…der Bf. nach Ablauf seiner (befristeten) auswärtigen Tätigkeit wiederum an seinen „Familienwohnsitz“ zur Berufsausübung zurückkehren wird bzw. auch nur eine entsprechende Absicht seinerseits bestand, bieten weder sein Vorbringen im Verfahren, in dem hinsichtlich der weiteren beruflichen Absichten (nach Ablauf der genannten Tätigkeit bzw. der Befristung…
…sowie die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung wegen Befristung der auswärtigen Tätigkeit, weil die Bf im Jahr 2012, spätestens im Jahr 2013, in Pension gehen werde. Zur Pflege und Betreuung ihrer Mutter erklärte die Bf, dass jene, bedingt durch eine Knieprothese, nicht mehr in der Lage sei…
…dass die auswärtige Tätigkeit befristet ist. Laut den übermittelten Arbeitsvertrag vom 16.8.2004 besteht jedoch die Möglichkeit diesen Vertrag mit Ablauf der Befristung unter bestimmten Voraussetzungen fortzusetzen. Diese Verlängerungsmöglichkeit schließt eine mit Gewissheit feststehende Befristung der auswärtigen Tätigkeit aus. In der Folge wurde das…
…Unzumutbarkeitsgrund an, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Dienstantritt das Regelpensionsalter für die Alterspension von 65 Jahren erreicht werde, wenn also von vorneherein mit Gewissheit die vier- bis fünfjährigen Befristung der auswärtigen Tätigkeit feststehe (so auch UFS 6.9.2005, RV/0048-W/03; UFS…
…Unzumutbarkeitsgrund an, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Dienstantritt das Regelpensionsalter für die Alterspension von 65 Jahren erreicht werde, wenn also von vorneherein mit Gewissheit die vier- bis fünfjährigen Befristung der auswärtigen Tätigkeit feststehe (so auch UFS 6.9.2005, RV/0048-W/03; UFS…
…Unzumutbarkeitsgrund an, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Dienstantritt das Regelpensionsalter für die Alterspension von 65 Jahren erreicht werde, wenn also von vorneherein mit Gewissheit die vier- bis fünfjährigen Befristung der auswärtigen Tätigkeit feststehe (so auch UFS 6.9.2005, RV/0048-W/03; UFS…
…0154) hinsichtlich steuerlich relevanter Einkünfte der Gattin und Befristung der auswärtigen Tätigkeit abstelle. Aus dem Wortlaut dieses Erkenntnisses ginge jedoch klar hervor, dass diese Kriterien nur zwei von mehreren Möglichkeiten für die Beurteilung der Zumutbarkeit seien: "Berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen…
…wurde der Beschwerde vom 29. April 2014 teilweise stattgegeben, Sonderausgaben wurden in Höhe von 730,-- € und in Zusammenhang mit den Familienheimfahrten wurden Werbungskosten in Höhe von 1.836,-- € berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, dass ein alleinstehender Steuerpflichtiger mit wechselnden, weit entfernten auswärtigen Tätigkeiten losgelöst…
…der persönlichen Vorliebe darstellen: Der Beschwerdeführer vollendete in den beiden Streitjahren das 61 bzw. 62 Lebensjahr. Die Ernennung zum Stellung erfolgte mit 1.1.2014, als der Beschwerdeführer 57 Jahre alt war, unbefristet. Unter Bedachtnahme auf die höchstgerichtliche Judikatur kann die Befristung einer auswärtigen Tätigkeit…
…Bereich der Bf gelegenen Gründe ersichtlich, welche eine Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort als unzumutbar qualifizieren. Zu Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses ist darauf hinzuweisen, dass die Wohnsitzverlegung auch für einen alleinstehenden Steuerpflichtigen unzumutbar ist, wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit…
…4.2019 keine Befristung der auswärtigen Tätigkeit laut RZ 345 der LStR 2002 vor, sondern lediglich ein "natürlicher" Ablauf eines bereits seit über 10 Jahren bestehenden Dienstverhältnisses. Die Aufwendungen für die Familienheimfahrten können daher nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden." Daraufhin stellte der Beschwerdeführer den Antrag…
…zuzumuten ist, wenn der Arbeitnehmer jederzeit, konkret und ernsthaft mit einer Abberufung oder Versetzung rechnen muss (vgl. auch UFS RV/0506-I/05). Nun schließt aber gerade die Verlängerungsmöglichkeit der Aufenthaltsbewilligung und damit der Arbeitsbewilligung eine mit Gewissheit feststehende Befristung der auswärtigen Tätigkeit aus. Dieser…
…und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Weiters dürfen nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 Kosten für Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in…
…Der Bw. sei daher verpflichtet, für dieses Wohnrecht eine Gegenleistung zu erbringen. Weiters sei er durch seine Tätigkeit als Obmann des Musikvereins H in das soziale Leben in F integriert. Auf Grund der zeitlichen Befristung der Tätigkeit in D und seinen sozialen Verpflichtungen in F…
…bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden, soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen, höchsten in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c angeführten Betrag übersteigen. Die Regelung normiert eine betragsmäßige Beschränkung der Kosten für Familienheimfahrten in Höhe des höchsten Pendlerpauschales (…
…fallen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 dürfen Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG…
…anzunehmen sein. Entgegen der Auffassung der Abgabenbehörde erster Instanz möchten wir darauf verweisen, dass die LStR in Rz 345 statuieren, dass eine Verlegung des Familienwohnsitzes als unzumutbar anzusehen ist, wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit auf 4 bis 5 Jahre…
…doppelte Haushaltsführung dem Grunde nach vor. Denn im Streitjahr war infolge der Befristung der Tätigkeit des Bw. ungewiss, ob ein Umzug nach W. und damit eine Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zuzumuten. Bezüglich des Streitpunktes, welche der seitens des Bw. auf Grund des berufsbedingten Doppelwohnsitzes erklärten…
…Steuerpflichtigen der Behörde zu nennen sind, ohne dass diese nach gebotener Gelegenheit zur Geltendmachung nach weiteren Gründen zu suchen hätte: Kofler, S 10) sind zB die Erwerbstätigkeit des Partners am Familienwohnsitz, eine weitere Einkunftsquelle des Steuerpflichtigen am (Familien-)Wohnsitz, die zeitliche Befristung der Tätigkeit am…
… 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG dürfen bei den einzelnen Einkünften die Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs. 1 Z 6 lit…