…Begründung stützte. Mit 3.10.2018 wurde form- und fristgerecht ein Vorlageantrag eingebracht. Moniert wird, dass sich das Zollamt im Aussetzungsverfahren zu wenig mit den grundsätzlichen Rechtsfragen auseinandergesetzt hat. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 212a Abs.1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren…
…dem Bundesfinanzgericht,(BFG), zur Entscheidung vorzulegen. Die Beschwerde gegen den, eingangs genannten, diesem Aussetzungsverfahren zu Grunde liegenden Abgabenbescheid wurde seitens des BFG (Erkenntnis vom 19.Jänner 2019, GZ: xyz) mit Aufhebung dieses Bescheides erledigt C.D. verstarb am tt.mm.2017. Seine Verlassenschaft wird durch…
…a dieser Bestimmung ordnet an, dass die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen ist, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Es ist nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen. Vielmehr sind die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen (vgl…
…Dezember 2013), GZ. ZRV/0047-Z2L/11, wies der Unabhängige Finanzsenat die Beschwerde im Aussetzungsverfahren als unbegründet ab. Infolge der Herabsetzung der Abgabenschuldigkeiten durch den Unabhängigen Finanzsenat berechnete das Zollamt mit Bescheid vom 17. Dezember 2014, Zahl ******/16886/2014, die Säumniszinsen neu und erließ den…
…vorliegen, sei daher nicht geeignet, begründete Zweifel an der Festsetzung, der, diesem Aussetzungsverfahren zugrunde liegenden, Abgabenschuld hervor zu rufen. Ein unersetzbarer Schaden wäre nur ein solcher, der im Falle des Obsiegens in der Sache selbst nicht ersetzt werden könnte. (z.B.Verkauf einer Eigentumswohnung, Existenzgefährdung…
…des Berufungsbegehrens in der Sache selbst vorzunehmen, ohne jedoch die Berufungsentscheidung vorweg zu nehmen. Die zu beurteilende Berufung würde ebenso wenig wie die Berufung im Aussetzungsverfahren Anlass für eine Stattgabe des Aussetzungsantrages bieten. Dagegen brachte die Bw. fristgerecht einen Vorlageantrag gemäß § 276 Abs.2 BAO…
…Aussetzung der Verpflichtung zur Abgabenentrichtung) und den Vorschriften über die Sicherheitsleistung liegt es gem. Art. 245 ZK in der Zuständigkeit der nationalen Gesetzgebung, die Einzelheiten des Aussetzungsverfahrens festzulegen. Daher ist die in § 212a BAO vorgesehene Aussetzung der Einhebung insoweit anzuwenden, als diese Regelung durch Art…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dkfm. Dr. Walter Kristen, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 21. Juni 1999, GZ. betreffend Aussetzung des Verfahrens 1999, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der…
…Wolfurt mit Bescheid vom 5.4.2012, Zl.920000/17643/05/2011, mit der Begründung ab, dass es nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens sei, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern lediglich die Erfolgsaussichten der eingebrachten Beschwerde anhand des Rechtsbehelfsvorbringens zu beurteilen seien. Diese seien in Ansehung des ermittelten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Max Verdino, Mag. Gernot Funder und Mag. Eduard Sommeregger, Rechtsanwälte in 9300 St.Veit/Glan, Waagstraße 9, gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 1. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Max Verdino, Mag. Gernot Funder und Mag. Eduard Sommeregger, Rechtsanwälte in 9300 St.Veit/Glan, Waagstraße 9, gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 1. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Max Verdino, Mag. Gernot Funder und Mag. Eduard Sommeregger, Rechtsanwälte in 9300 St.Veit/Glan, Waagstraße 9, gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 1. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 22. Dezember 2011, betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RR in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 22. Dezember 2011, betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 25. April 2012, betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Bundesabgabenordnung (BAO) wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RR in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des ZA Klagenfurt Villach vom 3. Oktober 2011, betreffend Aussetzung der Einhebung von Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Gemäß § 212a Abs. 1 Bundesabgabenordnung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 27. Februar 2012, Zl. 420000/01238/2012, betreffend die Abweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
…einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden darf. Eine Grundvoraussetzung für das Aussetzungsverfahren ist ein bestehendes Rechtsschutzbedürfnis im Zusammenhang mit einer noch nicht erledigten Berufung gegen die Abgabenschuld. Ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung kommt eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Lang in der Beschwerdesache Bf vertreten durch Dr. Wilhelm Eckhart, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt, Alter Platz 19, gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 15. Juli 2010, Zl. 420000/06185/2010, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 30. September 2011, Zl. 420000/06430/2011, betreffend den Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…