…dem Antrag bereits aus diesem Grunde nicht gefolgt werden. Die Ausführungen in der Stellungnahme stellen einen neuen Sachverhalt und somit eine unzulässige Auswechslung des Wiedereinsetzungsgrundes im Berufungsverfahren dar. Die weiteren Ausführungen, wonach die Gattin des Bw. diesen nicht über den Erhalt des Haftungsbescheides informiert habe…
…Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers abgesteckt wurde (VwGH 30.03.2006, 2006/15/0109). Eine Auswechslung des Wiedereinsetzungsgrundes im Rechtsmittelverfahren ist daher unzulässig (VwGH 26.01.1998, 96/17/0302). Ob ein Wiedereinsetzungsgrund vorliegt…
…0042). Eine Auswechslung des Wiedereinsetzungsgrundes im Rechtsmittelverfahren ist daher unzulässig (VwGH 26.1.1998, 96/17/0302). Nach Ritz, BAO, 6. Aufl. 2017, § 308, Rz 22 ist der Wiedereinsetzungsantrag nur rechtzeitig, wenn er spätestens drei Monate nach Wegfall des Hindernisses gestellt wurde. Fristrelevant ist, wann…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausgesprochen, dass der Wiedereinsetzungswerber alle Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der gesetzlichen Frist vorzubringen und glaubhaft zu machen hat und eine Auswechslung des Grundes im Berufungsverfahren unzulässig ist (VwGH 26.1.1998, 96/17/0096, unter Hinweis auf die bei Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen…
…ersetzen können. Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers abgesteckt wurde; teilweise ergänzt der Verwaltungsgerichtshof durch "im Wiedereineinsetzungsantrag abgesteckt", teilweise stellt er auf die Wiedereinsetzungsfrist ab. Eine Auswechslung des Wiedereinsetzungsgrundes im Berufungsverfahren ist daher unzulässig …
…0042; 30.4.2019, Ra 2019/15/0042). Eine Auswechslung des Wiedereinsetzungsgrundes im Rechtsmittelverfahren ist daher unzulässig (VwGH 26.1.1998, 96/17/0302). Wer sich auf ein Verschulden einer Hilfsperson stützt, hat schon im Wiedereinsetzungsantrag durch ein substantiiertes Vorbringen darzulegen, aus welchen Gründen ihn…
…von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers abgesteckt wurde (vgl. VwGH 30.03.2006, 2006/15/0109). Eine Auswechslung des Wiedereinsetzungsgrundes im Rechtsmittelverfahren ist daher unzulässig (vgl. VwGH 26.01.1998, 96/17/0302). Ob ein Wiedereinsetzungsgrund…
…20). Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers abgesteckt wurde (VwGH 29.09.2020, Ra 2020/16/0139; VwGH 30.03.2006, 2006/15/0109). Eine Auswechslung des Wiedereinsetzungsgrundes im Rechtsmittelverfahren ist daher unzulässig (VwGH…
…13/0004). Keine Wiedereinsetzungsgründe sind nach der Rechtsprechung mangelnde deutsche Sprachkenntnis, Arbeitsüberlastung und familiäre Probleme (VwGH 25.9.1991, 91/16/0046). Eine Auswechslung des Wiedereinsetzungsgrundes im Rechtsmittelverfahren ist unzulässig (VwGH 26.1.1998, 96/17/0302). Das Auswechseln des Wiedereinsetzungsgrundes im Stadium der Berufung …
…Der behauptete Wiedereinsetzungsgrund sei im Wiedereinsetzungsantrag glaubhaft zu machen bzw seien bereits im Antrag taugliche Bescheinigungsmittel beizubringen. Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen sei nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers abgesteckt worden sei. Eine Auswechslung des Wiedereinsetzungsgrundes im Rechtsmittelverfahren sei daher…
… 308 Rz 19ff ist der behauptete Wiedereinsetzungsgrund im Wiedereinsetzungsantrag glaubhaft zu machen. Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers abgesteckt wurde. Eine Auswechslung des Wiedereinsetzungsgrundes im Rechtsmittelverfahren ist unzulässig. Die Frist zur Einreichung der Beschwerde…
…Der behauptete Wiedereinsetzungsgrund ist im Wiedereinsetzungsantrag glaubhaft zu machen bzw. sind bereits im Antrag taugliche Bescheinigungsmittel beizubringen. Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers abgesteckt wurde. Eine Auswechslung oder Erweiterung des Wiedereinsetzungsgrundes im Rechtsmittelverfahren ist…
…nicht ersetzt. Wie nämlich der Verwaltungsgerichtshof unter Bezugnahme auf seine Vorjudikatur feststellte, hat der Wiedereinsetzungswerber alle Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der gesetzlichen Frist vorzubringen und ist eine Auswechslung des Grundes im Berufungsverfahren unzulässig. In Anbetracht dieser Rechtslage, der zufolge allein der im Wiedereinsetzungsantrag bekannt gegebene Sachverhalt maßgeblich…
…an den Zustellvorgang erinnern habe können und sich erst nach Vorlage des am 19. August 2014 übermittelten Zustellnachweises an die Übernahme erinnern habe können. Infolge der Befristung zur Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrags komme eine Auswechslung von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der gesetzlichen Frist nicht in Betracht. Die…
…die Zulässigkeit der Nachholung der versäumten Prozesshandlung unverzüglich soll entschieden werden können. Daher spricht der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung aus, dass der Wiedereinsetzungswerber alle Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der gesetzlichen Frist vorzubringen hat und eine Auswechslung des Grundes im Berufungsverfahren unzulässig ist (vgl. zu § 308 BAO Stoll…
…ist vorerst zu entgegnen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.1.1998, 96/17/0302) der Wiedereinsetzungswerber alle Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der gesetzlichen Frist vorzubringen und glaubhaft zu machen hat und eine Auswechslung des Grundes im Berufungsverfahren unzulässig ist. Demzufolge hat der Wiedereinsetzungswerber grundsätzlich…
…dass der Wiedereinsetzungswerber alle Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der gesetzlichen Frist vorzubringen hat und eine Auswechslung des Grundes im Berufungsverfahren unzulässig ist (vgl. zu § 308 BAO Stoll, BAO-Kommentar, 2975, mwN). Daraus folgt, dass mündliche Ergänzungen oder Erläuterungen des Antrages - selbst wenn sie innerhalb der Frist erfolgen…
…dass der Wiedereinsetzungswerber alle Wiedereinsetzungsgründe innerhalb der gesetzlichen Frist vorzubringen hat und eine Auswechslung des Grundes im Berufungsverfahren unzulässig ist (vgl. zu § 308 BAO Stoll, BAO-Kommentar, 2975, mwN). Daraus folgt, dass mündliche Ergänzungen oder Erläuterungen des Antrages - selbst wenn sie innerhalb der Frist erfolgen…
…Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, dass über die Zulässigkeit der Nachholung der versäumten Prozesshandlung unverzüglich soll entschieden werden können. Daher hat der Wiedereinsetzungswerber alle Wiedereinsetzungsgründe im Wiedereinsetzungsantrag bzw. innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorzubringen und ist eine Auswechslung des Grundes im Berufungsverfahren unzulässig (vgl. VwGH 26. 1…
…den Wiedereinsetzungswerber an der Einhaltung der Frist gehindert hat. Infolge der Befristung des Antrags gemäß § 71 Abs. 2 AVG kommt ein "Nachschießen" von Wiedereinsetzungsgründen bzw. ihre Auswechslung durch den Wiedereinsetzungswerber nach Ablauf der gesetzlichen Frist nicht (mehr) in Betracht, weil dies der Stellung eines neuerlichen…