…Ritz, BAO³, § 303 Tz 1 mwN; Doralt/Ruppe, Grundriss II, 5. Auflage, 560). Fehle es daran, so sei für eine solche Maßnahme genau so kein Platz, als wenn es nur um Rechtsfragen gehe (VwGH: 13. September 1988, 87/14/0159; ÖStZB 1989, 111; 11. Juli…
…dieser Betriebskostenposition in der dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegenen Jahresbetriebskostenabrechnung 2007 schloss die Vorschreibung aller gesetzlich zulässigen Betriebskosten an den Bestandnehmer und damit die Weiterverrechnung der Auslagen für die Verwaltung über den Bestandnehmer an dessen Kinder im Rahmen des im Prüfungsbericht dargestellten Vertragskonstrukts "Bestandvertrag - Prekarium" aus…
…zusteht. Da es sich nicht um ein Entgelt für die Verwaltung handelt, enthält er keine Umsatzsteuer, weshalb er auch nicht um eine derartige Vorsteuer zu entlasten ist. Als echtes Pauschale steht der Betrag ohne Rücksicht auf die tatsächliche Höhe der Auslagen zu, der Vermieter kann…
…stehen die mit dem Spesenpauschale für Repräsentation von jährlich 9.000 SFR, das der Mitbeteiligte als Dienstnehmer aufgrund des "Zusatzreglements für Kaderangestellte" erhalten hat, in Zusammenhang stehenden Ausgaben in Streit. Dieses Zusatzreglement lautet auszugsweise wie folgt: "6 Pauschalspesen Den obengenannten leitenden Angestellten (das sind Verwaltungsratsmitglieder…
…Bestandsvertrag sei in Punkt III geregelt, dass die Bestandsnehmerin außer dem Bestandszins auch die "Betriebskosten und öffentlichen Abgaben im Sinn der §§ 21 ff MRG mit Ausnahme der Auslagen für Verwaltung, die allein vom Bestandgeber getragen werden" zu bezahlen hat. 2. Eine Weiterverrechnung von Betriebskosten und…
…Hauptmietzins in Höhe von € 1632,57 Dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an Betriebskosten und öffentlichen Abgaben einschließlich der Auslagen für die Verwaltung gemäß §22 MRG, das sind·€ 193,79 und dem jeweils für die Vermietung von Geschäftsräumen geltenden Umsatzsteuersatz von derzeit 20 %…
…die Auslagen für die Verwaltung und den Anteil an den besonderen Aufwendungen zu bezahlen. Das dafür vereinbarte Betriebskostenakonto beträgt € 2.850,67. Vertraglich wurde der Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es wurde jedoch ein Kündigungsverzicht der Mieterin für die Dauer von 7 Jahren vereinbart…
…FK je € 25,20): FA: Die je € 7,35 seien eine ag Bel mit SB. Die Fahrtkosten seien nicht konkret nachgewiesen und daher nicht abzugsfähig. Bf.: Die Aufwendungen für GNC, Vitamin D und Dr. B seien die Auslagen für Supplementierung, siehe Bedarfsmedikationsliste Dr…
…Hauptmietzins in Höhe von € 1632,57 Dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an Betriebskosten und öffentlichen Abgaben einschließlich der Auslagen für die Verwaltung gemäß §22 MRG, das sind·€ 193,79 und dem jeweils für die Vermietung von Geschäftsräumen geltenden Umsatzsteuersatz von derzeit 20 %…
…06.2036 aussprechen kann. III. Mietzins 1. Der monatliche Mietzins besteht aus dem Hauptmietzins (einschließlich des Mietzinses für die KFZ-Abstellplätze, dem Anteil an den Betriebskosten und öffentlichen Abgaben, den Auslagen für die Verwaltung, den Aufwendungen für die Hausbetreuung, dem Anteil an besonderen Aufwendungen (analog §…
…einvernehmliche Vertragsänderung möglich. Weiters sehe das MRG in § 22 vor, dass auch im Rahmen des Mietentgeltes ein gesondertes Entgelt für Auslagen für die Verwaltung anzusetzen sei. Dieses Recht werde ab der Benutzbarkeit (voraussichtlich Juni 2003) geltend gemacht werden. Weiters sei nochmals darauf hinzuweisen, dass gerade…
…dass die von der Bf. im Verlassenschaftsverfahren übernommenen Begräbniskosten zur Gänze aus den ihr überlassenen Aktiva hätten bestritten werden können. Eine darüber hinausgehende, gleichsam freiwillige Erstattung von bislang durch andere Angehörige übernommene Auslagen für Parten, Gedenkbilder, Kränze und Bewirtung erfolge nicht zwangsläufig i.S. d…
…folgt: "§ 21. (1) Als Betriebskosten gelten die vom Vermieter aufgewendeten Kosten für […] 7. die im § 22 bestimmten Auslagen für die Verwaltung;" § 22 MRG lautet wie folgt: "§ 22. Zur Deckung der Auslagen für die Verwaltung des Hauses einschließlich der Auslagen für Drucksorten, Buchungsgebühren u…
…Quadratmeter der Nutzfläche des Hauses (höchstens) den nach § 15 a Abs. 3 Z 1 jeweils geltenden Betrag (zur Deckung der Auslagen für die Verwaltung des Hauses einschließlich der Ausgaben für Drucksorten, Buchungsgebühr und dgl.) anrechnen darf (, der auf zwölf gleiche Monatsbeträge zu verteilen ist,) und…
…da das berücksichtigbare Ausmaß von Begräbniskosten in jüngster Zeit nicht Gegenstand von Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof war. Der Bw. bringt vor, dass die Trennung der berücksichtigbaren Kosten in Kosten für einen Grabstein und Kosten für eine Beerdigung auf Grund des Selbstbehaltes zu unterschiedlichen steuerlichen Wirkungen führe…
…Titel Ausgaben in Höhe von 40,82 € als Werbungskosten zu berücksichtigen. 1. d. Autoausstattung, Benzin, Parkgebühren: Wird - wie im gegenständlichen Fall - das Kilometergeld in Anspruch genommen, dann sind damit nach der Verwaltungspraxis Aufwendungen für das Kfz, wie ua. eben auch Parkgebühren sowie Kosten für…
…seiner Kreditkartenabrechnung 02/2014 hinausgehen, zumal die von ihm angegebenen Quellen (Sachverständiger und WKStA) keine derartigen Unterlagen haben. Die Art der Kosten ergibt sich aus den vorgelegten Rechnungen. Dass es sich um Auslagen für die Arbeitgeberin handelt, ergibt sich daraus, dass der Bf die zugrunde…
…etc.. Einen Arbeitsvertrag könne der Bf. nicht vorlegen. Mangels Aufbewahrung könne der Bf. keine Belege zu den Auslagen für Einladungen von Kunden, Geschenke und Repräsentationen vorlegen. Der Aufforderung zur Angabe einer Außendienstzeit könne der Bf. ebenfalls nicht nachkommen, da er manche der angegebenen Tätigkeiten sowohl…
…Krankheiten und deren Behandlung mit Kortison ua. Medikamenten steht. Ich hatte die letzten drei Jahre - erstmals nach sechsmonatiger Einnahme der erwähnten Medikamente - die nachfolgend aufgelisteten Auslagen für die jeweilige Anpassung meiner Brillengläser zu tragen. Dazu möchte ich darauf verweisen, dass die angeführten Aufwendungen auf Grund…
…Über die Berufung wurde erwogen: Vorerst ist ein weiteres Mal auf die den analogen Sachverhalt für 2004 betreffende Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates RV/0233-F/05 vom 10.2.2006 zu verweisen, die infolge Beschwerdeerhebung durch den Berufungswerber vom Verwaltungsgerichtshof überprüft und vollinhaltlich bestätigt wurde…