…Instanz in ihrer Begründung zum angefochtenen Aufhebungsbescheid aber lediglich den Gesetzeswortlaut des § 299 Abs. 1 BAO, also die darin enthaltenen Tatbestandsmerkmale wieder, ohne konkret darzulegen, aufgrund welcher Umstände im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Bescheidaufhebung verwirklicht worden wären. Der vorliegenden Begründung kann demnach nicht…
…des Einkommensteuerbescheides 2008 gemäß § 299 (1) BAO vom 31. August 2010" jeweils mit nachstehender Begründung als unbegründet ab: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Die Ausbildungsstätte ihrer Kinder…
…und eine Begründung (lit. d) enthalten muss. Erweist sich eine Berufungseingabe im Hinblick auf diese Anordnung als inhaltlich mangelhaft und nicht schon von vornherein offenkundig als aussichtslos, dann hat die Abgabenbehörde ein Mängelbehebungsverfahren iSd. § 85 Abs. 2 BAO durchzuführen, andernfalls sie ihre Rechtsmittelerledigung mit Rechtswidrigkeit…
…Der mit Hilfe einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage erstellte Aufhebungsbescheid beschränkt sich auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes und enthält keine weitere Begründung und auch keinen Hinweis auf eine separate Begründung. Offenbar hat das Finanzamt bei der Bescheiderstellung übersehen, den EDV-Code für den Vermerk "Eine Begründung zum…
…die Begründung die für die Ermessensübung maßgebenden Überlegungen zu enthalten (vgl. Ritz, BAO³, § 307 Tz 3 dritter Absatz). Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt die Wiederaufnahme im angefochtenen Wiederaufnahmebescheid ausschließlich mit dem Gesetzeswortlaut begründet. Eine derartige Formulierung kann nach dem Gesagten nicht als Begründung anerkannt…
…Spruch bezeichneten Bescheids von Amts wegen zu verfügen." Die seitens des Finanzamts angeführte "Begründung" beschränkt sich darauf, den Gesetzeswortlaut zu zitieren und in einem Stehsatz auf eine vermeintliche Rechtswidrigkeit mit nicht bloß geringfügigen Auswirkungen zu verweisen. Damit erfüllt sie die Mindestanfordungen an eine ausreichende Bescheidbegründung…
…3.2009 einerseits die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatzsteuer 2007 verfügt und andererseits eine neue Sachentscheidung gefällt. Das Finanzamt hat die Wiederaufnahme ausschließlich mit dem Gesetzeswortlaut begründet. Eine derartige Formulierung kann nach dem oben Gesagten nicht als Begründung anerkannt werden, da sie weder erkennen lässt…
…Einkommensteuer 2007 bis 2009 verfügt und wurden andererseits neue Sachentscheidungen gefällt. Im vorliegenden Fall hat das Finanzamt die Wiederaufnahme in diesen Bescheiden ausschließlich mit dem Gesetzeswortlaut begründet. Eine derartige Formulierung kann nach dem oben Gesagten nicht als Begründung anerkannt werden, da sie weder erkennen lässt…
…Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2010 verweist das Finanzamt darauf, dass nach der Judikatur eine Begründung des Aufhebungsbescheides lediglich mit dem Gesetzeswortlaut dann ausreiche, wenn aus dem an Stelle des aufgehobenen Bescheides tretenden Bescheid mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann, aus welchen Gründen der Bescheid aufgehoben wurde…
…sei unrichtig und keineswegs mit dem Gesetzeswortlaut und den Materialien, insbesondere der Begründung des Finanzausschusses zu seinem diesbezüglich selbständigen Antrag, vereinbar. Der Gesetzgeber habe eine Entlastung der Eltern im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes bewirken wollen und solle diese Entlastung im gegenständlichen Fall natürlich…
…was eine Tarifsteuer gemäß § 33 Abs 1 und 2 (mit Verweis auf Abs 3 bis 6) iVm Abs 10 EStG 1988 iHv -691,26 € bzw -9.512 öS ergibt. Zu dem nach dem Gesetzeswortlaut für den Bw durchzuführenden besonderen Progressionsvorbehalt gemäß § 3 Abs 2…
…um idente Vorbringen. Es wird - so wie auch in der verfahrensgegenständlichen Beschwerde - eine fehlende Begründung, die Verletzung von Verfahrensvorschriften, die Unvereinbarkeit des § 9 Abs 2 KStG mit Unionsrecht und eine fehlende gesetzliche Deckung des Begriffes "Vollmitgliedschaft" iSd Rz 1014 KStR 2013 eingewendet. Abgesehen von den…
…um idente Vorbringen. Es wird - so wie auch in der verfahrensgegenständlichen Beschwerde - eine fehlende Begründung, die Verletzung von Verfahrensvorschriften, die Unvereinbarkeit des § 9 Abs 2 KStG mit Unionsrecht und eine fehlende gesetzliche Deckung des Begriffes "Vollmitgliedschaft" iSd Rz 1014 KStR 2013 eingewendet. Abgesehen von den…
…die Nebenansprüche und damit auf die in den §§ 3 und 3a BAO angeführten Nebenansprüchen erstreckt. Gegen den Haftungsbescheid wendet sich die Beschwerdeführerin mit der Begründung, dass die belangte Behörde die Haftung der Beschwerdeführerin damit begründet habe, dass diese den in Wien befindlichen Wasseranschluss samt Wasserzähler…
…II, 297 und 323; VwGH 28.3.2000, 96/14/0177). Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Berufungswerbers zurück nach Bosnien-Herzegowina (der genaue Zeitpunkt ist für diese Entscheidung unmaßgeblich) mit der Begründung, dass die Ehegattin den dortigen landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz bewirtschafte, sowie, dass…
…eine entsprechende Begründung. Mit Berufung vom 14. März 2005 wendete sich der Berufungswerber ua gegen die vorläufige Veranlagung der Einkommensteuerbescheide der Jahre 2002 und 2003. Die Begründung der vorläufigen Veranlagungen erschöpfe sich (hinsichtlich des Bescheides des Jahres 2002) in der bloßen Wiedergabe des Gesetzeswortlautes von…
…B. mit dem Pkw) mehr als die Hälfte der Gesamtfahrtstrecke beträgt, ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar. Einer derartigen Aufteilung der einfachen Fahrtstrecke in Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel und privater Verkehrsmittel ist daher vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlautes "der halben Fahrtstrecke" nicht entgegen zu treten…
…Finanzstrafbehörde. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung - Bereich Finanzstrafsachen als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung Bereich Finanzstrafsachen (als Finanzstrafbehörde) vom 14. Februar 2023, SpS…
…1 BAO idF BGBl I 2002/97 bestimmt: "Die Abgabenbehörden sind verpflichtet, über Anbringen (§ 85) der Parteien ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden." Mit diesem Gesetzeswortlaut ist es im Gegensatz zur früheren Fassung (zu dieser vgl Stoll, BAO, 2998f) keinesfalls mehr von Belang für die Entscheidungspflicht…
… Namens und im Auftrag unserer o.a. Klienten erheben wir innerhalb verlängerter Frist das ordentliche Rechtsmittel der BESCHWERDE. Begründung: Mit Schreiben vom 29.12.2015 wurde beantragt sämtliche Rechtswirkungen des Feststellungsbescheides 2006 vom 10. Juni 2014 - insbesondere die Ergebnistangenten der beteiligten Gesellschafter - dahingehend zu berichtigen…