…dass durch die Auszahlung des Ausgleichsanspruches per 01.07.2011 (Auszahlung im Nachhinein Ende des Monats) in der Höhe von 108.049,42 € sämtliche Ansprüche anlässlich der Beendigung des Agenturvertrages abschließend geregelt wurden und darüber hinaus keine wie immer gearteten Ansprüche aus dem Agenturvertrag…
…Ausfertigungsdatum 7. März 2023) obig erklärten Betrag von Zahl_3 € (nach Abzug des Freibetrages) als laufenden Gewinn der Einkommensbesteuerung und führte hierzu begründend aus, nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH seien Erlöse aus dem Ausgleichsanspruch iSd § 24 HVertrG 1993 nicht dem Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn…
…Das Entstehen des Ausgleichsanspruches sei jedenfalls erst die Folge der Beendigung dieses Vertragsverhältnisses. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wurde inhaltlich auf das Beschwerdevorbringen verwiesen und kein ergänzendes Vorbringen erstattet. Mit Bericht vom 23.08.2022 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesfinanz-gericht zur Entscheidung…
…Tz 1). Nicht zum begünstigten Aufgabegewinn, sondern zum laufenden Gewinn zählten Geschäftsfälle, die zur normalen Geschäftstätigkeit gehörten. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gebührende Entschädigungen des Versicherungsvertreters (Ausgleichsansprüche, Ablöse von Folgeprovisionen) seien der laufenden Tätigkeit zuzurechnen (VwGH 13.9.1989, 88/13/0042; VwGH 30.6.1970…
…den Antrag auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat gemäß § 272 und § 284 BAO. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Ausgleichsanspruch die Ablöse zukünftiger Provisionen betreffe und als Einmalbetrag abgelöst worden sei. Es liege mit Jänner 2014 keine Gesamtbetriebsaufgabe, sondern nur eine Teilbetreibsaufgabe gem. …
…08.2013 erging folgender Vorhalt des FA: „Entsprechend dem telefonischen Vorhalt vom 24.06.2013 haben Sie nochmals die Möglichkeit, eine auf den Erstbescheid bezugnehmende Begründung der Berufung nachzureichen. Im Erstbescheid wird detailliert dargelegt, weshalb es sich beim Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch gem. HVertrG um KEINEN gem. …
…wurde ihm nach Pensionsantritt als Erlös für den Verzicht auf eine weitere Nutzung des aufgebauten Kundenstockes gemäß § 24 Abs. 4 HVertG ein Ausgleichsanspruch ausbezahlt, der aufgrund seines Alters und des Pensionsantrittes gemäß § 37 (5) EStG mit dem halben Steuersatz zu versteuern ist. Das Finanzamt nahm…
…Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben) nicht oder doppelt berücksichtigt werden. § 24 Handelsvertretergesetz, BGBl 88/1993, lautet: "(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gebührt dem Handelsvertreter ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit 1. er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat, 2. zu erwarten ist…
…um in Pension zu gehen. Seither bezieht er eine Pension der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erhielt er von seiner Vertragspartnerin in Abgeltung des Ausgleichsanspruches gemäß § 24 Handelsvertretergesetz (HVertrG 1993) einen Betrag in Höhe von 92.032,00 €. In seiner Einkommensteuererklärung…
…und war rechtlich wie folgt zu beurteilen: § 24 Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993 - lautet: "§ 24. (1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gebührt dem Handelsvertreter ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit 1. er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat, 2. zu erwarten ist…
…getreten, er hat seine Gewerbeberechtigung zurückgelegt und seine Handelsagentur aufgegeben. Seitdem bezieht er eine Pension der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Aufgrund der damit verbundenen Beendigung des Vertragverhältnisses erhielt er einen Ausgleichsanspruch gemäß § 24 Handelsvertretergesetz (HVertrG 1993) in der Höhe von € 166.620,95. Dieser…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw hat mit 31.12.2001 seine selbständige Tätigkeit als Handelsvertreter aufgegeben und bezieht ab dem Jahr 2002 eine Pension der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Aufgrund der damit verbundenen Beendigung der Vertragsverhältnisse erhielt er einen Ausgleichsanspruch gemäß …
…3 Abs. 7 UStG behandelt habe. Beantragt werde, die Umsatzsteuer 2016 erklärungsgemäß zu veranlagen. Weiters werde eine Entscheidung durch den gesamten Senat sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Der Bf habe mit Rechnung vom 31.3.2016 seinen Ausgleichsanspruch gemäß § 89b dt. HGB mit…
…cit.). Nach § 24 Abs. 1 Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993 (BGBl. Nr. 88/1993) gebührt dem Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ein angemessener Ausgleichsanspruch, wenn und soweit 1. er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat, 2. zu erwarten ist, dass der…
…einer abgabenbehördlichen behördlichen Prüfung unterzogen, welche unter anderem das Wirtschaftsjahr 1998 umfasste. Unter Punkt 9) der Anlage I (Niederschrift über die Schlussbesprechung) des Prüfungsberichtes hielte Prüfer fest, das eine Rückstellung für Ausgleichsansprüche von Handelsvertreter nach § 24 HVertrG 1993 gebildet worden sei, welche mangels Erfahrung mit…
…unter anderem fest, dass in der Bilanz 1993 erstmals eine Rückstellung für mögliche Ausgleichsansprüche der Handelsvertreter gebildet worden sei. Es handle sich um eine Rückstellung für zukünftige Aufwendungen, welche nach Ansicht des Prüfers entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht steuerlich anerkannt werden könne. Dieser Ansicht…
…ein Schreiben eines Rechtsanwaltes an die A-Versicherung, aus dem hervorgeht, dass mit einer Restzahlung von 20.000,00 € alle wechselseitigen Ansprüche, insbesondere auch der Ausgleichsanspruch, abgegolten seien, sowie Ablichtungen des entsprechenden Verrechnungsschecks samt Kontoauszug vorgelegt. Zur Auflösung des Agenturvertrages hat der Beschwerdeführer zusammengefasst…
…eine begünstigte Besteuerung gemäß § 37 Abs. 1 EStG 1988 nicht vor. Zudem ist durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geklärt, dass in Erfüllung des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters geleistete Zahlungen weder als Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn (vgl. VwGH 4.6.2003, 97/13/0195, VwGH 29.3.2007…
… GZ 2006/15/0297 - 29.3.2007; GZ 2010/15/0207 - 25.04.2013 u.a.)." Da der Ausgleichsanspruch nach Beendigung der Tätigkeit entstehe, sei auch dessen Erfassung als Forderung im Übergangsgewinn unzulässig. Demzufolge sei der erklärte laufende Gewinn von € 20.451,20 um…
…traf die Betriebsprüferin in ihrem Bericht wörtlich nachstehende Feststellungen: "Tz 1 Betriebsaufgabe Seitens der Bp wird die gebührende Entschädigung des Handelsvertreters, sprich Ausgleichsanspruch, der laufenden Tätigkeit zugerechnet und daher nicht als begünstigter Aufgabegewinn gewürdigt. Es wird auf das VwGH-Erkenntnis vom 04.06.2003 (GZ…