…zu ersetzen sei. Vielmehr sei ein weiterer Bescheid über Gutschriftszinsen bzw Nachforderungszinsen zu erlassen, der den Änderungen des Stammabgabenbescheides Rechnung trage. Die Bagatellgrenze von 50 Euro sei dabei für jeden Anspruchszinsenbescheid gesondert anzuwenden, gleichgültig, ob es sich dabei um Gutschriften oder Nachforderungen handle. Sie wirke…
…dass die im § 217 Abs. 10 erster Satz BAO normierte Bagatellgrenze für Säumniszuschläge (50 €) nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung für Selbstbemessungsabgaben mit der Maßgabe gelte, dass für Nachforderungen gleichartiger, jeweils mit einem Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid geltend gemachter Abgaben die Summe der Säumniszuschläge maßgebend…
…dass die im § 217 Abs. 10 erster Satz BAO normierte Bagatellgrenze für Säumniszuschläge (50 €) nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung für Selbstbemessungsabgaben mit der Maßgabe gelte, dass für Nachforderungen gleichartiger, jeweils mit einem Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid geltend gemachter Abgaben die Summe der Säumniszuschläge maßgebend…
…dass die im § 217 Abs. 10 erster Satz BAO normierte Bagatellgrenze für Säumniszuschläge (50 €) nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung für Selbstbemessungsabgaben mit der Maßgabe gelte, dass für Nachforderungen gleichartiger, jeweils mit einem Abgabenbescheid oder Haftungsbescheid geltend gemachter Abgaben die Summe der Säumniszuschläge maßgebend…
…weil ihm oder einem anderen Steuerpflichtigen vielleicht in einem anderen Steuerfall ein Zinsvorteil aus dieser Regelung erwachsen könnte. 7. Ähnliche Bagatellregelungen wären in der Privatwirtschaft wohl zu Recht undenkbar. 8. Ich wurde seitens der Behörde diskriminiert gegenüber anderen Steuerpflichtigen mit genau den gleichen steuerbaren Umständen…
…die den Betrag von Euro 50,00 nicht erreichten. Da der Betrag von Euro 32,59 eindeutig unter dieser Bagatellgrenze liege, sei eine Festsetzung von Anspruchszinsen gesetzeskonform unterblieben. Mit Folgebescheid vom 25.3.2016 sei die Einkommensteuer 2014 mit Euro 6.377,00 festgesetzt worden…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen, da die Anspruchsverzinsung mit jedem abändernden Bescheid über eine Abgabe neu berechnet werde. Da die Berechnung der Anspruchszinsen bei der Erlassung des Erstbescheides einen Betrag unter der Bagatellgrenze von € 50,00 gemäß § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO ergeben…
…abgewiesen. Anspruchszinsen sind aufgrund der Einkommensteuerbescheide 2003 vom 27. Februar 2007 und 7. Mai 2007 mangels Überschreitens der Bagatellgrenze von EUR 50,00 nicht festzusetzen. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wurde, dass eine Gutschrift von Anspruchszinsen für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der T OEG, Adresse, vertreten durch Mag. P, selbstständiger Buchhalter, Adresse1, vom 25. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Gottfried Buchroithner, vom 15. November 2006 betreffend Verspätungszuschlag in Höhe von 64…
…Der Berufungswerber bringt im Wesentlichen vor, dass trotzt stattgebender Berufungsentscheidung gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 Anspruchszinsen in der Höhe von 23,17 € aufrecht bleiben, die ihm bei einer ursprünglich richtigen Erlassung des Bescheides wegen der Bagatellgrenze des § 205 Abs. 2 BAO von 50 € nicht…
…des Rechtsmittels ersucht die Abgabenbehörde erster Instanz, den Zinsenbescheid aufzuheben, da bei richtiger Einkommensteuerfestsetzung keine Nachforderungszinsen bzw. Zinsen unter der Bagatellgrenze angefallen wären. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter…
…Einkommensteuer (- € 3.996,00), im Ausmaß von € 9.882,00 ermittelt. Aus dem Differenzbetrag (im Ausmaß von € 9.882,00) ergaben sich Anspruchszinsen von € 70,97, also in einem über der Bagatellgrenze iSd § 205 Abs. 2 BAO liegenden und mithin festzusetzender…
…Gutschriftszinsenbescheid (unter Beachtung von § 205 Abs. 2 und 5 BAO bzw. der Bagatellgrenze) Rechnung getragen. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat von Amts wegen ein weiterer Zinsenbescheid zu ergehen, ohne dass eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides zu erfolgen hat (VwGH 28.5.2009, 2006/15/0316…
…Betrag von € 17,12 ergeben hätten, somit dieser Betrag unter der im § 205 Abs. 2 BAO normierten Bagatellgrenze von € 50,00 liegt. Nur informativ wird mitgeteilt, dass in diesen Fällen keine automationsunterstützte Information an den Abgabepflichtigen ergeht, dass aufgrund des zu geringen Differenzbetrages…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau KG, vom 18. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 16. November 2007 betreffend Anspruchszinsen 2005 entschieden: Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird insoweit abgeändert…
…Abs. 1 EStG 1988), abgeführt wird. Die für den Säumniszuschlag bzw. für dessen Nichtfestsetzung eine Freigrenze (des Zuschlagbetrages) von € 50,00 bestimmende sog. Bagatellregelung des § 217 Abs. 10 BAO sieht, im Unterschied zur "Vorgängerbestimmung" des bis zum Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2001 in Geltung stehenden …
…BAO. Demnach sind Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, nicht festzusetzen. Wie den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zu BGBl I 2000/142 zu entnehmen ist, dient diese Bagatellgrenze primär der Verwaltungsökonomie. Sie gilt sowohl für Nachforderungszinsen als auch Gutschriftszinsen (vgl. Ritz, BAO³, …
2.3.5. Einzelfälle Rz 272: Arbeitskräfteüberlassung: Bei der entgeltlichen Personalgestellung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts an einen ausgegliederten Rechtsträger ist die für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art erforderliche wirtschaftliche Selbstständigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 KStG 1988 anzunehmen, wenn sich diese…
…Hauptverpflichtete aufgetreten ist, befördert. Bei der Anwendung der vorzitierten Bagatellregelung ist daher für die Eingangsabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) die Kleinbetragsgrenze von 10 Euro maßgeblich. Hinsichtlich der ebenfalls vorgeschriebenen Abgabenerhöhung ist hingegen der Mindestbetrag von 3 Euro zu beachten. Diese Beträge wurden nicht erreicht. Die buchmäßige…
…vorliegt, ist bei einer Festsetzung einer Nachforderung auch von einer Abgabenschuld zu sprechen. Anspruchszinsen sind jeweils - ausgenommen in Bagatellfällen - für die Zeit bis zur Bekanntgabe des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides festzusetzen. Im Gegenstande besteht kein Zweifel darüber, dass der Einkommensteuerbescheid 2003 vom 19…