…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision wird zugelassen, da Judikatur des VwGH zur Frage des Austausches eines Wirtschaftsgutes im Bezug auf die IZP nicht ersichtlich ist. Wien, am…
…11.1999, 94/14/0124, hingewiesen, wonach der Austausch eines Wiederaufnahmegrundes durch die Berufungsbehörde unzulässig sei. Demgemäß dürfe die Berufungsbehörde die Wiederaufnahme nicht auf Grund von Tatsachen bestätigen, die vom Finanzamt nicht herangezogen worden seien. Liege daher der vom Finanzamt angenommene Wiederaufnahmegrund nicht vor, so…
…den Herstellungskosten zählen, weil sie den Nutzungswert eines Wirtschaftsgutes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Im Geltungsbereich des EStG 1988 stellt solcherart auch der Austausch eines wesentlichen Teiles eines Wirtschaftsgutes im Sinne einer Generalsanierung keine Herstellungsmaßnahme dar, solange die Wesensart des Wirtschaftsgutes beibehalten bleibt; …
…Der Austausch eines Triebwerkes sei Erhaltungsaufwand, auch wenn das Flugzeug abgeschrieben sei. Gemäß § 108e Abs. 2 EStG 1988 seien nur ungebrauchte körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens prämienbegünstigt. Eine Überholung des Propellers zähle nicht dazu. Die Kosten für die Propellerüberholung stellten kein körperliches Wirtschaftsgut dar. Gegen diesen…
…Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Vielmehr stellt somit auch der Austausch eines wesentlichen Teiles eines Wirtschaftsgutes im Sinne einer Generalsanierung keine Herstellungsmaßnahme dar, solange die Wesensart des Wirtschaftsgutes als solches beibehalten bleibt. Erhaltungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn bereits vorhandene Teile eines Wirtschaftsgutes ausgetauscht werden. Der Umstand…
…Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Vielmehr stellt somit auch der Austausch eines wesentlichen Teiles eines Wirtschaftsgutes im Sinne einer Generalsanierung keine Herstellungsmaßnahme dar, solange die Wesensart des Wirtschaftsgutes als solches beibehalten bleibt. Erhaltungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn bereits vorhandene Teile eines Wirtschaftsgutes ausgetauscht werden. Der Umstand…
…Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Vielmehr stellt somit auch der Austausch eines wesentlichen Teiles eines Wirtschaftsgutes im Sinne einer Generalsanierung keine Herstellungsmaßnahme dar, solange die Wesensart des Wirtschaftsgutes als solches beibehalten bleibt. Erhaltungsaufwand liegt insbesondere dann vor, wenn bereits vorhandene Teile eines Wirtschaftsgutes ausgetauscht werden. Der Umstand…
…2002/14/0149 und VwGH 24.9.2007, 2006/15/0333). Auch der Austausch eines wesentlichen Teiles eines Wirtschaftsgutes im Sinne einer Generalsanierung stellt daher keine Herstellungsmaßnahme dar, solange die Wesensart des Wirtschaftsgutes beibehalten bleibt (vgl. VwGH 24.9.2007, 2006/15/0333). Vor diesem…
…weil sie den Nutzungswert des Wirtschaftsgutes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Im Geltungsbereich des EStG 1988 stellt solcherart auch der Austausch eines wesentlichen Teiles eines Wirtschaftsgutes im Sinne einer Generalsanierung keine Herstellungsmaßnahme dar, solange die Wesensart des Wirtschaftsgutes beibehalten bleibt (vgl zum Ganzen…
…Standpunkt vertreten wird, dass eine Aktivierung nicht zulässig gewesen sei, weil der Ersatz der Rohre nur in einem "kleinen Teilbereich des Wasserleitungssystems" stattgefunden habe und folglich nur von einem Austausch von Bestandteilen des Wirtschaftsgutes (bestehend aus der gesamten Leitungsanlage) gesprochen werden könne, ist darauf hinzuweisen…
…ein Ausfallsszenario ohne Stillstand abbilden zu können". Weshalb eine ähnliche Nutzung der streitgegenständlichen Geräte im Betrieb der Beschwerdeführerin nicht möglich sei, blieb unklar. Laufende Wartungen und der regelmäßige Austausch von Geräteteilen sprechen nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts eher dafür, dass Geräte nach 5 Jahren technisch und…
…zählen, weil sie den Nutzungswert des Wirtschaftsgutes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Im Geltungsbereich des EStG 1988 stellt solcherart auch der Austausch eines wesentlichen Teiles eines Wirtschaftsgutes im Sinne einer Generalsanierung keine Herstellungsmaßnahme dar, solange die Wesensart des Wirtschaftsgutes beibehalten bleibt (vgl. zum…
…zählen, weil sie den Nutzungswert des Wirtschaftsgutes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Im Geltungsbereich des EStG 1988 stellt solcherart auch der Austausch eines wesentlichen Teiles eines Wirtschaftsgutes im Sinne einer Generalsanierung keine Herstellungsmaßnahme dar, solange die Wesensart des Wirtschaftsgutes beibehalten bleibt (vgl. zum…
…weil sie den Nutzungswert des Wirtschaftsgutes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Im Geltungsbereich des EStG 1988 stellt solcherart auch der Austausch eines wesentlichen Teiles eines Wirtschaftsgutes im Sinne einer Generalsanierung keine Herstellungsmaßnahme dar, solange die Wesensart des Wirtschaftsgutes beibehalten bleibt. Erhaltungsaufwand liegt insbesondere…
…41). Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut zählen nicht deshalb zu den Herstellungskosten, weil sie den Nutzungswert des Wirtschaftsgutes wesentlich erhöhen oder seine Nutzungsdauer wesentlich verlängern. Der Austausch eines wesentlichen Teiles eines Wirtschaftsgutes iS einer Generalsanierung stellt keine Herstellungsmaßnahme dar, solange die Wesensart des Wirtschaftsgutes beibehalten bleibt …
…die Vorschrift nach § 299 BAO gewählt, welche für den Austausch eines inhaltlich unrichtigen Bescheides gegen einen richtigen einschlägig ist. Die von der Beschwerde vorgebrachten Gründe tragen die behauptete Rechtswidrigkeit des Aufhebungsbescheides nach § 299 BAO nicht: Dem Hinweis auf (nach Meinung der Bf. eingetretene) Bemessungsverjährung kommt…
…im Dachboden des im Betriebsvermögen befindlichen Betriebsgebäudes der Bw. eine Wohnung auf eigene Kosten eingerichtet. Aufwendungen für Zu- und Umbauten, die vom Mieter nicht zugunsten des Eigentümers vorgenommen würden, stellen ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut beim Mieter dar. Nichts anderes könne nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes…
…sind die im konkreten Beschwerdefall durchgeführten Aufwendungen für die Erneuerung des Parkettbodens (ohne Austausch des Unterbodens bzw der Unterkonstruktion) zweifellos den Instandhaltungsaufwendungen zuzuordnen (und nicht als Instandsetzungsaufwand zu qualifizieren). Unbestritten wurde in drei Zimmern und in einem Vorraum der Wohnung der Bf der Parkettboden ausgetauscht…
…auf die insgesamt vermehrte Investitionstätigkeit im Begünstigungszeitraum gegenüber dem Referenzzeitraum. Quantschnigg führe weiters wörtlich aus: "Die Prämie ist per se nicht zuordenbar, damit sind einerseits Nachversteuerung aus dem Titel des kurzfristigen Ausscheidens eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen ausgeschlossen ... ". Sohin dürfe im ersten Schritt festgehalten werden…
…Grundstück liege direkt an einer vielbefahrenen Straße, sei dreieckig geformt und wäre die längste Seite direkt an der Straße. Der Berufungswerberin seien bald nach der Übergabe Sanierungskosten in Höhe von S 320.000,00 und S 22.000,00 für den Austausch der Heizung angefallen…