…e EStG gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird. Der Fahrtaufwand ist demnach der Höhe nach eingeschränkt mit dem höchsten Pendlerpauschale, das heißt im vorliegenden Fall von Jänner bis Juni 2008 mit € 2.931 und von Juli bis Dezember 2008 3.372…
…der Beschwerde Familienheimfahrten am Wochenende betreffen würden, folglich dessen sie im Sinn des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 mit dem höchsten Pendlerpauschale iSd § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d EStG 1988 beschränkt gewesen wären. Auf das Fehlen einer bisher noch…
…für Familienheimfahrten nur der Höhe nach eingeschränkt und zwar erfolgte die Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale. Das höchste Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6c EStG betrug im Jahre 1999 ATS 28.800,-jährlich. In den Jahren 2000 und 2001 betrug das höchste Pendlerpauschale gemäß …
…gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird. Die diesbezüglichen Fahrtkosten sind also keine Reisekosten iSd § 16 Abs. 1 Z 9 oder § 4 Abs. 5. Die Höhe der absetzbaren Kosten ist durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e mit dem höchsten Pendlerpauschale gemäß…
…Steuerpflichtigen ein Mehraufwand trifft und die durch § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG 1988 gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird (Jakom/Ebner EStG, 2025, § 16 Rz 56). Von einer doppelten Haushaltsführung wird gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt…
…Bf. abzuändern und im Rahmen der Werbungskosten ein Aufwand von 3.672,00 Euro anzusetzen. Nur am Rande sei angeführt, dass diese gesetzliche Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Kosten für Familienheimfahrten mit dem höchsten Pendlerpauschale auf keine Bedenken stößt. So wurde vom VwGH schon wiederholt festgehalten…
…2 lit e gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird (vgl. Jakom/Ebner EStG17, § 16 Rz 56). Der Familienwohnsitz ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehepartner oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher…
…nur insoweit, als den Steuerpflichtigen ein Mehraufwand trifft und die durch § 20 Abs. 1 Z. 2 lit e EStG 1988 gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird. Die diesbezüglichen Fahrtkosten sind also keine Reisekosten iSd § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 oder §…
…1 Z. 2 lit. e EStG 1988 gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird). Im Einkommensteuerkommentar Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn § 16 Rz. 201 wird zur Voraussetzung der steuerlichen Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ausgeführt: Unterhält der Steuerpflichtige neben seinem primären Wohnsitz (Familienwohnsitz) einen zweiten…
…die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen, und nur insoweit, als den Steuerpflichtigen ein Mehraufwand trifft und die durch § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird (Jakom/Ebner, 2022, § 16 Tz 56 Stichwort "Doppelte…
…ein Mehraufwand trifft und die durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird). Aufwendungen für Familienheimfahrten sind unter denselben Voraussetzungen anzuerkennen oder nicht anzuerkennen wie jene der doppelten Haushaltsführung (vgl. Doralt, EStG 21. Lfg…
…trifft und die durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 normierte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird. Da die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung im Streitjahr vorliegen, waren auch die geltend gemachten Kosten für Familienheimfahrten zu berücksichtigen. Gemäß § 20 Abs…
…insoweit als den Steuerpflichtigen ein Mehraufwand trifft und die durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird. Als Fahrtkosten sind jene Aufwendungen abzusetzen, die durch das tatsächlich benutzte Verkehrsmittel anfallen (vgl. Jakom/Lenneis EStG…
…trifft und die durch § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG 1988 gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird. Aufwendungen für Familienheimfahrten sind unter denselben Voraussetzungen anzuerkennen oder nicht anzuerkennen wie jene der doppelten Haushaltsführung (vgl. Doralt, EStG13, § 16 Rz 220 Familienheimfahrten…
…und nur insoweit, als den Steuerpflichtigen ein Mehraufwand trifft und die durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird. Als Fahrtkosten sind jene Aufwendungen abzusetzen, die durch das tatsächlich benutzte Verkehrsmittel anfallen (Bahnkarte, Kfz-Kosten…
…dann absetzbar, wenn die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, und nur insoweit, als den Steuerpflichtigen ein Mehraufwand trifft und die durch § 20 Abs. 1 Z 2 lit e EStG 1988 gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird (vgl. Jakom/Lenneis, EStG, 2014, §…
…und die Familienheimfahrten (höchstes Pendlerpauschale) ist Folgendes auszuführen: 1) Familienheimfahrten: Die Kosten für Familienheimfahrten sind nur insoweit steuerlich absetzbar, als den Steuerpflichtigen ein Mehraufwand trifft und die durch § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird…
…als Werbungskosten gilt, dass diese nur bei Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung und Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung anzuerkennen sind. Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung eine Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale vorgesehen. Diese materiell-rechtlichen Fragen können jedoch nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Veranlagung geprüft werden; sie vermögen…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit.e EStG 1988 gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit.c nicht überschritten wird. Im vorliegenden Fall wird die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes mit der Pflegebedürftigkeit der Schwiegermutter der Bf. begründet. Dazu…
…nur insoweit, als den Steuerpflichtigen ein Mehraufwand trifft und die durch § 20 Abs 1 Z 2 lit e gesetzte Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale nicht überschritten wird. Über die anzuerkennende Häufigkeit der Familienheimfahrten bestehen keine gesetzlichen Regelungen (VwGH 8.2.07, 2004/15/0102), weshalb…