…und könne daher die Steuerschuld nur in Raten zahlen. Die Höhe der Monatsraten würde je 570,59 € betragen. Mit Bescheid vom 13. April 2011 wies die Abgabenbehörde erster Instanz das Zahlungserleichterungsansuchen mit dem Hinweis ab, dass die angebotenen Raten im Verhältnis zur Höhe des…
…zumal ein dort ausdrücklich vorgesehener Antrag des Abgabepflichtigen nicht vorliegt; im Übrigen wird in diesem Zusammenhang auch auf UFS vom 18.5.2007, RV/0530-I/05, zur erhöhten Behauptungs- und Beweispflicht des Antragstellers verwiesen.) Es war sohin über die gegenständliche Beschwerde spruchgemäß zu entscheiden…
…Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Gebäudes -, auf die der Beschwerdeführer die von ihm beantragte Wiederaufnahme stützt, ihm zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits bekannt waren. Mit seinem Vorbringen gelingt es dem Beschwerdeführer - den als Wiederaufnahmewerber die Behauptungs- und Beweispflicht hinsichtlich des Vorliegens des Wiederaufnahmegrundes trifft (vgl…
…Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber. Ihm obliegt es im Sinne seiner Mitwirkungspflicht einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf welche die Nachsicht gestützt werden kann. Für die Beurteilung des Nachsichtsansuchens ist Ihre wirtschaftliche Lage…
…das Finanzamt mit Bescheid vom 20.11.2002 ab. Das Finanzamt verneinte das Vorliegen einer Unbilligkeit der Einhebung und hielt dem Berufungswerber eine Verletzung der ihm im Verfahren gemäß § 237 BAO obliegenden qualifizierten Behauptungs- und Beweispflicht vor. Weder die Höhe der ihm zur Verfügung stehenden…
…arbeitslos sei und Notstandshilfe beziehe und den bestehenden Abgabenrückstand nicht unter einem ausgleichen könne. Alleine dieses Vorbringen weist bereits auf eine höchste Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben hin. Zudem hat der Bf. nicht einmal den Versuch unternommen, diese seine auferlegte Beweispflicht hinsichtlich des Nichtvorliegens der…
…abzuleiten, dass bei einem derartigen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (vgl. VwGH Ro 2016/15/0036, 29.03.2017). Der Antragsteller ist behauptungs- und beweispflichtig für das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes (vgl…
…sprechen würden, sei daher, dass solche Gründe vom Antragsteller geltend gemacht würden. Das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweispflicht liege naturgemäß beim Nachsichtswerber. Seine Sache sei es, einwandfrei und unter Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf welche die Nachsicht gestützt werden könne. Der…
…dass der Abgabengläubiger im gleichen Ausmaß wie alle anderen Gläubiger befriedigt worden ist. Der Beschwerdeführer ist seiner Behauptungs- und Beweispflicht in Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgebot somit nicht nachgekommen. Was die angebotenen Beweise des Beschwerdeführers anlangt, ist darauf hinzuweisen, dass seit Erlassen des Haftungsbescheides am 23…
…dass der Abgabengläubiger im gleichen Ausmaß wie alle anderen Gläubiger befriedigt worden ist. Der Beschwerdeführer ist seiner Behauptungs- und Beweispflicht in Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgebot somit nicht nachgekommen. Was die angebotenen Beweise des Beschwerdeführers anlangt, ist darauf hinzuweisen, dass seit Erlassen des Haftungsbescheides am 23…
…der Sachverhaltsermittlung gegenüber der parteiinitiativen Behauptungs- und Beweispflicht des Begünstigungswerbers unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Offenlegung der Verhältnisse in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen und glaubhaft zu machen…
…dass der Abgabengläubiger im gleichen Ausmaß wie alle anderen Gläubiger befriedigt worden ist. Der Beschwerdeführer ist seiner Behauptungs- und Beweispflicht in Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgebot somit nicht nachgekommen. Was die angebotenen Beweise des Beschwerdeführers anlangt, ist darauf hinzuweisen, dass seit Erlassen des Haftungsbescheides am 23…
…dass der Abgabengläubiger im gleichen Ausmaß wie alle anderen Gläubiger befriedigt worden ist. Der Beschwerdeführer ist seiner Behauptungs- und Beweispflicht in Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgebot somit nicht nachgekommen. Was die angebotenen Beweise des Beschwerdeführers anlangt, ist darauf hinzuweisen, dass seit Erlassen des Haftungsbescheides am 23…
…Ritz, BAO-Handbuch, Wien 2002, S. 246 und die dort zit. Jud. und Lit.). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist im Falle eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens der Wiederaufnahmswerber behauptungs- und beweispflichtig für das Vorliegen das Wiederaufnahmsgrundes (vgl. die bei Ritz, a.a.O., …
…Die Beweispflicht des Bf., der einen dauernden Standort im Ausland behauptet, muss nicht durch Zeugenaussagen untermauert werden, sondern ergibt sich schon aus dem Gesetz. Die Formulierung "durch ausländische Tätigkeiten erzielt" ist irreführend, da - wie bereits ausgeführt wurde - die Aufteilung in- und ausländische Einkünfte nur anhand…
…sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Berufungswerbers markant bessern würden, sodass - entgegen der derzeitigen Lage - eine Einhebung der rückgeforderten Beträge möglich würde. Dazu wird darauf aufmerksam gemacht, dass den Antragsteller im Nachsichtsverfahren eine erhöhte Mitwirkungspflicht trifft und das Schwergewicht der Behauptungs- und Beweispflicht bei ihm liegt…
…abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Den Wiederaufnahmswerber trifft die Behauptungs- und Beweispflicht für das Vorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes (Ritz, a.a.O., § 303 Tz 32). Der Bw hat, wie das oben wiedergegebene Verwaltungsgeschehen zeigt, wiederholt verschiedene Organwalter der Finanzverwaltung des Amtsmissbrauchs bezichtigt…
…Vorbringen im Wiederaufnahmeantrag, welchen gesetzlichen Wiederaufnahmegrund sie als verwirklicht ansieht, was also "Sache" des Wiederaufnahmeverfahrens ist. Die Behauptungs- und Beweispflicht liegt in diesem Verfahren beim Antragsteller. Die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens dient nicht dazu, die Rechtskraft von Bescheiden zu durchbrechen, um vergessene Verfahrensschritte…
…Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens bestanden haben, dem Antragsteller aber erst nach Abschluss dieses Verfahrens bekannt wurden. Eine neue rechtliche Würdigung eines bekannten Sachverhaltes vermittelt dagegen keine Berechtigung zur Wiederaufnahme von Verfahren nach dem Neuerungstatbestand. Die Behauptungs- und Beweispflicht liegt in einem solchen Verfahren beim Antragsteller…
…auf Antrag einen begründeten Antrag des Steuerpflichtigen voraussetzt. Die Begründungs- und Beweispflicht für das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die WA liegt im Falle einer WA von Amts wegen bei der Abgabenbehörde, bei Stellung eines WA-Antrages trifft den Antragsteller die Behauptungs- und Beweislast (vgl…