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956 Treffer1945 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0291-W/04Liebhaberei bei einem "Baukünstler" und Architekten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…Einkommensteuererklärungen Berufung und beantragte, "auf Grundlage der beiliegenden Erklärungen die Bescheide 2000 ausfertigen zu wollen". Dabei wurde die "baukünstlerische" Tätigkeit als Einkünfte aus selbständiger Arbeit angeführt. Mit vorläufiger Berufungsvorentscheidung vom 11. Juli 2003 änderte das Finanzamt die Bescheide wie folgt ab: Umsätze, Vorsteuern und Umsatzsteuer…

EAS 1775DBA-Einstufung des "planenden Baumeisters" und eines "Baukünstlers" im DBA-Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 566/1-IV/4/0028.12.2000

…sind. Der "planende Baumeister" bezieht nach österreichischem Recht Einkünfte aus selbständiger Arbeit und fällt sonach unter das Freistellungsverfahren des DBA-Liechtenstein; ob die Tätigkeit eines "Baukünstlers" im konkreten Einzelfall unter die zweite oder dritte Einkunftsart einzustufen ist, müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. 28…

UStR 2000 Rz 1398–141710.3.6. Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen, Konzerte, Museen usw.
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…und damit gewerbliche Zwecke verfolgen, sind keine Museen (zB Verkaufsausstellungen wie Antiquitätenmessen oder Galerien). 10.3.6.3.3. Begriff Denkmäler der Baukunst Rz 1412: Denkmäler der Baukunst sind Bauwerke, die nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten als schützenswerte Zeugnisse der Architektur anzusehen sind. Hiezu gehören zB Kirchen…

VereinsR 2001 Rz 471–5083.3 Umsatzsteuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…die Verkaufszwecken dienen und damit gewerbliche Zwecke verfolgen, sind keine Museen (zB Verkaufsausstellungen wie Antiquitätenmessen oder Galerien). 3.3.9.1.4.3 Begriff Denkmäler der Baukunst Rz 502: Denkmäler der Baukunst sind Bauwerke, die nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten als schützenswerte Zeugnisse der Architektur anzusehen sind…

UFSW RV/0784-W/10Voraussetzungen, unter denen ein Architekt als Künstler iSd § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1994 anzusehen ist (im Fall nicht erfüllt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.12.2010

…Gestalten von Räumen - ist keine künstlerische Tätigkeit iSd EStG 1988 bzw. UStG 1994. Die Umsätze IPA wären daher selbst dann keine Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit, wenn der Baukasten ein Kunstwerk wäre, weil ein Künstler, der in seinem Kunstfach unterrichtet, nach der Rechtsprechung diesfalls keine künstlerische…

UFSL RV/0564-L/09Reise eines Schuldirektors nach Zypern als Werbungskosten (Fortbildungskosten) ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2009

…dieser Reise habe er neue bzw. seine bisherigen Kenntnisse in Geschichte und Kultur des Nahen Ostens erworben bzw. vertieft, die er als Lehrer für Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie Zeitgeschichte, Politische Bildung und Recht) direkt im Unterricht einsetzen konnte (Baukunst, Archäologie, Religion, Moscheen, historische Städte…

UFSW RV/1257-W/04Gegenleistung beim Erwerb einer zu sanierenden Eigentumswohnung (Kaufvertrag und Generalunternehmervertrag bilden nach dem Bauträgervertragsgesetz eine wirtschaftliche Einheit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2006

…Generalunternehmer. Der Generalunternehmer wird die Sanierung durchrühren und dem Auftraggeber termingerecht die sanierten Wohnungen übergeben. b) Die Sanierung ist nach den anerkannten Regeln der Baukunst unter Einhaltung sämtlicher derzeit geltender gesetzlicher Bestimmungen und behördlichen Auflagen, insbesondere nach den Bestimmungen der Wiener Bauordnung samt allen Nebengesetzen…

EAS 2489Österreichischer Psychologe mit liechtensteinischer Ordination
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/1-IV/4/0405.07.2004

… 22 EStG 1988 gleichgestellt. Dies bedeutet, dass auch die im innerstaatlichen Recht entwickelten Abgrenzungskriterien gegenüber den gewerblichen Einkünften (EAS 1775 betr. "Baukünstler"; EAS 1964 betr. Unternehmensberater; EAS 2127 betr. Finanzdienstleister) und gegenüber den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für die zwischenstaatliche Zuordnung maßgebend sind. Erhält daher…

BFG RV/7101426/2016Erwerb sanierungsbedürftiger Eigentumswohnungen - Bauherrenproblematik
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.04.2020Teil 1/2

…Der Verkäufer verpflichtet sich, das hier verkaufte Sondereigentum nebst Gemeinschaftseigentum zu errichten. Im Rahmen dieser Herstellungsabrede ist der Verkäufer verpflichtet, die anerkannten Regeln der Baukunst- und Technik zu beachten. ... 3. Änderungen in der Bauausführung, der Einrichtung und Ausstattung bleiben vorbehalten, soweit hierdurch bauliche Verbesserungen erreicht…

BFG RV/6100168/2011Tätigkeit eines Architekten keine künstlerische Tätigkeit iSd § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1994
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2014

…und “bloßen Bauten“ sei sehr umstritten und habe sich im Lauf der Zeit erheblich gewandelt. In der Baukunst werde manchmal eine Unterscheidung über das rein Zweckhafte eines Bauwerkes getroffen, wonach nach den EStR 2000 die Eignung eines Gegenstandes zum praktischen Gebrauch oder zu wirtschaftlichen Zwecken…

UFSL RV/0760-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2006Teil 1/2

…..... IX. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem…

UFSL RV/0801-L/04Fehlen der Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0800-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0788-L/04Bauherreineigenschaft als Wiederafnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0787-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0790-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0789-L/04Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0777-L/04Fehlende Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund und Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2006Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…

UFSL RV/0759-L/04Fehlen der Bauherreneigenschaft als Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2006Teil 1/2

…..... IX. Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem…

UFSL RV/0762-L/04Einbeziehung der Errichtungskosten eines Reihenhauses in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2004Teil 1/2

…dass das von ihm errichtete Bauvorhaben die ausdrücklich bedungenen und gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften hat und damit den derzeit allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik sowie den einschlägigen Gesetzesbestimmungen entspricht. .... Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der ordentlichen Abnahme der…