Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E.K., (Bw.) vom 6. August 2007 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 27. Juli 2007 betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…Festsetzung und sich aus der Berufung ergebenden Betrages unter Hinweis folgender Darstellung: Rückstand lt.{Feld EstSteuerbescheid}/{Feld EstSteuerbescheid} EUR 0,00 Rückstand lt. berichtigter Steuererklärung für 2003 EUR 0,00 Rückstand lt. berichtigter berichtigter Steuererklärung für 2004 EUR 0,00 Beantragter Aussetzungsbetrag EUR 0,00.…
…erforderlichen Ermittlungen ohne unnötigen Aufschub der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat die Parteien (§ 78) vom Zeitpunkt der Vorlage an den unabhängigen Finanzsenat unter Anschluss einer Ausfertigung des Vorlageberichtes zu verständigen. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des…
…gestellt. Der zeitliche Nahebezug zu dem abweisenden Bescheid vom 12. Februar 2010 kann nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht dazu führen, das Schreiben des Steuerberaters trotz anders lautenden Inhaltes als Berufung auszulegen. Ohne Berufung kein Vorlageantrag, daher war der Vorlageantrag als unzulässig eingebracht zurückzuweisen. . Wien…
…ursprünglich eingebrachte Aussetzungsantrag noch die nunmehrige Berufung gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages basiere auf einer Berufung gegen einen Sachbescheid. Es verbleibe für eine Aussetzung der Einhebung kein Raum. Mit Eingabe vom 15. Juli 2009 stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch…
…solche Darstellung, so ist der Aussetzungsantrag zurückzuweisen (§ 212a Abs. 3; 28.1.1994, 91/17/0026-0029; 28. Februar 1999, 97/15/0143). Abgesehen vom Fehlen einer Berufung ist auch dieses wesentliche Erfordernis der Darstellung der Beträge hinsichtlich derer die Aussetzung begehrt wird, nicht erfüllt…
…In der Begründung wurde unter Hinweis auf die vorgelegten Nachweise und der gesetzlichen Bestimmungen vorgebracht, dass der Tatbestand der innergemeinschaftlichen Lieferung entgegen der Ansicht des Zollamtes verwirklicht worden wäre. Das Zollamt wies die Berufung gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Mai 2011…
…In der Begründung wurde unter Hinweis auf die vorgelegten Nachweise und der gesetzlichen Bestimmungen vorgebracht, dass der Tatbestand der innergemeinschaftlichen Lieferung entgegen der Ansicht des Zollamtes verwirklicht worden wäre. Das Zollamt wies die Berufung gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages mit Berufungsvorentscheidung vom 31. Mai 2011…
…217 Abs. 5 BAO wird zwar versucht, das Vorliegen einer ausnahmsweisen Säumnis darzutun, dem Antrag vom 15. Juli 2011 kann jedoch nicht entnommen werden, weshalb der Aussetzungsantrag (ohne grobes Verschulden) erst verspätet eingebracht wurde. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 28. Juli 2011
…Juni 2006 bewilligt und die beantragten Streitwerte ausgesetzt worden. Eine Zurückweisung des Aussetzungsantrages kenne die BAO genausowenig wie eine Stornierung des Aussetzungsantrages. Eine Zurückweisung wäre nur denkbar, wenn ein solcher Antrag ohne Berufung gestellt werde. Der angefochtene Bescheid greife jedoch in rechtswidriger Weise auf das…
…erforderlichen Ermittlungen ohne unnötigen Aufschub der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat die Parteien (§ 78) vom Zeitpunkt der Vorlage an den unabhängigen Finanzsenat unter Anschluss einer Ausfertigung des Vorlageberichtes zu verständigen. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des…
…die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung bereits einer Erledigung zugeführt wurde oder nicht, sei für die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung von Aussetzungszinsen ohne Bedeutung. Eine nachträgliche Saldierung mit Gutschriften, die nachfolgende, nicht ausgesetzte Kalenderjahre betreffen, sei darüber hinaus nicht möglich. 3.2. Gegen diese Berufungsvorentscheidung brachte…
…von € 1.147,78 handelt es sich um von der Bw. selbstberechnete und gemeldete Abgabenschuldigkeiten, die mangels Vorliegen eines Bescheides keiner Berufung zugänglich sind. Diesbezüglich wäre der Aussetzungsantrag daher ebenfalls zurückzuweisen gewesen. Da gemäß § 289 Abs. 2 BAO die Abgabenbehörde zweiter Instanz berechtigt ist…
…Rechtsmittelfrist für die Einbringung einer Berufung ein Monat betrage. Die Zahlungsfrist für den vorgeschriebenen Betrag in Höhe von insgesamt 48.117,00 ATS sei jedoch mit nur 10 Tagen ab der Bescheidzustellung, also vor Ablauf der Berufungsfrist, festgesetzt. Ohne Berufung sei jedoch ein Aussetzungsantrag unzulässig…
…des Verwaltungsgerichtshofes genügte die bloße Übernahme der Summe dieser Beträge in den Aussetzungsantrag ohne nähere Darstellung der gemäß § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung in Frage kommenden Abgabenbeträge den gesetzlichen Anforderungen nicht. Es mag zwar sein, dass die Begründung des in Berufung gezogenen Bescheides…
… 17.12.2003, 2003/13/0129). Daher war dem schwebenden Aussetzungsantrag ohne Eingehen auf inhaltliche Fragen der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Das schließt für den Fall der Einbringung einer Beschwerde an die Abgabenbehörde II. Instanz in der Hauptsache eine neuerliche Antragstellung auf…
…nach Verbuchung der aufgrund der Betriebsprüfung ergangenen Bescheide entspricht. Da sich dieser Betrag aus mehreren Abgabenschuldigkeiten zusammensetzt, genügte die bloße Anführung des Gesamtbetrages der Summe der einzelnen Nachforderungsbeträge im Aussetzungsantrag ohne nähere Darstellung der gemäß § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung in Frage kommenden…
…9.2012, 2010/16/0196: 17.12.2003, 2003/13/0129). Daher war dem schwebenden Aussetzungsantrag ohne Eingehen auf inhaltliche Fragen der Erfolg zu versagen und spruchgemäß zu entscheiden. Auch die Durchführung der in der Beschwerdeschrift vom 8.11.2010 angebotenen Beweisführungen (Parteieneinvernahme, beizuschaffende Unterlagen…
…erforderlichen Ermittlungen ohne unnötigen Aufschub der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorzulegen. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat die Parteien (§ 78) vom Zeitpunkt der Vorlage an den unabhängigen Finanzsenat unter Anschluss einer Ausfertigung des Vorlageberichtes zu verständigen. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung oder des…
…ebenfalls einen Vorlageantrag gestellt habe. Es sei klärungsbedürftig, weshalb eine Aussetzung der Einbringung ohne zugrunde liegende Berufung verfügt worden sei. Zur Ergänzung des Sachverhalts wird das Verfahren betreffend den erwähnten Aussetzungsantrag kurz zusammengefasst. Der Aussetzungsantrag gemäß § 212a BAO (s. oben) erfolgte mit gleichem Schriftsatz (5…