Neben 2 gehaltsauszahlenden Stellen beantragte er ein Pendlerpauschale i.H.v. € 2.337,00, einem Pendlereuro i.H.v. € 100,85 und außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt-Krankheitskosten i.H.v. € 10.971,79. Begründend führte er aus, er habe versäumt die Pendlerpauschale…
…abzugsfähigen Krankheitskosten dar. Ausgaben für alternative Produkte, Nahrungsergänzungsmittel aller Art, Hautpflegeprodukte etc. stellen eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit u. Notwendigkeit durch ärztliche Verordnung nachgewiesen wird. Als Kosten der Heilbehandlung (ohne Abzug eines Selbstbehaltes) sind jene Aufwendungen zu verstehen, die zur…
…ersten Bescheides vom 01.07.2025 und der Beschwerde vom 07.07.2025 gegen den Bescheid vom 01.07.2025 sollte eine neue Berechnung der Kosten der außergewöhnlichen Belastung ohne Selbstbehalt durchgeführt werden. Es geht aus dem Schreiben vom 08.10.2025 nicht eindeutig hervor…
…Verfahrensgang In seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 begehrte der Beschwerdeführer als außergewöhnliche Belastung bei Behinderung unter Angabe eines Grades der Behinderung von 90% sowie eines Pflegegeldbezuges für das ganze Jahr und der Angabe eines Behinderten KFZ zusätzliche Kosten (KZ 476) in Höhe von Euro…
…in den zugrunde gelegten Unterlagen diagnostizierten Gesundheitsschädigungen erreichen keinen Grad der Behinderung: Ein anhaltender Impfschaden ist aus internistischer Sicht nicht objektivierbar." Die Abgabepflichtige beantragte 2023 Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt in Höhe von € 3.077,92 sowie Katastrophenschäden (offensichtlich gemeint waren zusätzliche Kosten…
…00 auf EUR 442,00). Es wurden außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt in Höhe von EUR 3.664,00 (abzüglich eines Selbstbehaltes in identer Höhe) sowie tatsächliche Kosten aus eigener Behinderung (ohne Selbstbehalt) in Höhe von EUR 812,04 berücksichtigt. Begründend wurde betreffend die Kosten für…
…vom 9. Jänner 2025 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2023 abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt (996,00 €). In der gesonderten Begründung wurde hierzu ausgeführt, dass für die Anerkennung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung erforderlich sei, dass nachweislich eine Krankheit vorliege, die Behandlung…
…Verfahrensgang Die Bf. machte in ihrer elektronisch am 24.02.2023 eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 außergewöhnliche Belastungen aufgrund einer eigenen Behinderung in Höhe von insgesamt 16.262,07 Euro (Krankheitskosten ohne Selbstbehalt) geltend. Weiters wurde die Gewährung des Freibetrages bei eigener…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 9. Mai 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 2. Mai 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Der Vorlageantrag vom 13. August 2025 wird zurückgewiesen. Gegen…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die mit Arbeitnehmerveranlagung unter der Kennzahl (KZ) 476 (zusätzliche Kosten - ohne Selbstbehalt) geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen (agB) iHv 3.061,10 Euro wurden zunächst nicht berücksichtigt. Im Rechtsmittelverfahren anerkannte die Abgabenbehörde nach durchgeführtem Vorhalteverfahren 1.597,46…
…Verfahrensgang In diesem Verfahren geht es um die Nichtanerkennung von außergewöhnlichen Belastungen ohne Selbstbehalt für einen Aufenthalt in einer Gesundheitseinrichtung ("Gesundheitswoche") und eines Fitnessabonnements. Der Beschwerdeführer (im Folgenden "Bf.") brachte seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 am 29.02.2024 elektronisch mittels FinanzOnline beim Finanzamt…
…zur Ansicht, dass die Zwangsläufigkeit im betreffenden Jahr nicht als erwiesen angenommen werden kann und die Kosten für den Aufenthalt daher - wie von der belangten Behörde zutreffend vorgenommen - schon dem Grunde nach nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können. 3.2. Therapiemaßnahmen (***Behandlung-Etablissmentbez*** ***Behandlungsort…
…00 € fest. Die geltend gemachten Frei- und Pauschbeträge wurden berücksichtig. Von den bekannt gegeben außergewöhnlichen Belastungen wurden 1.373,80 € (eigene) und 1.658,62 € (Ehefrau) berücksichtigt. Ein Betrag iHv 1.871,65 € wurde als Krankheitskosten mit Selbstbehalt berücksichtigt, weil kein…