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UZK-DAAnhang 61-01 Wiegenachweis für Bananen - Datenanforderungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Wiegenachweis für Bananen - Datenanforderungen (1)Name des zugelassenen Wiegers (2)Ausstellungsdatum und Nummer des Wiegenachweises (3)Identifikationsnummer des Wirtschaftsbeteiligten (4)Kennzeichen des Beförderungsmittels bei der Ankunft (5)Ursprungsland (6)Anzahl und Art der Verpackung (7)Festgestelltes Gesamtnettogewicht (8)Marke(n) (9)Geprüfte Einheiten verpackter Bananen …

UZK-IAArtikel 252 Kontrolle des Wiegens frischer Bananen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 252 Kontrolle des Wiegens frischer Bananen (Artikel 188 des Zollkodex) Die Zollstellen überprüfen mindestens 5% der jährlich vorgelegten Wiegenachweise für Bananen entweder durch Anwesenheit beim Wiegen der repräsentativen Bananenstichproben durch den zur Erstellung von Wiegenachweisen für Bananen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten oder durch eigenes Wiegen dieser…

UZK-IAAnhang 61-02 Wiegenachweis für Bananen - Muster
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 61-02 Wiegenachweis für Bananen - Muster [Grafik]  

UZK-IAAnhang 61-03 Wiegenachweis für Bananen - Verfahren
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…Nettogewicht nicht mehr als 1% beträgt. 4.Der Wiegenachweis wird der Zollstelle vorgelegt, bei der die Zollanmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr abgeben wird. Die Zollbehörden wenden die auf dem Wiegenachweis angegebenen Stichprobenergebnisse auf die gesamte Sendung frischer Bananen an, auf die sich der Nachweis bezieht.

MO-83007.20. MO20 Bananen
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…Der Wiegenachweis wird der Zollstelle vorgelegt, bei der die Zollanmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr abgeben wird. Die Zollbehörden wenden die auf dem Wiegenachweis angegebenen Stichprobenergebnisse auf die gesamte Sendung frischer Bananen an, auf die sich der Nachweis bezieht. Anhang 61-02 UZK-IA [Grafik]  

UZK-DAArtikel 157 Übermittlung des Wiegenachweises
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 157 Übermittlung des Wiegenachweises (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) Die Wiegenachweise für Bananen können unter Verwendung anderer Mittel als der elektronischen Datenverarbeitung erstellt und eingereicht werden.

UZK-IATitel VI Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…Befreiung von den Einfuhrabgaben Kapitel 1 Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr Artikel 251 Wiegenachweise für Bananen (Artikel 163 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Der Wirtschaftsbeteiligte, der für die Erstellung von Nachweisen gemäß Artikel 155 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zugelassen ist (Wiegenachweise für Bananen)…

UZK-DATitel VI Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr und Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…10 ("Wiegenachweise für Bananen"), bescheinigt wird, wenn die Person, die eine solche Bewilligung beantragt, alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt: a)Sie erfüllt das Kriterium nach Artikel 39 Buchstabe a des Zollkodex; b)sie ist mit der Einfuhr, Beförderung, Lagerung oder Handhabung eingangsabgabenpflichtiger frischer Bananen des KN…

VB-03102.6. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll in der Einfuhr
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

…in der Einfuhr (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Einfuhrbeschränkungen sind im Zolltarif wie folgt gekennzeichnet: 1.die speziellen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse sowie Bananen (Abschnitt 1.1.) mit der Maßnahme "VBVB-0310-0310-01: Spezielle Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse " (VuB-Code "031A"…

VB-03103. Ausfuhr in Drittstaaten
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

…von Hausgeflügel (Abschnitt 1.5.) bevor die Waren vom Zollamt zwecks Ausfuhr überlassen werden. (2) Geflügelfleisch (Abschnitt 1.3.), und Eier (Abschnitt 1.4.) und Bananen (Abschnitt 1.6.) unterliegen nicht der Ausfuhrkontrolle. Auf Antrag kann jedoch auch in diesem Fall eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt werden.

VB-03103.4. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

3.4. Ausnahmen 3.4.1. Ausnahmen für Obst und Gemüse sowie Bananen (1) Gemäß Artikel 76 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Verbindung mit Artikel 34 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 5432023/20112429 bestehen Vermarktungsnormen für jene Erzeugnisse des Sektors Obst…

2025-0.066.706Information zu der am 20. Februar 2025 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen (VB-0310)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-0.066.70620.02.2025

…KN-Codes 0813 50 39, Safran des KN-Codes 0910 20 Die angeführten Waren wurden im Abschnitt 1.6. "Ursprungsangabe für Obst und Gemüse sowie reife Bananen und Erzeugnisse daraus", der Arbeitsrichtlinie aufgenommen. Bei diesen Waren ist analog zu dem Verfahren von Obst und Gemüse…

VB-03003. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien30.05.2023

…oder in Kurierdienstsendungen) enthalten sind und die für natürliche Personen bestimmt sind und nicht in Verkehr gebracht werden sollen, folgende Regelungen: 1.Folgende Waren unterliegen nicht der amtlichen Kontrolle: Früchte von Bananen, Datteln, Ananas und Durian sowie Kokosnüsse aus allen Drittstaaten sowie Früchte von Bananen…

UP-630012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien20.09.2024

…2013, Verordnung (EU) Nr. 20/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel und des Stabilisierungsmechanismus für Bananen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits, ABl. Nr…

MO-83005.2.2. Ausnahmen: Einfuhren, die nicht der Regelung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 unterliegen
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

…die Einfuhr von Mais und Sorghum nach Spanien und von Mais nach Portugal fallen (nicht in dieser Arbeitsrichtlinie angeführt) und die in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1964/2005 über die Zollsätze für Bananen fallen, gelten die Bestimmungen des Abschnitts 5.2.1. nicht…

VB-03100. Einführung
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

…von ObstObst, Gemüse und GemüseBananen sowie Bruteiern und Küken von Hausgeflügel und die Durchführung der Vermarktungsnormenkontrolle bei der Einfuhr von Geflügelfleisch, Eiern und BananenEiern sind die folgenden: 1.das Bundesgesetz über die Einstufung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Erzeugnisse für Zwecke der Vermarktung (Vermarktungsnormengesetz - VNG), BGBl. I…

VB-03101. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

…Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, frisch oder gekühlt | Ein- u. Ausfuhr 010032009385, 010042004762, 120132004767, 120141004981, 120161004982, 12017, 120181004983 | ex | 0803 90 10 | Bananen, ausgenommen Feigenbananen, frisch | Ein- u. Ausfuhr 2009385, 2004762, 2004767, 1004981, 1004982, 1004983 | ex | 0805…

VB-03102.2. Einfuhrkontrolle
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

…aufgelegten amtlichen Vordrucke beziehungsweise der dafür vorgesehenen Mittel der Datenverarbeitung so rechtzeitig anzuzeigen, dass die Kontrolle ohne vermeidbare Verzögerung begonnen werden kann. Diese Anzeige hat zu erfolgen bei Obst und Gemüse sowie Bananen, dasdie speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen unterliegtunterliegen (Abschnitt 1.1. oder 1.2…

VB-03103.2. Ausfuhrkontrolle
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

…aufgelegten amtlichen Vordrucke beziehungsweise der dafür vorgesehenen Mittel der Datenverarbeitung so rechtzeitig anzuzeigen, dass die Kontrolle ohne vermeidbare Verzögerung begonnen werden kann. Diese Anzeige hat zu erfolgen bei Obst und Gemüse sowie Bananen, die speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen unterliegen (Abschnitt 1.1. oder 1.2…

VB-03103.6. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll in der Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

…5.) mit der Maßnahme "VB-0310-05: Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch" (VuB-Code "031E"). 4.die Ursprungsangaben für Erzeugnisse aus Obst und Gemüse sowie reife Bananen (Abschnitt 1.6.) mit der Maßnahme "VB-0310-07: Ursprungsangaben" (VuB-Code "031G). (2) Für die Codierung der in diesem…