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UFSI RV/0544-I/03Beamtenaufstiegsprüfung als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2004

…wurde auf die Begründung des Vorjahresbescheides verwiesen. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Steuerpflichtige aus, er wende sich gegen die Nichtanerkennung der Werbungskosten im Zusammenhang mit der Beamtenaufstiegsprüfung. Diese sei eine Aus- und Fortbildungsmaßnahme speziell für Beamte und stehe daher mit seiner Tätigkeit als…

UFSK RV/0480-K/11Studium der Geschichte als Aus- oder Fortbildungsmaßnahme für einen Beamten/Bundesheer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2012

…Berufung gegen den angeführten Bescheid. Darin führte er im Wesentlichen aus, dass laut BMF "Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beamtenaufstiegsprüfung oder dem Besuch einer AHS (BHS) oder einem einschlägigen Studium durch öffentlich Bedienstete" abzugsfähig sind. Mit Vorhalt vom 18. Oktober 2010 wurde der Bw. ersucht…

UFSW RV/0114-W/06Vorbereitungszeit für die Ablegung der Studienberechtigungsprüfung als Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2006

…Sohn sei wie ein ordentlicher Student zu Prüfungen zugelassen worden und erhalte auch Zeugnisse, weshalb sie um Gewährung der Familienbeihilfe ersuche. Dem Schreiben waren folgende Unterlagen angeschlossen: Externistenprüfungszeugnis über die Beamtenaufstiegsprüfung vom 26. Jänner 2004 Studienbestätigungen der Universität Wien für das Wintersemester 2004 und 2005…

UStR 2000 Rz 874–8806.1.11. Schulen, Privatlehrer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Haderer, sowie EuGH 28.1.2010, Rs C-473/08, Eulitz) - nach Maßgabe von Rz 876 - anwendbar: Beamtenaufstiegsprüfung (VwGH 23.10.1980, 0202/79), Berufsförderungsinstitut (BFI), Einrichtungen zur Psychotherapeutenausbildung, wenn die Ausbildungseinrichtung nach Anhörung des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler als propädeutische bzw. psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung mit Bescheid…

UFSW RV/0368-W/071. Abgabenrechtliche Mitwirkungspflichten sind verhältnismäßig, keine Verletzung von Grundrechten 2. Die Verantwortung der Verfahrensführung liegt bei der Behörde (§ 115 (3) BAO) 3. Ein Abgabepflichtiger hat ausnahmslos das Recht, über jene Beweismittel Kenntnis zu erlangen, die in seinem Abgabenverfahren (gegen ihn) verwendet werden 4. Fristlauf des § 132 BAO beginnt erst mit LETZTER Eintragung in Aufzeichnungen (daher mit letzter AfA, nicht mit Anschaffung) 5. Ausweisleistung gem. § 146 BAO ist kein im Rechtsweg durchsetzbares subjektives Recht 6. Wirtschaftliches Eigentum für Nutzungseinlage ausreichend 7. Den Abgabepflichtigen trifft eine Schätzungsvermeidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012Teil 2/5

…interne Aufbau- und Ablauforganisation eines Finanzamtes und einer Finanzlandesdirektion. Seit 1987 ist der Bw in einem Bundesministerium als Beamter tätig. Er hat eine Beamtenaufstiegsprüfung abgelegt und war im Jahr 1996 Oberrat. Der Bw ist in allen Streitjahren vollzeitbeschäftigt. Seine Dienststelle liegt in Wien1. Der Bw…

UFSG RV/0065-G/04Studium als Ausbildungsmaßnahme für eine Tätigkeit, die mit der ausgeübten verwandt ist (Rechtslage 1999 und 2000)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2007

…0219, betreffend ein Hochschulstudium eines so genannten "B-Beamten"). Auch auf die allgemein gültigen Aussagen des Verwaltungsgerichtshofes im Erkenntnis vom 8.9.1992, 91/14/0141, betreffend Kosten für die Beamtenaufstiegsprüfung, wird hingewiesen. Das Finanzamt hat daher die in Streit stehenden, mit dem Universitätsbesuch zusammenhängenden…

UFSF RV/0066-F/04Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Finanzbediensteten im Zusammenhang mit einem ordentlichen Studium als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…Sozialakademien, die Militärakademie, Universitätslehrgänge und postgraduale Studien (zB Master of Business Administration), die Verwaltungsakademie und die Beamtenaufstiegsprüfung andererseits. In der österreichischen Verfassung sei ua. der Gleichheitsgrundsatz verankert. Dies ergebe sich insbesondere aus Art 2 StGG ("Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich") und aus Art…

UFSF RV/0302-F/03Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Betriebsprüferin im Zusammenhang mit einem ordentlichen Studium als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2003

…Akademien, Sozialakademien, die Militärakademie, Universitätslehrgänge und postgraduale Studien (zB Master of Business Administration), die Verwaltungsakademie und die Beamtenaufstiegsprüfung andererseits. In der österreichischen Verfassung sei ua. der Gleichheitsgrundsatz verankert. Dies ergebe sich insbesondere aus Art 2 StGG ("Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich"), aus Art…