…278 mwN) Werden Zahlungen aufgrund einer Bürgschaft geleistet, ist der ursprüngliche Grund für das Eingehen der Bürgschaft entscheidend. Bürgschaftszahlungen der Gesellschafter-Geschäftsführer sind grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und daher auf die Beteiligung zu aktivieren. Es besteht daher keine Möglichkeit, derartige Zahlungen als Betriebsausgaben anzuerkennen…
…Mayr/Zorn, EStG: Kommentar, § 32 Tz 92). Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (vgl. VwGH 03.08.2004, 99/13/0252, unter Hinweis…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Am 27. September 2013 ergingen die streitgegenständlichen Einkommensteuerbescheide 2011 und 2012. In ihnen wurden die Bürgschaftszahlungen des Bf. nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Begründend wurde ausgeführt: Laut Daten des Finanzamtes sei der Bf. mit 20%iger Beteiligung an der NameGes…
…Im Erkenntnis VwGH 26.6.2013, 2009/13/0071, hat der Verwaltungsgerichtshof Folgendes ausgesprochen: „Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (vgl. z.B. VwGH 28…
…der X-Bank vom 20.10.2010) und aus dem Firmenbuchauszug. In rechtlicher Hinsicht ist dieser Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Werbungskosten (Betriebsausgaben) bei…
…07). Im Ergebnis kommt es entscheidend darauf an, aus welchen Motiven die Bürgschaftsverpflichtung eingegangen worden ist. Die Klärung der beruflichen Veranlassung von Bürgschaftszahlungen ist somit eine Frage der Beweiswürdigung. Das bestimmten Handlungen zugrunde liegende subjektive Element bzw. die mit bestimmten Handlungen verfolgte Absicht kann nur…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Margit Mayr, Michael Fiala und Dr. Harald Sippl über die Berufungen des Bw., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des FA, vertreten durch M., betreffend Einkommensteuer für die Jahre…
…und nicht aufgrund der Gesellschafterstellung. Das Eingehen der Bürgschaft stehe daher mit der Einkünfteerzielung als Geschäftsführer im direkten Zusammenhang, sodass die Abzugsfähigkeit der Bürgschaftszahlungen als nachträgliche Werbungskosten durchaus gegeben sei. Durch das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung sei es überhaupt erst möglich gewesen, dass die P-GmbH…
…festgesetzt. Als Begründung wurde durch das Finanzamt ausgeführt, dass die in der Berufung vom 23.4.1998 gegen den Erstbescheid vom 7.1.1998 geltend gemachten Haftungs- bzw. Bürgschaftszahlungen in Höhe von ATS 8.500.000,-, vorausgesetzt, dass diese Zahlungen auch steuerlich anzuerkennen seien, erst…
…Berufungsfall durch die selbständige Tätigkeit des Bw. als Geschäftsführer der X GmbH veranlasst sind. Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (siehe Doralt, EStG7…
…der Einkommensteuererklärung für 2005 vom 28. Oktober 2006 unter der KZ 735 außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 50.363,63 Euro (darin enthalten eine Bürgschaftszahlung an die X-Bank in Höhe von 48.000 Euro) geltend. Mit Vorhalt vom 7. Februar 2007 wurde der Bw…
…anzuerkennen. Der Berufung war kein Erfolg beschieden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 30. Juli 2009 wurde die Berufung vom 12. Februar 2009 als unbegründet abgewiesen. Die Bürgschaftszahlungen eines Gesellschaftergeschäftsführers - schreibt die belangte Behörde unter Hinweis auf Jakom, EStG2 2009, § 32 Rz 30, in der Bescheidbegründung - seien in…
…ein eigenständiges Steuersubjekt darstellte, das nach der Liquidierung untergegangen ist und daher auf der Ebene der ehemaligen Gesellschafter keine nachträglichen Einkünfte anfallen können. Die Abzugsfähigkeit dieser Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist deswegen ausgeschlossen, weil die Besicherung von an GmbH gewährten Darlehen durch Gesellschafter nicht verpflichtend…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der am 31. März 2006 elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung für 2004 machte der Abgabepflichtige AB unter dem Titel "Bürgschaftszahlungen" eine außergewöhnliche Belastung von 15.000 € geltend. Dazu teilte die Bank dem Finanzamt mittels E-Mail am 20…
…nachträglichen Forderungsausfall (vgl. Doralt, EStG11, § 4 Tz 236). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und daher nicht als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften abzugsfähig (vgl. zB VwGH 3.8.2004, 99/13/0252; VwGH 30.3…
…sittlichen Gründen gezwungen, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerwagnis abzunehmen, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört. Die steuerliche Absetzbarkeit von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung ist durch das Gesetz auf seltene Fälle beschränkt, weil § 34 EStG 1988 nicht zu dem Zweck geschaffen wurde, wirtschaftliche Misserfolge…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des FA, vertreten durch S., betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2002 bis 2005, nach der am 8. Jänner 2008 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung, entschieden…
…die Bank in nichts anderem gelegen sei als in der seinerzeit eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung. Solche Bürgschaftszahlungen würden in der Gesellschafterposition wurzeln und seien deswegen einem Abzug als Werbungskosten bei den Gesellschafter-Einkünften nicht zugänglich. Bezieht man diese rechtlichen Ausführungen auf den gegenständlichen Fall, so bedeutet dies…
…VwGH v. 3. August 2004 Zl. 99/13/0252 aus, dass Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften entziehen (do. Hinweis auf Doralt, EStG 7, §…
…es sich bei der Beteiligung an der A aufgrund des engen wirtschaftlichen Zusammenhanges und der vom Bw. bezweckten Förderung des Einzelunternehmens um notwendiges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens gehandelt hat. Die Bürgschaftszahlungen sind daher als Betriebsausgaben abzugsfähig. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 14. Juli 2006