…UStG 1994 anzusehen. Die Erteilung der UID-Nummer hat hingegen lediglich deklarativen, nicht rechtsbegründenden Charakter. Es wird daher nicht bestritten, dass die Bw als Unternehmerin Anspruch auf "vollen" Vorsteuerabzug hat. Auch in den angeführten Berufungsentscheidungen wurde das Unternehmen allein aus dieser Tätigkeit bestehend angesehen. Gemäß …
…Rechtsprechung in dieser Rechtsfrage widersprüchlich ist, weshalb keinesfalls von einer Aussichtslosigkeit der Berufung gesprochen werden kann. Bei dieser Sachlage war eine Auseinandersetzung mit der weiteren Rechtsfrage, nämlich der Höhe der steuerlich relevanten Einkünfte für 2008 entbehrlich. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 2…
…der Bw. mit Bescheid vom 11. August 2010 die Gebühr gemäß § 24 Abs.3 Verwaltungsgerichtshofgesetz, (VwGG), im Betrage von € 220,00.-sowie gemäß § 9 Abs.1 Gebührengesetz 1957, (GebG), die Gebührenerhöhung im Betrage von € 110,00.-vor. Dagegen erhob die Bw. fristgerecht Berufung…
…Oktober 2004 wegen Aussichtslosigkeit der zugrunde liegenden Berufung abgewiesen wurde. Dagegen richtet sich die Berufung vom 19. November 2004, welche mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Mai 2005 als unbegründet abgewiesen wurde. Am 22. Mai 2005 wurde ein Vorlageantrag eingebracht und die Vorlage der Berufung an die…
…hingewiesen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 10. Jänner 2012 beantragt der Bw. die Stattgabe des Aussetzungsantrages. Eine Abweisung komme nur dann in Betracht, wenn die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels offenkundig sei, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte…
…nicht entnommen werden, weshalb das Finanzamt von der Aussichtslosigkeit der Berufung gegen den Haftungsbescheid ausgeht. Diesbezüglich liegt ein Begründungsmangel vor. Dies ist jedoch nicht entscheidungswesentlich. Wesenlich ist jedoch, dass, wie im Sachverhalt ausgeführt, das Finanzamt mit zweiter stattgebender Berufungsvorentscheidung den Haftungsbescheid vom 1. September 2009…
…gleichzeitig mit dem Vorlageantrag vom 8.6.2011 eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 2006 bis 2007 samt Aussetzungszinsen wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Berufung vom 20.4.2011 ab. 1.6. Die dagegen erhobene Berufung vom 2.8.2011 wurde wie folgt begründet: …
…kommen, wonach auch nach Ergehen der Berufungsentscheidung in der Abgabensache eine Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung gemäß § 212a BAO unter Prüfung der Frage der Aussichtslosigkeit der Berufung zu ergehen hätte. Die begehrte Aussetzung der Einhebung kam somit schon alleine deshalb nicht in Betracht, weil…
…Prüfung der Frage der Aussichtslosigkeit der Berufung, nach Ergehen der Berufung in der Hauptsache, nach der bis zur Novelle zur BAO BGBl. I Nr. 142/2000 geltenden Rechtslage, unter Hinweis auf das Erkenntnis vom 10. Dezember 1991, Zl. 91/14/0164 ausgeführt, dass der Antragsteller…
…Aussetzung gemäß § 212a BAO unter Prüfung der Frage der Aussichtslosigkeit der Berufung zu ergehen hätte. Im Hinblick auf die Rechtswirkungen die sich aus dem (noch unerledigten) neuerlichen Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO vom 29. Juni 2007 ergeben, ist der Bf. durch den…
…Ausführungen des Berufungswerbers in der Berufung vom 20.10.2005 bzw. im Vorlageantrag vom 3.12.2005 waren dagegen - wie oben unter Punkt 1) eingehend dargestellt wurde - grundlegend verfehlt, und widersprachen offenkundig den in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Ansichten, sodass die Aussichtslosigkeit der Berufung für…
…Ausführungen des Berufungswerbers in der Berufung vom 6.8.2005 bzw. im Vorlageantrag vom 28.10.2005 waren dagegen - wie oben unter Punkt 1) eingehend dargestellt wurde - grundlegend verfehlt, und widersprachen offenkundig den in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Ansichten, sodass die Aussichtslosigkeit der Berufung für…
…eingebrachte Berufung zurückzuweisen. Bemerkt sei noch, dass zwar die Berufung ein Formgebrechen insofern aufweist, als die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters der Bw. fehlt, da offenbar der nicht vertretungsbefugte Werner S. die Eingabe unterschrieben hat. Die Behebung dieses Formgebrechens erübrigt sich, weil die Aussichtslosigkeit der Berufung…
…der Aussichtslosigkeit der Einbringungsmaßnahmen auf das Schreiben der deutschen Finanzverwaltung sowie der italienischen Finanzbehörde. Die Vermögenslosigkeit der GmbH hat das Finanzamt bestätigt. Die Feststellung bezüglich der Maßnahmen zur Einbringung durch die österreichische Finanzverwaltung fußt auf den Angaben des Vertreters des Finanzamtes in der mündlichen Berufungsverhandlung…
… 16 Abs. 3 Tz 8 mwN): Mangelnde Deckung im Vermögen des Schuldners bzw. Aussichtslosigkeit der Befriedigung der Forderung aus der Realisierung von Teilen oder des gesamten schuldnerischen Vermögens. Das gilt insbesondere im Konkursverfahren, wenn keine Aussicht auf Befriedigung besteht. Fruchtlose Pfändung des Schuldners oder unbekannter…
Aussichtslosigkeit der Berufung vom 17.10.2011 darzulegen. Darüber hinaus hat der OGH mit Beschluss vom 30.3.2016, 4 Ob 31/16m, den Antrag an den VfGH gestellt, Teiie des GSpG bzw in eventu das Glücksspielgesetz in seiner Gesamtheit aufzuheben. Die Gründe aus denen…
…aufhältig war. Zudem verfügt sie über keinerlei Einkommen oder Vermögen, wie dem angeschlossenen Vermögensbekenntnis zu entnehmen ist. Der Berufungswerber hat daher gleichzeitig mit der Beschwerdeerhebung für die Beschwerdeführerin um Verfahrenshilfe angesucht sowie sein Einverständnis dazu erklärt, zum Verfahrenshilfeanwalt bestellt zu werden (vgl. Bescheidbewerde S.2…
…Aussichtslosigkeit der Einbringung voraus. Ersteres ist anzunehmen, wenn die Exekutionsführung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners versucht wurde, die Einbringungsmaßnahmen jedoch erfolglos verlaufen sind (Stoll, BAO, 2411). Zweiteres setzt die deutlich erkennbare, abschätzbare, mit einiger Gewissheit anzunehmende ("offenkundige") Uneinbringlichkeit der Abgaben voraus. Der…
…welcher wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung abgewiesen worden ist, sodass keine die Gebührenschuld auslösende Erledigung vorliegen würde. Da somit die Gebührenvorschreibung ohne Rechtsgrundlage erfolgt wäre, würde auch der Festsetzung der Gebührenerhöhung die rechtliche Grundlage fehlen. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom…
…Vermietung erfolgen werde. Gegen die Denkvariante einer steuerfreien Vermietung werde der damit verbundene Verlust des Vorsteuerabzuges und der bereits angefallenen Kosten ins Treffen geführt. Eine Abweisung komme nur in Betracht, wenn die Aussichtslosigkeit der Berufung für jede mit der Sache vertraut gemachte, objektiv urteilende Person…